Hygiene und Umweltmedizin

Händewaschen am Waschbecken

Das Tätigkeitsfeld des Bereichs Hygiene und Umweltmedizin umfasst die Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten am Menschen:

Wir beraten Sie außerdem gerne in gesundheitlichen Fragen zu Krankheitserregern,Gesundheitsschädlingen und Themen des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes.

Bitte beachten Sie, dass der Bereich Hygiene und Umweltmedizin keine Diagnostik oder Behandlung vornimmt. Wenden Sie Sich hierfür an Ihren Haus- oder Facharzt.

Verhütung von übertragbaren Krankheiten

Der Bereich Hygiene und Umweltmedizin ist die verantwortliche Stelle für Sachverhalte, die nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und angrenzenden Vorschriften meldepflichtig sind. Das Gesundheitsamt kann in solchen Fällen gegebenenfalls auch (ordnungsbehördliche) Maßnahmen ergreifen.

Formulare für meldepflichtige Erkrankungen gemäß §§ 7, 8, 9 IfSG

  • Meldeformular für Ärzte

    PDF-Dokument (261.2 kB)

  • Meldeformular für Gemeinschaftseinrichtungen

    PDF-Dokument (391.3 kB)

  • Meldeformular für Labore

    PDF-Dokument (147.2 kB)

Infektionshygienische Überwachung von Einrichtungen

Der Bereich Hygiene und Umweltmedizin ist zuständig für die infektionshygienische Überwachung nach dem Infektionsschutzgesetz von
  • Einrichtungen des Gesundheitswesens (§ 23 IfSG),
  • Gemeinschaftseinrichtungen (§ 34 IfSG),
  • Schwimmbädern (§ 37 IfSG).

Wasserhygiene

Trinkwasserhygiene:

Badewasserhygiene

Ordnungsbehördliche Angelegenheiten

Das Gesundheitsamt ist zuständig für Ordnungsbehördliche Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz sowie den angrenzenden Vorschriften und für ordnungsbehördliche Bestattungen gemäß § 16 des Bestattungsgesetzes.

Beratung

Neben den verlinkten Informationsangeboten des Robert-Koch-Institutes und anderer Institutionen können Sie sich für eine individuelle Beratung zu den folgenden Themen an uns wenden:

Übertragbare Krankheiten

Weitere Gesundheitsrisiken

Impfungen