Ziele des LADG
Es gibt ein Gesetz gegen Diskriminierung in Berlin.
Das Gesetz heißt Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG).
Das Gesetz soll dafür sorgen, dass alle Menschen die gleichen Chancen haben.
Niemand soll benachteiligt werden.
Alle Menschen sollen gleich viel wert sein.
Das gilt für alle Bereiche, in denen der Staat etwas tut.