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Notfallnummern
Telefonnummern der Feuerwehr (112), Polizei (110) und für andere Notfälle sollten Sie immer parat haben. Weitere Informationen
(Stand: 15.01.2026 – 14:30 Uhr)
Bei Fragen und Angaben zu Störungen wenden Sie sich direkt an die 24h-Störungshotline von Stromnetz Berlin (Störungsnummer Strom 0800 211 2525 (kostenfrei)
Hinweise zu elektrischen Heizungen und die Möglichkeit der Störungsmeldung finden Sie ebenfalls unter Stromnetz Berlin.
(Stand: 15.01.2026 – 09:00 Uhr)
Sofern Sie in dem vom Stromausfall betroffenen Gebiet im Bezirk Steglitz-Zehlendorf wohnen und eine kostenpflichtige Übernachtungsmöglichkeit in Anspruch genommen haben, besteht die Möglichkeit der Kostenerstattung durch das Land Berlin.
1. Welche Kosten werden erstattet?
Es werden ausschließlich Kosten für entgeltliche Übernachtungen erstattet (z.B. Hotel, Pensionen, Ferienwohnung).
Nicht erstattet werden z. B. Parkgebühren, Generatoren, Lebensmittel oder sonstige Kosten.
2. Gibt es dazu eine offizielle Information des Landes Berlin?
Ja, auf dem Hauptstadtportal auf der Berlin.de-Seite gibt es u. a. eine offizielle Information zur Erstattung von Unterkunftskosten, Stromversorgung flächendeckend wiederhergestellt und stabil – Berlin.de.
3. Wohin richte ich meinen Antrag auf Erstattung?
Bitte reichen Sie Ihren Antrag bevorzugt per E-Mail ein: stromausfall-kosten@ba-sz.berlin.de
4. Ich möchte den Antrag in Papierform einreichen – wohin?
Für die Einreichung per Post richten Sie die Unterlagen bitte an:
Amt für Soziales
Hanna-Renate-Laurien-Platz 1
12247 Berlin
(bitte vollständige Kontaktdaten / Betreff „Hotelkosten – Stromausfall“ angeben)
5. Ich möchte verschlüsselt/gesichert übermitteln – was ist zu beachten?
Wenn eine gesicherte/verschlüsselte Übermittlung erforderlich ist, kann dies nicht über die oben genannte E-Mail-Adresse erfolgen. Reichen Sie den Antrag bitte in Papierform ein.
7. Muss ich ein Partnerhotel genutzt haben?
In den öffentlichen Hinweisen wird auf Übernachtungen in Partnerhotels (visitBerlin Partnerhotels e. V.) Bezug genommen. Falls Sie kein Partnerhotel genutzt haben, reichen Sie Ihre Unterlagen dennoch ein; die Prüfung erfolgt im Einzelfall.
8. Für welchen Zeitraum werden Hotelkosten berücksichtigt?
In den veröffentlichten Hinweisen wird u. a. auf Übernachtungen während des Stromausfalls bis einschließlich der Nacht 07./08.01.2026 abgestellt (mit weiteren zeitlichen Bedingungen zur Buchung, Buchung bis 07.01.2026 bis 14:20 Uhr).
Maßgeblich ist die Prüfung im Einzelfall anhand der Unterlagen.
9. Bis wann muss ich meinen Antrag spätestens einreichen?
Bitte übermitteln Sie Ihren Antrag spätestens bis zum 31.01.2026.
10. Soll ich Unterlagen doppelt (E-Mail und Post) schicken?
Nein. Bitte senden Sie Ihren Antrag nur einmal (keine Doppelzusendungen).
11. Kann ich nach dem Bearbeitungsstand fragen oder individuelle Rückfragen stellen?
Wir bitten, von individuellen Rückfragen abzusehen. Aufgrund der sehr hohen Anzahl an Anträgen wird die Bearbeitung mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Zu gegebener Zeit kommen wir auf Sie zu.
12. Was passiert, wenn Unterlagen fehlen?
Fehlende Unterlagen verzögern die Bearbeitung. Bitte prüfen Sie vor Absendung, ob alle Nachweise vollständig beigefügt sind.
13. An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Amt für Soziales unter der Telefonnummer 030 / 90299 3355. (werktags 9h-12h)
Bei Schäden an Ihrem Haus, Wohnungen, Leitungen, usw. kontaktieren Sie bitte Ihre Versicherung.
Für erforderliche Nachweise für Ihre Versicherung und Fragestellungen wenden Sie bitte direkt an Stromnetz Berlin. Weitere Informationen dazu finden Sie bei Stromnetz Berlin unter Klärung einer Schadenersatzforderung.
Darüber hinaus können die Angebote der Familienzentren sowie der Jugendfreizeiteinrichtungen (JFE) genutzt werden.
Die Berliner Stadtreinigung (BSR) bietet ausschließlich den Betroffenen des Stromausfalls im Südwesten der Stadt ihre Hilfe an:
Neben den üblichen kostenlosen Entsorgungsmöglichkeiten auf dem Recyclinghof Hegauer Weg für Sperrmüll, Elektroaltgeräte, etc. besteht zusätzlich bis einschließlich 17. Januar 2026 die Möglichkeit, Mehrmengen an verdorbenen Lebensmitteln, die nicht in der Biotonne entsorgt werden können, entgeltfrei als Haus-/Restmüll am Recyclinghof zu entsorgen.
Weitere Informationen und Öffnungszeiten gibt es auf der BSR-Webseite unter https://www.bsr.de/recyclinghoefe-berlin.
Der zuständige Betriebshof der Müllabfuhr wird zudem bei Hausmülltouren in den betroffenen Gebieten, die ab 12. Januar 2026 sowie bei den nächsten turnusgemäßen Leerungen bis 31. Januar 2026, so genannte Beistellungen aus Kulanz mitnehmen – jedoch keinen Sperrmüll oder Elektroaltgeräte. Bei Beistellungen handelt es sich um Mehrmengen, die in Tüten mit Haus-/Restmüll neben den Abfallbehältern stehen.
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Herr Liebl