Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung und Asyl
Finanzielle Unterstützung für Menschen, die wegen Krankheit oder Alter nicht arbeiten können
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Sozialdienst
Der ASD berät erwachsene Menschen, die nicht mit minderjährigen Kindern in einem Haushalt leben, in sozialen, finanziellen und pflegerischen Angelegenheiten und vermittelt passende Hilfsangebote.
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Eingliederungshilfen nach dem SGB IX für volljährige Menschen mit Behinderung
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Betreuungsbehörde
Die Betreuungsbehörde berät und unterstützt Menschen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, sowie deren rechtliche Betreuer.
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Hilfe zur Pflege
Wenn Sie aufgrund Ihrer gesundheitlichen Situation auf Pflege angewiesen sind, jedoch die finanziellen Mittel zur Deckung der Pflegekosten fehlen, können Sie hier unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zur Pflege beantragen.
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Seniorenservice und ehrenamtlicher Dienst
Angebote für Bürgerinnen und Bürger ab 50 Jahren gemäß § 71 SGB XII – Altenhilfe (Grundlage der Seniorenarbeit im Land Berlin)
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Durchsetzung von Ansprüchen und Prozessführung - Information