Hilfe zur Erziehung / Eingliederungshilfe / Hilfe für junge Volljährige
Wenn Beratungsgespräche nicht ausreichen, um die Problematik zu bearbeiten, haben die sorgeberechtigten Eltern die Möglichkeit und den Rechtsanspruch, eine Hilfe zur Erziehung oder eine Eingliederungshilfe zu beantragen. Unter Einbezug Ihrer familiären Situation, Ihrer familiären Ressourcen, der Ziele und Wünsche der Familienmitglieder und des aktuellen Unterstützungsbedarfs prüfen wir, ob eine Hilfe in Frage kommt und welche Hilfeform am besten geeignet ist, um Sie zu unterstützen. Außerdem sind wir bei der Suche nach einem passenden freien Träger der Jugendhilfe, der die Hilfe dann durchführt, behilflich. Gemeinsam mit Ihnen und dem Träger planen wir dann die genaue Durchführung der Hilfe.
Typische Unterstützungsangebote sind:
- Familienunterstützende Hilfen (Sozialpädagogische Familienhilfe, Betreuungshilfe, Erziehungsbeistand, Soziale Gruppe, Familienrat)
- Familienergänzende Hilfen (Tagesgruppe)
- Familienersetzende Hilfen (Pflegefamilie, Heimerziehung oder sonstige Wohnformen)
- Therapeutische Hilfen (Systemische Familientherapie, Kinder- und Jugendpsychotherapie, Integrative Lerntherapie)
Anspruchsvoraussetzungen für diese Hilfen sind erzieherische Schwierigkeiten, die nicht aus eigener Kraft abgewendet werden können (Hilfe zur Erziehung) oder eine drohende oder vorliegende seelische Behinderung des Kindes (Eingliederungshilfe).
Auch junge Volljährige bis zum vollendeten 21. Lebensjahr können unter bestimmten Voraussetzungen diese Hilfen für sich beantragen (Hilfe für junge Volljährige).
Einige Hilfeformen sind kostenbeitragspflichtig.
Weitere Unterstützungsmöglichkeiten im Regionalen Dienst sind: