Aktuelle Projekte und Anregungen in Steglitz-Zehlendorf

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu formellen und informellen Projekten des Bezirks.

Insbesondere formelle Verfahren werden auch auf der Beteiligungsplattform des Landes Berlin mein.Berlin veröffentlicht. Diese Plattform ist ein Angebot für Bürger:innen, die sich für die Gestaltung der Stadt interessieren.

informelle Beteiligungsmöglichkeiten

Teaser für die Rubrik Vorhabenliste

Vorhabenliste

Der Raum für Beteiligung Steglitz-Zehlendorf führt eine Vorhabenliste. In dieser werden alle aktuellen Vorhaben mit formeller und informeller Beteiligung gelistet. Weitere Informationen

Vorhabenvorschläge

1. Beteiligung der Bürger_innen an der kommunalen Wärmeplanung in Steglitz-Zehlendorf

  • Antrag

    Anregung von Beteiligung

    Instrument 4 der „Leitlinien für Beteiligung der Bürger_innen in Steglitz-Zehlendorf“ (Hrsg.: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf, Stand 10.2023, S. 16)

    Beteiligung der Bürger_innen an der kommunalen Wärmeplanung in Steglitz-Zehlendorf

    Hintergrund:
    Der Berliner Senat arbeitet seit geraumer Zeit an der Erstellung einer Wärmeplanung für das gesamte Stadtgebiet. Ziel einer Wärmeplanung ist, einen wesentlichen Beitrag zur Umstellung der Erzeugung von sowie der Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme auf erneuerbare Energien, zu leisten. Damit soll zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis spätestens zum Jahr 2045 (Zieljahr) beigetragen und Endenergieeinsparungen erbracht werden. Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) regelt nun auch den rechtlichen Rahmen durch Bundesgesetz. Danach hat Berlin bis 30.6.2026 eine Wärmeplanung nach dem zuvor genannten Gesetz zu erstellen. Die planungsverantwortliche Stelle ist zwar der Senat von Berlin, gleichwohl sind die Bezirke zu beteiligen (§7 WPG).
    Das Wärmeplanungsgesetz sieht jedoch nicht nur die Erstellung eines Plans vor, sondern beinhaltet auch Umsetzungsstrategien. Denn nur dadurch kann das o.g. Ziel der Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien auch erfolgreich werden. Deshalb „kann“ die planungsverantwortliche Stelle (Berliner Senat) gemeinsam mit den im Gesetz genannten Beteiligungsadressaten (§ 7 Absatz 1, 2 oder Absatz 3 WPG) Umsetzungsmaßnahmen identifizieren und durchführen.

    Im Rahmen der Wärmeplanung ist aber auch generell die Öffentlichkeit zu beteiligen (§ 7 WPG). Frühzeitig soll zum Beispiel auch jede natürliche oder juristische Person, die als zukünftiger Betreiber eines Energieversorgungsnetzes oder eines Wärmenetzes innerhalb des beplanten Gebiets absehbar in Betracht kommt, beteiligt werden. Die planungsverantwortliche Stelle „kann“ außerdem weitere juristische Personen oder Personengesellschaften, insbesondere Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften im Sinne des Artikels 2 Satz 2 Nummer 16 der Richtlinie (EU) 2018/2001, sofern deren Interessen durch die Wärmeplanung erheblich berührt werden oder deren Beteiligung für die Durchführung der Wärmeplanung einen erheblichen Mehrwert bietet (§ 7 Abs. 3 Nr. 7 WPG), beteiligen.
    Es ist davon auszugehen, dass der Berliner Senat von diesen „Kann“-Bestimmungen Gebrauch machen wird.

    Zeitschiene: Gemäß § 14 WPG will der Berliner Senat im Frühjahr 2025 eine verkürzte Wärmeplanung herausgeben. Eine frühzeitige Beteiligung muss daher auch auf diesen Termin abstellen. Zudem braucht es für die Umsetzung der Ziele der Wärmeplanung erfahrungsgemäß lange Zeiträume. Dies betrifft auf bezirklicher Ebene mindestens folgende Aufgabenbereiche:
    1. Planung neuer Wärmenetze mit Aufbau von Trägerschaften durch Gebäudeeigentümer oder (Bürgerenergie-)Genossenschaften und dazu eine vorausschauende Grundstückspolitik (der Abteilung Liegenschaften) des Bezirksamtes,
    2. Ermittlung von Keimzellen (öffentliche Gebäude, kommunale Wohnungsbaugesellschaften, etc.) für die Errichtung von kleineren Wärmenetzen außerhalb des Fernwärmegebietes,
    3. Identifizierung von lokalen Wärmequellen (z.B. Abwärme, Oberflächenwasser, Abwasser) für die Umstellung auf erneuerbare Energien,
    4. Aufbau von Beratungsinstitutionen für die Wärmewende in den Gebieten der dezentralen Versorgung.
      Mit der Beteiligung der Bürger_innen sollte daher umgehend begonnen werden.
    Konkrete Ziele und Anforderungen an Beteiligung:
    1. Aktive Förderung eines Netzwerks für Beteiligung im Rahmen der Wärmeplanung im Bezirk Steglitz-Zehlendorf,
    2. Erstellung eines Beteiligungskonzeptes,
    3. Aufbau eines Beteiligungsbeirates, der in alle bezirklichen Maßnahmen/Planungen etc. der Wärmeplanung einbezogen wird,
    4. Hinreichende Bereitstellung von Ressourcen (Raumnutzung, Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit, etc.),
    5. Beteiligte Stellen des Bezirksamtes:
      • Bezirksbürgermeisterin/Klimaschutzbeauftragte/r
      • Abteilung Stadtplanung
      • Abteilung Umwelt
      • Abteilung Liegenschaften/Energiemanager
      • Sozialräumliche Planungskoordination.

    Berlin, 9. Februar 2024

  • Antwort

    Ihr Antrag auf Anregung von Beteiligung der Bürger_innen an der kommunalen Wärmeplanung in Steglitz-Zehlendorf vom 09.02.2024

    Sehr geehrter Herr (…)

    mit Ihrem formlosen Antrag vom 09.02.2024 möchten Sie die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der kommunalen Wärmeplanung anregen. Nach unserem Telefonat vom 07.03.2024 wurde deutlich, dass Ihr Antrag nicht auf Beteiligung an der bezirksübergreifenden Planaufstellung des Senats selbst abzielt. Vielmehr regen Sie an, bei der anschließenden Umsetzung der für den Bezirk maßgeblichen Maßnahmen mitzuwirken. Hierzu habe ich Gespräche innerhalb des Bezirksamtes, insbesondere mit der Abteilung Stadtplanung, geführt. Folgende Ergebnisse möchte ich Ihnen vorstellen:
    1. Derzeit bereitet die zuständige Senatsverwaltung (SenMVKU) alle umfassenden Informationen für die Erstellung der Berliner Wärmeplanung auf. Wir erwarten seitens des Bezirkes, dass wir im Laufe der zweiten Jahreshälfte so weit über das Vorgehen im Bilde sind, dass wir eigene strategische Überlegungen zur Umsetzung anstellen können. Ab diesem Zeitpunkt wird das Vorhaben der Wärmeplanung als bezirkliches Vorhaben auf die Vorhabenliste aufgenommen.
    2. Mit Aufnahme in die Vorhabenliste wird sodann festgelegt, welche Form der Beteiligung besteht. Hierzu habe ich bereits mit dem Bereich Stadtplanung besprochen, dass eine Beteiligung mindestens im Rahmen der Stufe Mitwirkung bestehen wird. Dies könnte z.B. eine Austauschrunde im Herbst 2024 zum Thema kommunale Wärmeplanung im Bezirk Steglitz-Zehlendorf mit Interessierten Bürgerinnen und Bürgern sein, in der Ideen und Konzepte vorgestellt und diskutiert werden.
    3. Im Sinne einer dauerhaften Einbindung der interessierten (Fach-)Öffentlichkeit kann sich aus der oben genannten Austauschrunde ein Gremium etwa im Sinne eines Runden Tisches Wärmeplanung entwickeln. Der Bezirk steht dem offen gegenüber.
    4. Das Thema der Wärmeplanung fällt mit Blick auf den Querschnittscharakter in die Zuständigkeit des/der Klimaschutzmanagers/in. Sobald diese Stelle besetzt ist, werden Sie auch seitens der Bezirksverwaltung eine direkte und kompetente Ansprechperson haben. Dies wird die Kommunikation und Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern verbessern.
    5. Hinsichtlich der Einbindung bzw. Einhaltung in die Strukturen und Abläufe der Bürgerbeteiligungsprozesse wie sie in den Leitlinien Bürgerbeteiligung SZ beschrieben sind, wird Sie sowohl der Raum für Beteiligung als auch die SPK unterstützen.
    6. Die Leitlinien Bürgerbeteiligung SZ sehen vor, dass diese Antwort veröffentlicht wird. Dies wird zeitnah auf der Internetseite der SPK bzw. des Raums für Beteiligung erfolgen.

    Für den Bezirk sind nun die nächsten Schritte zunächst ein klares Bild zu dem Themenkomplex seitens der Senatsebene zu erhalten. Anschließend wird die bezirkliche Umsetzung forciert, wozu auch Sie bzw. die interessierte (Fach-)Öffentlichkeit hinzugezogen werden sollen (s.o.). Dies wird sich allerdings noch bis zur zweiten Jahreshälfte/Herbst 2024 hinziehen. Insoweit bitte ich Sie um Verständnis, dass die Thematik auch im Bezirk erst einmal ankommen muss.
    Ich hoffe, Ihrem Anliegen mit den skizzierten Ergebnissen näher gekommen zu sein und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung.
    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag

formelle Bebauungsplanverfahren

Im Falle eines Bebauungsplanverfahrens gibt es ein mehrstufiges Beteiligungsprinzip. Neben der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gibt es die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB.

Die formellen bezirklichen Beteiligungsverfahren werden auf der landesweiten Beteiligungsplattform mein.Berlin veröffentlicht.

Aktuelle Bebauungsplanverfahren in Steglitz-Zehlendorf und weitere Informationen diesbezüglich finden Sie auf der Seite des Stadtentwicklungsamtes, Fachbereich Stadtplanung.

Eine Übersicht der Bebauungspläne in Steglitz-Zehlendorf finden Sie hier: Übersicht Bebauungspläne