Gesetzliche Grundlagen für die Erteilung von wohnungswirtschaftlichen Bescheinigungen und einem Wohnberechtigungsschein (WBS) sind hier das Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (WoFG) und das Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (WoBindG).
Weitere Informationen zum Thema und Antragsformulare finden Sie bei der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.
Beim Ausfüllen der Anträge und für eine Erstberatung zu Ihrer wohnungswirtschaftlichen Bescheinigung bzw. dem Wohnberechtigungsschein (WBS) stehen Ihnen ebenfalls die Mitarbeiter der drei Bürgerämter im Bezirk Steglitz-Zehlendorf zur Verfügung.
Sollten sich dort weitere Fragen zu Ihrem Antrag ergeben, wird das Bürgeramt Ihnen einen Termin zur persönlichen Vorsprache im Wohnungsamt vermitteln.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Antragsteller ohne Termin im Wohnungsamt nicht bedient werden können.