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Zweckentfremdung von Wohnraum

Mehrere stilisierte Häuser mit zusätzlichen Symbolen

Am 12. Dezember 2013 ist in Berlin das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz in Kraft getreten, mit dem die zweckfremde Nutzung von Wohnraum, d.h. die Nutzung von Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken, unter Genehmigungsvorbehalt gestellt wurde. Zweckentfremdung bedeutet, dass Wohnraum z. B.
  • als Ferienwohnung oder zur Fremdenbeherbergung genutzt wird,
  • für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet oder überlassen wird,
  • baulich verändert wird oder in einer Weise genutzt wird, dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist
  • länger als drei Monate leer steht
  • beseitigt wird.

Für jede dieser zweckfremden Nutzungsarten muss ein Antrag beim zuständigen Bezirksamt gestellt werden.

Das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG), die dazu gehörige Verordnung, Antragsformulare und weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen.

Ansprechpartner für Fragen Rund um das Thema Zweckentfremdung von Wohnraum im Bezirk Steglitz-Zehlendorf erreichen Sie unter den Telefonnummern

030/90299 – 3845 oder
030/90299 – 5140 oder
030/90299 – 5395

Wenn Sie uns einmal telefonisch nicht erreichen, so schreiben Sie uns doch bitte eine E-Mail. Wir werden uns dann umgehend um Ihr Anliegen kümmern und rufen Sie ggf. auch gern zurück.
Sie erreichen uns unter der E-Mail-Adresse zweckentfremdung@ba-sz.berlin.de .