Damit das neue Stadtquartier lebendig und unverwechselbar wird, braucht es das Engagement der Nachbarschaft sowie der künftig dort Wohnenden und Arbeitenden. Durch die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Betroffenen wird sichergestellt, dass ihre Belange und Bedarfe im Planungs- und Realisierungsprozess berücksichtigt werden. Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen wurden gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuchs die Betroffenen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit beteiligt. Anregungen und Hinweise aus den Beteiligungsverfahren wurden umfassend geprüft und abgewogen. Sie haben teilweise zu Änderungen der Planung geführt und werden im weiteren Planungsprozess berücksichtigt. Auch im Rahmen der künftigen Konkretisierung der Planung ist die kontinuierliche Beteiligung der Betroffenen, der öffentlichen Träger sowie der Öffentlichkeit geplant.
Dabei sind zunächst die gesetzlichen Vorgaben zur Beteiligung einzuhalten – entwicklungsrechtlich sowie für die geplanten Bebauungsplanverfahren. Parallel bzw. zusätzlich werden die „Leitlinien für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Projekten und Prozessen der räumlichen Stadtentwicklung“ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen projektbezogen umgesetzt. An der Gebietsentwicklung soll die Stadtgesellschaft entsprechend beteiligt werden.
Hinweise können jederzeit per E-Mail an gueterbahnhof.koepenick@senstadt.berlin.de
oder postalisch abgegeben werden.
Die Kontaktadresse für alle Bürgerhinweise lautet:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Wohnungsprojekte – äußere Stadt, II W 5
Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin