Wohngeld / Lastenzuschuss

Wohngeldantrag und Geldscheine

Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens und wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum geleistet. Zur Anwendung kommt hier das Wohngeldgesetz (WoGG).

Antragsformulare und weitere Informationen zum Thema Wohngeld (u.a. eine Online-Wohngeldberechnung) finden Sie auf den Seiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

Das Wohnungsamt Steglitz-Zehlendorf ist ein reiner Back-Office-Bereich und nicht für den Kundenkontakt ausgelegt. Ihre ausgefüllten Anträge reichen Sie bitte am Info-Tresen der drei Bürgerämter in Steglitz-Zehlendorf ein.
Beim Ausfüllen der Anträge und für eine Erstberatung zu Ihrem Wohngeldantrag stehen Ihnen ebenfalls die Mitarbeiter der drei Bürgerämter im Bezirk Steglitz-Zehlendorf zur Verfügung.

Sollten sich dort weitere Fragen zu Ihrem Antrag ergeben, wird das Bürgeramt Ihnen einen Termin zur persönlichen Vorsprache im Wohnungsamt vermitteln.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Antragsteller ohne Termin im Wohnungsamt nicht bedient werden können.

Figur lehnt sich an die aufeinander gestapelten Buchstaben F A Q

FAQ zum Wohngeld-Plus-Gesetz

Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Wie und wo kann Wohngeld beantragt werden?

  • Antragstellung elektronisch (online)

Für den Mietzuschuss
Für den Lastenzuschuss

  • Antragstellung per Brief

Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Wohnungsamt
14160 Berlin

  • Antragstellung per Telefax

+49 30 90299-3864

  • Antragstellung mit gescannten Dokumenten per E-Mail

Die Antragsunterlagen können Sie auch in jedem Bürgeramt des Bezirks abgeben oder in einen der Hausbriefkästen einwerfen.
Bitte achten Sie darauf, dass die Antragsunterlagen möglichst vollständig sind und die Formulare vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden.

Wichtige Mitteilung
Aufgrund hoher Antragszahlen im Bereich Wohngeld/BuT-Leistungen wurde eine telefonische Sprechstunde eingerichtet.
Die Kontaktaufnahme mit Ihrem Sachbearbeitenden ist jeweils Dienstag in der Zeit von 10-12 Uhr möglich.