Hilfe zur Pflege

Grundsätzlich soll die Pflege möglichst zu Hause erfolgen. Sie soll möglichst durch Angehörige, nahestehende Personen oder Nachbarn übernommen werden. Ist das nicht möglich, helfen professionelle Pflegedienste oder Sozialstationen.

Nach dem SGB XII kann Hilfe zur Pflege beantragt werden, wenn jemand wegen Krankheit oder Behinderung pflegebedürftig ist und die Kosten nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bezahlen kann.

Ist die Pflege zu Hause auch mit Unterstützung nicht mehr möglich, kann eine vollstationäre Pflege notwendig werden. Voraussetzung ist, dass der Medizinische Dienst eine dauerhafte Unterbringung für notwendig hält.

Die Hilfe zur Pflege gilt für Menschen ohne Pflegeversicherung oder ohne Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Sie kann auch ergänzend helfen, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen.

Übernommen werden können Kosten für häusliche Pflege, Tagespflege, Kurzzeitpflege und vollstationäre Pflege. Auch Pflegehilfsmittel können gewährt werden.

Wenn weitere notwendige Leistungen nicht übernommen werden, muss geprüft werden, ob andere Sozialhilfeleistungen, zum Beispiel Eingliederungshilfe, möglich sind.

Die Pflegestützpunkte Berlin beraten Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und andere Ratsuchende kostenfrei und unabhängig zu allen Fragen rund um Pflege und Alter. Sie übernehmen eine Lotsenfunktion, um den Bürgerinnen und Bürgern die Inanspruchnahme der gesetzlichen Sozialleistungen zu erleichtern. Sie vermitteln und koordinieren notwendige Unterstützungsangebote, klären die Finanzierung und helfen beispielsweise bei der Antragstellung. Die Pflegestützpunkte beraten auch auf Arabisch, Russisch, Türkisch, Vietnamesisch sowie in vielen weiteren Sprachen. Beratungen werden im Pflegestützpunkt, telefonisch, im Rahmen eines Hausbesuchs oder per Video angeboten. Träger der Pflegestützpunkte sind das Land Berlin sowie die Pflege- und Krankenkassen in Berlin.