LADG Beschwerdestelle im Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf in Einfacher Sprache

Ziele des LADG

Ziele des LADG

Es gibt ein Gesetz gegen Diskriminierung in Berlin.
Das Gesetz heißt Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG).
Das Gesetz soll dafür sorgen, dass alle Menschen die gleichen Chancen haben.
Niemand soll benachteiligt werden.
Alle Menschen sollen gleich viel wert sein.
Das gilt für alle Bereiche, in denen der Staat etwas tut.

Was ist geschützt?

Was ist geschützt?

Es gibt ein Gesetz, das LADG heißt.
In Paragraph 2 steht, dass niemand von Behörden schlechter behandelt werden darf.
Das gilt für diese Gründe:

  • Geschlecht
  • Herkunft
  • Rassismus
  • Antisemitismus
  • Sprache
  • Religion
  • Weltanschauung
  • Behinderung
  • chronische Krankheit
  • Alter
  • sexuelle Identität
  • geschlechtliche Identität
  • sozialer Status.
Kontakt & Hilfe

Kontakt und Hilfe

Vielleicht hat das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf Sie schlecht behandelt.
Dann können Sie sich bei uns beschweren.
Sie können uns einen Brief schreiben.
Oder Sie nutzen das Beschwerdeformular.
Das Formular können Sie uns per Post oder E-Mail schicken.

Wichtiger Hinweis: Die Beschwerdestelle nimmt nur Hinweise und Beschwerden zu den genannten Diskriminierungen an.

Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
LADG Beschwerdestelle
Kirchstr.1/3
14163 Berlin
E-Mail:ladg@ba-sz.berlin.de

Was ist wo passiert?

Bitte machen Sie folgende Angaben, damit wir Ihre Beschwerde schnell bearbeiten können.

  • Was ist wo passiert?
  • Wann ist es passiert?
  • Wer war dabei?
  • Warum denken Sie, dass Sie benachteiligt wurden?
  • Gibt es Zeuginnen oder Zeugen?
  • Gibt es Beweise?
  • Ihre vollständigen Kontaktdaten.

Hinweis: Sie möchten lieber anonym bleiben, aber trotzdem über Ihre Erfahrungen berichten?
Dann kann man Ihren Fall nicht genau prüfen.
Aber Ihre Rückmeldung ist trotzdem hilfreich.
Vielleicht gibt es in unserer Struktur noch Diskriminierung.
Sie können uns darauf aufmerksam machen und wir können die Diskriminierung dann beenden.

Hilfe bei Diskriminieung durch die Ombudsstelle

Hilfe bei Diskriminierung

Es gibt eine unabhängige Stelle, die Sie kontaktieren können.
Diese Stelle nennt man Ombudsstelle.
Die Ombudsstelle wurde von der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung eingerichtet.
Die Ombudsstelle unterstützt Sie kostenlos und vertraulich.
Sie bekommen Informationen und Beratung, damit Sie Ihre Rechte durchsetzen können.
Hier finden Sie mehr Informationen:
https://www.berlin.de/sen/lads/recht/ladg/ombudsstelle/.
Weitere hilfreiche Informationen finden Sie auch in den
Fragen und Antworten zum LADG.

  • LADG Flyer Berlin

    PDF-Dokument (6.8 MB)

  • Beschwerdeformular

    PDF-Dokument (538.3 kB)

  • Datenschutzhinweise in Einfacher Sprache

    PDF-Dokument (104.1 kB)

  • LADG in Leichter Sprache (LL)

    PDF-Dokument (992.8 kB)

Mehrsprachige Informationsmaterialien

Mehr Infos zum LADG

Es gibt noch mehr Informationsmaterialien über das LADG.
Die Materialien sind auch in mehreren Sprachen.
Sie finden die Materialien auf der Seite der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung.
Hier ist der Link:https://www.berlin.de/sen/lads/recht/ladg/materialien/

Dieser Text wurde mit KI erstellt.

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