In diesem Jahr sind verstärkt und in großer Zahl Nester des EPS im Stadtgebiet zu verzeichnen.
Die Brennhaare der Raupen können Hautreizungen und allergische Reaktionen auslösen. Besonders empfindliche Personen sollten insbesondere in der Zeit zwischen Mai und Juli Bereiche mit vielen Eichen meiden.
Eine Beseitigung der Nester kann nur an besonders sensiblen und stark frequentierten Standorten im Stadtgebiet und nur nach Priorität schrittweise erfolgen. Nicht jede Meldung führt automatisch zur Entfernung der Nester.
Achtung: Erfolgt keine Beseitigung, werden betroffene Bereiche im Rahmen der Prüfung mit entsprechenden Warnhinweisen und ggf. Absperrungen kenntlich gemacht.
Zu den besonders sensiblen Standorten gehören:
• Schulhöfe, öffentliche Kinderspielplätze, öffentliche Sportplätze, Hauptwege öffentlicher Friedhöfe, Badestellen
• an Straßenbäumen nur im Bereich von Schulen, Kitas, Jugendeinrichtungen, Sportanlagen, Freibädern, Behinderteneinrichtungen, Haltestellen des ÖPNV
Außerhalb dieser Orte kann eine Beseitigung auf öffentlichen Flächen nur nach einer gesonderten Einzelfallprüfung erfolgen, wenn: Eine besondere, spezifische und akute Gesundheitsgefährdung nachgewiesen vorliegt und diese vom Gesundheitsamt bestätigt wird.
Befindet sich der Standort des Baumes auf einem privaten Grundstück, so besteht für das Straßen- und Grünflächenamt primär keine Zuständigkeit. In einem solchen Fall wenden Sie sich bitte direkt an den jeweils verantwortlichen Baumeigentümer.
Informieren Sie sich im Internet auf den Seiten des Pflanzenschutzamtes Berlin bzw. der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege.
Link: Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege , Link: Pflanzenschutzamtes