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Unterhalt für Kinder
Unterstützung bei der Vaterschafts-Feststellung und bei der Geltendmachung von Unterhalt Weitere Informationen
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Beide Eltern sind ihrem Kind gegenüber gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet. Der Elternteil, bei dem sich das minderjährige Kind aufhält, erfüllt seine Verpflichtung in der Regel durch die Betreuung und Erziehung des Kindes. Der andere Elternteil, bei dem sich das Kind weniger als bei dem anderen Elternteil oder gar nicht aufhält, unabhängig von den Ursachen, ist zur Geldzahlung verpflichtet.
Wenn Sie Unterstützung bei der Vaterschafts-Feststellung und bei der Geltendmachung von Unterhalt wünschen, gehen Sie bitte hier weiter.
Wenn Sie alleinerziehend sind und für Ihr Kind unter 12 Jahren Unterhaltsvorschuss als Sozialleistung beantragen wollen, dann gehen Sie bitte hier weiter:
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