Städtebauliche Planungen

Städtebauliche Planungen

Vorbereitende Bauleitplanung

Was sind städtebauliche Planungen, auf die sich unsere stadtplanerische Arbeit stützt? Die Themen unserer Arbeitsgruppe “Vorbereitende Bauleitplanung” sind die Stadtstruktur, die Stadtgestalt, der öffentliche Raum und die Verkehrsbeziehungen im Bezirk Steglitz-Zehlendorf. Folgende Planwerke werden unter diesen Blickwinkeln erarbeitet oder begleitet:

Städtebauliche PlanungFlächennutzungsplanStadtentwicklungsplanBereichsentwicklungsplanungausgewählte Planungen

Städtebauliche Planung

Staedtebau

Die vorbereitende Bauleitplanung hat als vorrangige Aufgabe, die Ziele der weiteren städtebaulichen Entwicklung der Stadt zu formulieren und diese in Form von Plänen unter Berücksichtigung des Planungsrechtes vorzubereiten. Auf diese Weise wird stufenweise konkretes örtliches Baurecht geschaffen. Aufgaben und Zuständigkeiten umfassen städtebauliche Rahmenplanungen und Gutachten zu Einzelfragen der Stadtentwicklung, um die städtebaulichen Qualität zu erhalten und weiter zu entwickeln.

Flächennutzungsplan

FNP

Der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan ist zentrales Element der kommunalen Selbstverwaltung und dient der langfristigen Daseinsvorsorge. Er steckt einen Entwicklungsrahmen ab, dessen Ausfüllung und Umsetzung nicht mit einem konkreten Zeithorizont verknüpft ist, aber einer kontinuierlichen, strategischen Instrumentierung und zeitlichen Steuerung bedarf.

Der Flächennutzungsplan stellt die Art der Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet Berlins dar. Neben der Festlegung der Flächennutzungen bereits bebauter Gebiete stellt er auch die auf der Grundlage der städtebaulichen Entwicklung beabsichtigte Flächennutzung bisher unbebauter Flächen dar.

Aus dem Plan kann abgelesen werden, wo im Stadtgebiet z.B. Wohnbauflächen, Gewerbe- und Industriebauflächen, Verkehrsflächen sowie Grünflächen und Wasserflächen verteilt sind. Der Flächennutzungsplan ist verbindlich für Behörden, hat jedoch keine unmittelbare Rechtswirksamkeit für den Bürger. Aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes werden die Bebauungspläne entwickelt.

Träger der Planungshoheit und damit zuständig für das Verfahren ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Stadtentwicklungsplan

Step Zentren

Stadtentwicklungspläne sind Instrumente der informellen städtebaulichen Planung und im Berliner Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch (AGBauGB) ausdrücklich vorgesehen (§ 4, Abs. 1).

In Stadtentwicklungsplänen werden für die Gesamtstadt Leitlinien und Zielsetzungen für unterschiedliche Themenfelder wie z.B. Wohnen, Soziale Infrastruktur, Ver- und Entsorgung, Verkehr, Zentren/Einzelhandel, Gewerbe, Wasserlagen erarbeitet.

Sie sind “Grundlagen für alle weiteren Planungen”, konkretisieren den Flächennutzungsplan durch die Bestimmung räumlicher und zeitlicher Prioritäten für die Inanspruchnahme von Flächen und Standorten und zeigen erforderliche Maßnahmen auf.

Die Berliner Stadtentwicklungsplanung ist ein in ständiger Fortschreibung und Rückkoppelung befindlicher Prozess. Zunehmende Bedeutung – im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung – erhält die Stadtentwicklungsplanung durch die Aufgabe, gesellschaftlich problematische Entwicklungen und Tendenzen sowie deren räumliche Auswirkungen frühzeitig zu erkennen und entsprechende Strategien zu deren Bewältigung zu entwickeln. Aktuelle Beispiele sind das Quartiersmanagement in sozial benachteiligten Gebieten aber auch z.B. das Aufzeigen von Trends der Freizeitindustrie und deren planerisch-konzeptionelle Steuerung.

Weitere Informationen finden Sie bei der Senatsverwaltung für Stadtenwicklung

Bereichsentwicklungsplanung

BEP

Die Bereichsentwicklungsplanung der Bezirke schließt in Berlin die “Lücke” zwischen der gesamtstädtischen und der örtlichen Planung. In ihr trifft jeder Bezirk für sein gesamtes Gebiet oder für ausgewählte Bereiche Aussagen zur angestrebten Grundstücksnutzung, in der Regel verbunden mit der Festlegung von Prioritäten für Planungen und Maßnahmen. Damit ist die BEP nicht nur ein Instrument der vorausschauenden Nutzungsplanung, sondern zugleich ein bewährtes Koordinationsinstrument zur Abstimmung der diversen Fachplanungen und divergierenden Entwicklungsziele.

Eine wichtige Funktion der BEP war und ist die Standortplanung für die soziale Infrastruktur. Als Folge baulicher, demographischer und gesellschaftlicher Veränderungen besteht hier in vielen Bereichen ein fortgesetzter, teilweise sogar zunehmender Aktualisierungsbedarf. Hinzu kommen neue Herausforderungen durch die wachsende Bedeutung privater Akteure. Fand die Konsensfindung in der BEP anfangs nur zwischen Senat und Bezirk statt, kamen später die Bürgerbeteiligung und in jüngster Zeit zunehmend die Einbeziehung privater Investoren und privater Träger hinzu. deshalb hat die BEP als koordinierendes und strategisches Planungsinstrument der Bezirke an Bedeutung gewonnen.

BEP Dahlem

Beispiel: BEP ZEH 2 – Dahlem Dahlem war ab 1995 der Bereich des damaligen Bezirks Zehlendorf mit dem stärksten Veränderungsdruck. Es bot sich daher an, mithilfe der Bereichsentwicklungsplanung die vielschichtigen Umstrukturierungs- und Planungsprozesse räumlich aufeinander abzustimmen.

So wollte die Bundesrepublik Deutschland auf ehemaligen alliierten Standorten wie Truman Plaza, den Turner Barracks oder dem Volksfestgelände sowie auf anderen bundeseigenen Flächen wie der Biologischen Bundesanstalt oder der ehemaligen Bezirksgärtnerei Tiergarten Wohnungsbau für Bundesbedienstete realisieren. Gleichzeitig bereitete das Land Berlin durch Flächennutzungsplan- Änderungsverfahren die Bebauung des nördlichen Teils des Dahlemer Feldes und der ehem. Landwirtschaftlichen Hochschule zwischen Lentzeallee, Schorlemerallee und Schweinfurthstraße für hochwertigen Wohnungsbau vor. Hinzu kam die Räumung von Villen durch die Freie Universität, sowie die Aufgabe des Krankenhausstandortes Oskar-Helene-Heim und die Frage der Nachnutzung des ehemaligen Hauptquartiers der Amerikaner an der Clayallee.

Der Entwurf für den Mittelbereich Zehlendorf 2 hat die bezirklichen Entwicklungsziele aktualisiert und vor allem für die Flächen, bei denen ein Dissens zwischen Bezirk und Hauptverwaltung bestand (Dahlemer Feld Nord und Lentzeallee), nutzungsstrukturelle Alternativen im Sinne des Erhalts wertvoller Freiräume im Übergangsbereich zwischen verdichteter Innenstadt und lockerer Einzelhausbebauung aufgezeigt.

Die daraufhin auf verschiedenen Ebenen geführten Diskussionen haben verdeutlicht, wie wichtig das Vorhandensein verschiedener, auch informeller Planungsebenen ist. Es entstand ein Planungsprozess, in dem neben fiskalischen Interessen auch stadtstrukturelle, städtebauliche, wissenschaftsspezifische und denkmalpflegerische Aspekte Berücksichtigung fanden. Dies führte in der Abwägung dazu, dass die Dahlemer Freiflächen mit ihren stadtbildprägenden Qualitäten – wenn überhaupt – nur in Randbereichen im Bereich Lentzeallee zur Disposition gestellt wurden. Die Diskussion zum weiteren Umgang mit der Fläche an der Schorlemerallee ist jedoch noch nicht abgeschlossen.

Ausblick

Rapsfeld LiSüd

Wegen der Vielzahl kleinräumiger Problemstellungen und der Erforderlichkeit zügiger planerischer Vorgabenformulierung in Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung, wird der Bezirk Steglitz-Zehlendorf künftig mehr und mehr dazu übergehen müssen, Entwicklungsplanungen für Teilräume der Mittelbereiche zu erstellen. Hierbei sind vorrangig sektorale Problemstellungen im Kontext der langfristigen bezirklichen Entwicklungsplanung zu behandeln und zu steuern, wie zum Beispiel durch

  • die Erstellung und regelmäßige Fortschreibung eines Zentrenkonzepts für Steglitz- Zehlendorf,
  • Konzeptionen für die Weiterentwicklung größerer Wohnungsbaustandorte (z.B. Lichterfelde-Süd, Quartier McNair),
  • die Bewertung und Sicherung von Gewerbe- und Industriestandorten,
  • die Entwicklung von Strategien zum Erhalt stadträumlicher Qualitäten.

Ausgewählte Planungen