Mitwirkung auf politischer Ebene (BVV)

Überblick über die Bezirksorganisation und Bezirksverwaltung

Die 12 Berliner Bezirke stellen Selbstverwaltungseinheiten dar. Die Organe eines Bezirks sind die Bezirksverordnetenversammlung (BVV), in der jeweils 55 gewählte Bezirksverordnete die Grundlinien der Verwaltungspolitik des Bezirks bestimmen, und das Bezirksamt, das sich aus der Bezirksbürgermeisterin oder dem Bezirksbürgermeister und den Bezirkstadträtinnen und Bezirksstadträten zusammensetzt.

Mitwirkung der Einwohnerschaft auf Bezirksebene

Im Jahr 2005 hat das Abgeordnetenhaus von Berlin durch die Änderung der Verfassung von Berlin (VvB) und des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) verschiedene Instrumente der direkten Demokratie geschaffen und damit auch die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger in den Bezirken gestärkt.

Vorhabensvorschlag

Seit März 2026 gibt es ein neues Instrument der Bürgerbeteiligung, das Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, eigene Ideen für ihren Bezirk besonders niederschwellig in die Bezirkspolitik einzubringen: den Vorhabenvorschlag. Neu ist dabei vor allem, dass – anders als beim Einwohnerantrag – im Vorfeld keine Unterschriften gesammelt werden müssen. Stattdessen können neue Themen und Anliegen mithilfe eines online bereitgestellten Formblatts der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) vorgeschlagen werden.
Weitere Informationen zum Ablauf finden Sie auf der Webseite vom Raum für Beteiligung Steglitz-Zehlendorf.

Büro der Bezirksverordnetenversammlung

Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
BVV-Büro