Was sind die Ziele des LADG?
Das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) bezweckt die tatsächliche Herstellung und Durchsetzung von Chancengleichheit, die Verhinderung und Beseitigung jeder Form von Diskriminierung sowie die Förderung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt im Bereich öffentlich-rechtlichen Handelns im Land Berlin.
Was ist geschützt?
Nach § 2 LADG darf niemand im Rahmen öffentlich-rechtlichen Handelns aufgrund der folgenden Gründe diskriminiert werden:
- Geschlecht
- ethnische Herkunft
- rassistische Zuschreibung
- antisemitische Zuschreibung
- Sprache
- Religion
- Weltanschauung
- Behinderung
- chronische Erkrankung(en)
- Lebensalter
- sexuelle Identität
- geschlechtliche Identität sowie
- sozialer Status
Kontakt & Beratung
Wenn Sie Diskriminierung durch das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf erlebt haben, können Sie sich schriftlich an uns wenden oder alternativ das Beschwerdeformular nutzen und per Post oder E-Mail an uns senden.
Wichtiger Hinweis: Die Beschwerdestelle nimmt nur Hinweise und Beschwerden zu o.g. Diskriminierungen entgegen.
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
-LADG Beschwerdestelle-
Kirchstr. 1/3
14163 Berlin
E-Mail: ladg@ba-sz.berlin.de
Bitte machen Sie folgende Angaben, damit wir Ihre Beschwerde schnellstmöglich bearbeiten können:
- Was ist wo, wann und durch wen passiert?
- Aus welchem Grund gehen Sie von einer Benachteiligung/Diskriminierung aus?
- Gibt es Zeuginnen oder Zeugen / Nachweise?
- Ihre vollständigen Kontaktdaten
LADG Ombudsstelle
Daneben ist durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung eine unabhängige Ombudsstelle eingerichtet, die alternativ oder gleichzeitig kontaktiert werden kann. Die Ombudsstelle unterstützt kostenlos und vertraulich durch Information und Beratung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
https://www.berlin.de/sen/lads/recht/ladg/ombudsstelle/. Weitere hilfreiche Informationen finden Sie auch in den
“Fragen und Antworten zum LADG”.