Städtebauliche Planungen

Städtebauliche Planungen

Vorbereitende Bauleitplanung

Was sind städtebauliche Planungen, auf die sich unsere stadtplanerische Arbeit stützt? Die Themen unserer Arbeitsgruppe “Vorbereitende Bauleitplanung” sind die Stadtstruktur, die Stadtgestalt, der öffentliche Raum und die Verkehrsbeziehungen im Bezirk Steglitz-Zehlendorf. Folgende Planwerke werden unter diesen Blickwinkeln erarbeitet oder begleitet:

Städtebauliche PlanungFlächennutzungsplanStadtentwicklungsplanausgewählte Planungen

Städtebauliche Planung

Staedtebau

Städtebau

Die vorbereitende Bauleitplanung hat als vorrangige Aufgabe, die Ziele der weiteren städtebaulichen Entwicklung der Stadt zu formulieren und diese in Form von Plänen unter Berücksichtigung des Planungsrechtes vorzubereiten. Auf diese Weise wird stufenweise konkretes örtliches Baurecht geschaffen. Aufgaben und Zuständigkeiten umfassen städtebauliche Rahmenplanungen und Gutachten zu Einzelfragen der Stadtentwicklung, um die städtebaulichen Qualität zu erhalten und weiter zu entwickeln.

Stadtentwicklungsplan

Step Zentren

Stadtentwicklungspläne

Stadtentwicklungspläne sind Instrumente der informellen städtebaulichen Planung und im Berliner Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch (AGBauGB) ausdrücklich vorgesehen (§ 4, Abs. 1).

In Stadtentwicklungsplänen werden für die Gesamtstadt Leitlinien und Zielsetzungen für unterschiedliche Themenfelder wie z.B. Wohnen, Soziale Infrastruktur, Ver- und Entsorgung, Verkehr, Zentren/Einzelhandel, Gewerbe, Wasserlagen erarbeitet.

Sie sind “Grundlagen für alle weiteren Planungen”, konkretisieren den Flächennutzungsplan durch die Bestimmung räumlicher und zeitlicher Prioritäten für die Inanspruchnahme von Flächen und Standorten und zeigen erforderliche Maßnahmen auf.

Die Berliner Stadtentwicklungsplanung ist ein in ständiger Fortschreibung und Rückkoppelung befindlicher Prozess. Zunehmende Bedeutung – im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung – erhält die Stadtentwicklungsplanung durch die Aufgabe, gesellschaftlich problematische Entwicklungen und Tendenzen sowie deren räumliche Auswirkungen frühzeitig zu erkennen und entsprechende Strategien zu deren Bewältigung zu entwickeln. Aktuelle Beispiele sind das Quartiersmanagement in sozial benachteiligten Gebieten aber auch z.B. das Aufzeigen von Trends der Freizeitindustrie und deren planerisch-konzeptionelle Steuerung.

Weitere Informationen finden Sie bei der Senatsverwaltung für Stadtenwicklung

Flächennutzungsplan

FNP

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan ist zentrales Element der kommunalen Selbstverwaltung und dient der langfristigen Daseinsvorsorge. Er steckt einen Entwicklungsrahmen ab, dessen Ausfüllung und Umsetzung nicht mit einem konkreten Zeithorizont verknüpft ist, aber einer kontinuierlichen, strategischen Instrumentierung und zeitlichen Steuerung bedarf.

Der Flächennutzungsplan stellt die Art der Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet Berlins dar. Neben der Festlegung der Flächennutzungen bereits bebauter Gebiete stellt er auch die auf der Grundlage der städtebaulichen Entwicklung beabsichtigte Flächennutzung bisher unbebauter Flächen dar.

Aus dem Plan kann abgelesen werden, wo im Stadtgebiet z.B. Wohnbauflächen, Gewerbe- und Industriebauflächen, Verkehrsflächen sowie Grünflächen und Wasserflächen verteilt sind. Der Flächennutzungsplan ist verbindlich für Behörden, hat jedoch keine unmittelbare Rechtswirksamkeit für den Bürger. Aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes werden die Bebauungspläne entwickelt.

Träger der Planungshoheit und damit zuständig für das Verfahren ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Ausgewählte Planungen

Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf

Verkehrsanbindungen

Gruppenleiterin

Fr. Kutzop