Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

Wichtiger Hinweis

Zum 01.01.2024 erfolgt die Zentralisierung der bezirklichen Einbürgerungsbehörden und damit der gesetzliche Aufgabenübergang an das Landesamt für Einwanderung (LEA)– Abteilung S. Hierfür müssen diverse Prozesse angepasst und die Abgabe aller laufenden Verfahren an das Landesamt vorbereitet werden.

Die Staatsangehörigkeitsbehörde bittet daher um Verständnis, dass es zur Zeit zu erheblichen Verzögerungen bei der Bearbeitung kommt und bittet von Sachstandsanfragen abzusehen.

Aufgrund der sehr hohen Nachfrage an Erstberatungsterminen für die Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten sind bereits alle im Jahr 2023 zur Verfügung stehenden Termine vollständig ausgebucht, neue Erstberatungstermine können leider nicht mehr vergeben werden.

Termine für das Kalenderjahr 2024 werden nur noch durch das Landesamt durchgeführt. Wir bieten Ihnen an, sich bei uns für eine künftige Antragstellung auf eine Interessentenliste setzen zu lassen, sodass Sie das Landesamt über die Möglichkeit der digitalen Antragstellung zum Jahreswechsel informieren kann. Auch Einbürgerungsanträge nehmen wir gerne an (siehe Voraussetzungen); diese werden ebenfalls listenmäßig erfasst und beim Zuständigkeitsübergang an das LEA übergeben.

Sollten Sie dies wünschen, so teilen Sie uns dies per E-Mail mit Ihrem vollständigen Namen, Ihrer Adresse, sowie Ihrer E-Mail-Adresse bzw. Rückrufnummer und Herkunftsland mit.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Aufgaben der Staatsangehörigkeitsbehörde

Der Bereich Staatsangehörigkeitsangelegenheiten nimmt Einbürgerungen vor und stellt Staatsangehörigkeitsausweise aus. Sie ist für alle Antragstellenden zuständig, die Ihren Hauptwohnsitz im Bezirk Steglitz-Zehlendorf haben.

Wenn Sie deutsche/r Staatsangehörige/r werden möchten, können Sie auf folgenden Wegen mit uns Kontakt aufnehmen:
  • persönlich während der Öffnungszeiten
    • Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr (Terminsprechstunde)
    • Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr (Terminsprechstunde)
  • per E-Mail oder
  • telefonisch mittwochs von 10:00 – 12:00 Uhr

Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt vom individuellen Einzelfall ab. Eine Auflistung von erforderlichen Unterlagen ist deshalb hier nicht möglich. Ein persönliches Beratungsgespräch ist unbedingt erforderlich. Bitte bringen Sie Ihr gültiges Passdokument zur Vorsprache mit.

Auch wenn Sie als Deutscher einen Staatsangehörigkeitsausweis benötigen, können wir Ihnen weiterhelfen – bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Das Einbürgerungsverfahren und die Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen sind gebührenpflichtig.

Weitere Informationen zur den genannten Diensleistungen finden Sie:

Hinweise und informative Links

Informationen zum Datenschutz

  • EU-DSGVO

    PDF-Dokument (219.6 kB)

Weitere Hinweise

Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen möchte, muss seit dem 1. September 2008 einen Einbürgerungstest absolvieren. Dieser Test ist nicht zu verwechseln mit dem Sprachtest zur Einbürgerung.

Weitere Informationen zum Thema Einbürgerung erhalten Sie auf den Seiten der Volkshochschulen Berlin.

Folgende Kurse werden an der Volkshochschule angeboten:

Weitere Informationen zum Thema Einbürgerung erhalten Sie auch hier: