Grundsätzlich soll die Pflege möglichst zu Hause erfolgen. Sie soll möglichst durch Angehörige, nahestehende Personen oder Nachbarn übernommen werden. Ist das nicht möglich, helfen professionelle Pflegedienste oder Sozialstationen.
Nach dem SGB XII kann Hilfe zur Pflege beantragt werden, wenn jemand wegen Krankheit oder Behinderung pflegebedürftig ist und die Kosten nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bezahlen kann.
Ist die Pflege zu Hause auch mit Unterstützung nicht mehr möglich, kann eine vollstationäre Pflege notwendig werden. Voraussetzung ist, dass der Medizinische Dienst eine dauerhafte Unterbringung für notwendig hält.
Die Hilfe zur Pflege gilt für Menschen ohne Pflegeversicherung oder ohne Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Sie kann auch ergänzend helfen, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen.
Übernommen werden können Kosten für häusliche Pflege, Tagespflege, Kurzzeitpflege und vollstationäre Pflege. Auch Pflegehilfsmittel können gewährt werden.
Wenn weitere notwendige Leistungen nicht übernommen werden, muss geprüft werden, ob andere Sozialhilfeleistungen, zum Beispiel Eingliederungshilfe, möglich sind.