Stadtentwicklungspläne sind Instrumente der informellen städtebaulichen Planung und im Berliner Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch (AGBauGB) ausdrücklich vorgesehen (§ 4, Abs. 1).
In Stadtentwicklungsplänen werden für die Gesamtstadt Leitlinien und Zielsetzungen für unterschiedliche Themenfelder wie z.B. Wohnen, Soziale Infrastruktur, Ver- und Entsorgung, Verkehr, Zentren/Einzelhandel, Gewerbe, Wasserlagen erarbeitet.
Sie sind “Grundlagen für alle weiteren Planungen”, konkretisieren den Flächennutzungsplan durch die Bestimmung räumlicher und zeitlicher Prioritäten für die Inanspruchnahme von Flächen und Standorten und zeigen erforderliche Maßnahmen auf.
Die Berliner Stadtentwicklungsplanung ist ein in ständiger Fortschreibung und Rückkoppelung befindlicher Prozess. Zunehmende Bedeutung – im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung – erhält die Stadtentwicklungsplanung durch die Aufgabe, gesellschaftlich problematische Entwicklungen und Tendenzen sowie deren räumliche Auswirkungen frühzeitig zu erkennen und entsprechende Strategien zu deren Bewältigung zu entwickeln. Aktuelle Beispiele sind das Quartiersmanagement in sozial benachteiligten Gebieten aber auch z.B. das Aufzeigen von Trends der Freizeitindustrie und deren planerisch-konzeptionelle Steuerung.
Weitere Informationen finden Sie bei der Senatsverwaltung für Stadtenwicklung