Bildung- und Teilhabeleistungen (BuT)

Bildungspaket

Das Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket ist zum 01.01.2011 in Kraft getreten. Beantragt werden die Leistungen für die Kinder und Jugendlichen dort, wo bislang die Leistungen der Eltern beantragt wurden. Seit 01. April 2011 können Kinder und Jugendliche aus Familien, die Wohngeld oder den Kinderzuschlag beziehen, beim Wohnungsamt Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen. Informationen und Antragsformulare zu diesem Thema entnehmen Sie bitte den Internetseiten

Anspruchsberechtigte für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket können einen besonderen „berlinpass“ beantragen. Weiteres hierzu finden Sie auf den Seiten der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales .

Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf können Sie den Antrag
- per Post übersenden,
- in einem der drei Bürgerämter am Info-Tresen

Wichtige Mitteilung

Aufgrund hoher Antragszahlen im Bereich Wohngeld/BuT-Leistungen wurde eine telefonische Sprechstunde eingerichtet.
Die Kontaktaufnahme mit Ihrem Sachbearbeitenden ist jeweils Dienstag in der Zeit von 10-12 Uhr möglich.

Kostenlose Schülerbeförderung ab dem 01.08.2019

Informationen zur kostenlosen Schülerbeförderung und weiteren Leistungen erhalten Sie hier: Bildungs- und Teilhabepaket (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie)