Je nach Ortsteil und nach Anliegen können unterschiedliche Ansprechpartner für Sie in Frage kommen. Bitte suchen Sie sich diese anhand der folgenden Aufstellungen aus.
Diese Auskünfte sind nicht rechtsverbindlich und haben keine Bindungswirkung wie z.B. ein Vorbescheid bzw. planungsrechtlicher Bescheid entsprechend § 75 Bauordnung für Berlin (BauO Bln) oder eine Baugenehmigung entsprechend § 63 BauO Bln bzw. § 64 BauO Bln.