Zum 01.01.2024 erfolgt die Zentralisierung der bezirklichen Einbürgerungsbehörden und damit der gesetzliche Aufgabenübergang an das Landesamt für Einwanderung (LEA)– Abteilung S. Hierfür müssen diverse Prozesse angepasst und die Abgabe aller laufenden Verfahren an das Landesamt vorbereitet werden.
Die Staatsangehörigkeitsbehörde bittet daher um Verständnis, dass es zur Zeit zu erheblichen Verzögerungen bei der Bearbeitung kommt und bittet von Sachstandsanfragen abzusehen.
Aufgrund der sehr hohen Nachfrage an Erstberatungsterminen für die Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten sind bereits alle im Jahr 2023 zur Verfügung stehenden Termine vollständig ausgebucht, neue Erstberatungstermine können leider nicht mehr vergeben werden.
Termine für das Kalenderjahr 2024 werden nur noch durch das Landesamt durchgeführt. Wir bieten Ihnen an, sich bei uns für eine künftige Antragstellung auf eine Interessentenliste setzen zu lassen, sodass Sie das Landesamt über die Möglichkeit der digitalen Antragstellung zum Jahreswechsel informieren kann. Auch Einbürgerungsanträge nehmen wir gerne an (siehe Voraussetzungen); diese werden ebenfalls listenmäßig erfasst und beim Zuständigkeitsübergang an das LEA übergeben.
Sollten Sie dies wünschen, so teilen Sie uns dies per E-Mail mit Ihrem vollständigen Namen, Ihrer Adresse, sowie Ihrer E-Mail-Adresse bzw. Rückrufnummer und Herkunftsland mit.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.