Die Betreuungsbehörde berät und unterstützt volljährige Menschen, die aufgrund einer Krankheit, Behinderung oder ihres Alters ihre persönlichen oder rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln können.
Es informiert Betroffene und Angehörige über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und die rechtliche Betreuung und arbeitet dabei eng mit den Betreuungsgerichten zusammen.
Außerdem unterstützt und begleitet es ehrenamtliche sowie berufliche Betreuer bei ihrer Tätigkeit.