Wenn Sie Fragen zur Beantragung einer Integrativen Lerntherapie haben, wenden Sie sich bitte an unsere Regionalen Sozialen Dienste
Die notwendigen Anträge finden Sie in unserem Downloadbereich
Bild: Jugendamt Steglitz-Zehlendorf
Frühförderung umschreibt verschiedene pädagogische und therapeutische Hilfsangebote um Kindern mit Entwicklungsbeeinträchtigungen oder Behinderungen sowie deren Familien frühzeitige Unterstützung zu ermöglichen. Die Angebote richten sich an Kinder von Geburt an bis zum Schuleintritt und deren Familien. Es gibt unterschiedliche Frühförderstellen in Berlin. Welche Möglichkeiten für Sie und Ihr Kind bestehen, darüber beraten wir Sie gerne.
In unserem Bezirk besteht ein vielfältiges Angebot an Tagesbetreuungsmöglichkeiten. Welche davon für Ihr Kind geeignet sind, darüber informieren und beraten wir Sie gerne.
Öffentliche und Freie Träger der Jugendhilfe bieten unterschiedliche Ferien- und Freizeitangebote an. Wir geben Ihnen gern einen Überblick, welche Angebote in Ihrer Nähe für Ihr Kind interessant sein könnten.
Wenn Sie die Betreuung Ihres Kindes aus unterschiedlichen Gründen einmal selbst nicht gewährleisten können, wie z.B durch einen Krankenhausaufenthalt, dann beraten wir gemeinsam, welche Hilfe für Sie und Ihr Kind möglich ist. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung; gemeinsam finden wir eine Lösung. Auch wenn Ihnen einmal alles über den Kopf wächst, können Sie sich an uns wenden.
Leistungen der Eingliederungshilfe sollen Menschen mit einer körperlichen, geistigen und/oder seelischen Behinderung dabei unterstützen, ihre vorhandenen Ressourcen zu nutzen und behinderungsbedingte Nachteile bestmöglich auszugleichen bzw. abzumildern, damit sie ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben führen können. Die Leistungen orientieren sich an den Bedürfnissen und Wünschen der Betroffenen. Über die individuellen Hilfemöglichkeiten beraten wir Sie gern.
Es gibt unterschiedliche ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfen, die, nach festgestelltem Bedarf, auf Antrag der Sorgeberechtigten eingeleitet werden können. Wir beraten Sie über Anspruchsvoraussetzungen und dem Hilfeplanverfahren.
Wenn Ihr Kind eine Sinnesbehinderung hat, besteht ein Anspruch. Dazu können wir sie gern beraten.
Es gibt eine Vielzahl von unterschiedlichen Möglichkeiten. Hilfeart und Umfang richten sich nach dem individuellen Bedarf des Kindes. Wir können Sie gerne dazu informieren.