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Teilhabefachdienst Jugend (THFD - Jug)

Bild: Depositphotos / olesiabilkei
Welche Frühförderungsmöglichkeiten gibt es für mein Kind?
Frühförderung umschreibt verschiedene pädagogische und therapeutische Hilfsangebote um Kindern mit Entwicklungsbeeinträchtigungen oder Behinderungen sowie deren Familien frühzeitige Unterstützung zu ermöglichen. Die Angebote richten sich an Kinder von Geburt an bis zum Schuleintritt und deren Familien. Es gibt unterschiedliche Frühförderstellen in Berlin. Welche Möglichkeiten für Sie und Ihr Kind bestehen, darüber beraten wir Sie gerne.
Welche Kindertagesstätte kommt für mein Kind in Frage?
In unserem Bezirk besteht ein vielfältiges Angebot an Tagesbetreuungsmöglichkeiten. Welche davon für Ihr Kind geeignet sind, darüber informieren und beraten wir Sie gerne.
Welche Ferien- und Freizeitangebote gibt es für mein Kind?
Öffentliche und Freie Träger der Jugendhilfe bieten unterschiedliche Ferien- und Freizeitangebote an. Wir geben Ihnen gern einen Überblick, welche Angebote in Ihrer Nähe für Ihr Kind interessant sein könnten.
Gibt es Hilfsangebote für mein Kind, wenn ich in einer Notsituation bin?
Wenn Sie die Betreuung Ihres Kindes aus unterschiedlichen Gründen einmal selbst nicht gewährleisten können, wie z.B durch einen Krankenhausaufenthalt, dann beraten wir gemeinsam, welche Hilfe für Sie und Ihr Kind möglich ist. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung; gemeinsam finden wir eine Lösung. Auch wenn Ihnen einmal alles über den Kopf wächst, können Sie sich an uns wenden.
Welche Eingliederungshilfen gibt es für mein Kind?
Leistungen der Eingliederungshilfe sollen Menschen mit einer körperlichen, geistigen und/oder seelischen Behinderung dabei unterstützen, ihre vorhandenen Ressourcen zu nutzen und behinderungsbedingte Nachteile bestmöglich auszugleichen bzw. abzumildern, damit sie ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben führen können. Die Leistungen orientieren sich an den Bedürfnissen und Wünschen der Betroffenen. Über die individuellen Hilfemöglichkeiten beraten wir Sie gern.
Welche Hilfen zur Erziehung gibt es für mein Kind?
Es gibt unterschiedliche ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfen, die, nach festgestelltem Bedarf, auf Antrag der Sorgeberechtigten eingeleitet werden können. Wir beraten Sie über Anspruchsvoraussetzungen und dem Hilfeplanverfahren.
Habe ich einen Anspruch für mein Kind nach dem Landespflegegeldgesetz?
Wenn Ihr Kind eine Sinnesbehinderung hat, besteht ein Anspruch. Dazu können wir sie gern beraten.
Gibt es stationäre Hilfen für mein Kind?
Es gibt eine Vielzahl von unterschiedlichen Möglichkeiten. Hilfeart und Umfang richten sich nach dem individuellen Bedarf des Kindes. Wir können Sie gerne dazu informieren.
Teilhabefachdienst Jugend
- Tel.: (030) 902990
- Fax: (030) 902995465
- E-Mail an den Teilhabefachdienst Jugend
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