Planungsprozess

Siegerentwurf des städtebaulichen Werkstattverfahrens
Bild: UrbanPlan GmbH

Bild: ADEPT & Karres en Brands mit PGT Umwelt und Verkehr
Mit dem Rahmenplan liegt nun eine Grundlage für die Steuerung der Entwicklung und Gestaltung des neuen Stadtquartiers vor. Als strategisches Planungsinstrument dient er dazu, die langfristigen Ziele und Leitlinien für eine nachhaltige, funktionale und gestalterisch qualitätvolle städtebauliche Entwicklung unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Bevölkerung zu gewährleisten.
Der Plan schafft für die künftige Entwicklung des neuen Stadtquartiers im Wortsinn „einen Rahmen“, ohne bereits detaillierte Festlegungen zu treffen. Zu seinen Aufgaben zählt die Darstellung des Gerüsts der öffentlichen Räume mit ihren Raumkanten und städtebaulichen Akzenten sowie der Erschließungs- und Nutzungsstruktur auf den einzelnen Baufeldern. Dazu gehören die Flächennutzung, die Bereitstellung der technischen und sozialen Infrastruktur, der möglichst weitgehende Erhalt von Grünflächen, der ökologische Ausgleich von notwendigen Eingriffen sowie die Integration von Wohn-, Arbeits- und Freizeitbereichen.
Detailliertere Festlegungen werden erst in der nachfolgenden Bauleitplanung mit der Aufstellung von Bebauungsplänen für die einzelnen Teilbereiche getroffen.
-
Bürgerhinweise zum städtebaulich-freiräumlichen Rahmenplanentwurf aus der Bürgerbeteiligung im Januar und Februar 2024
Hinweis: Dieses Dokument ist nicht barrierefrei.
PDF-Dokument (1.7 MB) - Stand: Mai 2024

Entwicklungsziele der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ehemaliger Güterbahnhof Köpenick
Bild: Runze & Casper
-
Was ist eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme?
Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ist ein Instrument des Stadtplanungsrechts, mit dem die Entwicklung eines Gebiets durch eine zentrale Stelle, hier die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, vollzogen wird. Aufgrund der erheblichen Bevölkerungszunahme im Stadtraum Berlin und eines steigenden Bedarfs an Wohnraum und Arbeitsplätzen sollen die im Flächennutzungsplan bereits dargestellten “Flächenreserven” des ehemaligen Güterbahnhofs Köpenick nun aktiviert werden. Besonders ist, dass es sich hierbei um ein umfangreiches Städtebauvorhaben zum Wohl der Allgemeinheit handelt, bei dem ein Eingriff in private Eigentumsrechte erforderlich wird. Deshalb musste nach Baugesetzbuch, § 165 zunächst durch die vorbereitenden Untersuchungen festgestellt werden, ob die Voraussetzungen für die Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs vorliegen. Zudem wird das Areal auf Grund seiner Größe und Bedeutung für die Berliner Stadtentwicklung als Bereich von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung festgestellt.
-
Senatsbeschluss vom 12.05.2020
Verordnung über förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs für den ehemaligen Güterbahnhof Köpenick
PDF-Dokument (1.8 MB) - Stand: 12.05.2020
-
Senatsbeschluss vom 14.06.2022
Verordnung zur teilweisen Aufhebung der Verordnung über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs ehemaliger Güterbahnhof Köpenick
PDF-Dokument (3.2 MB) - Stand: 14.06.2022
-
Was sind vorbereitende Untersuchungen?
Vorbereitende Untersuchungen sind rechtlich in § 165 Absatz 4 BauGB geregelt. Sie sind die Voraussetzung, um eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zu beschließen bzw. durchzuführen. Vorbereitende Untersuchungen prüfen die erforderlichen Voraussetzungen, die Notwendigkeit sowie die Durchführbarkeit einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme und begründen diese. Laut Planungsrecht ist eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme dann notwendig, wenn
- das Gebiet eine besondere Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Gemeinde hat und einer erstmaligen Entwicklung oder städtebaulichen Neuordnung unterzogen wird,
- das Wohl der Allgemeinheit die Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme erfordert, insbesondere zur Deckung eines erhöhten Bedarfs an Wohn- und Arbeitsstätten sowie Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen oder zur Wiedernutzung brachliegender Flächen,
- die Ziele der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nicht mit städtebaulichen Verträgen erreicht werden können oder Eigentümer von betroffenen Grundstücken nicht bereit sind, diese entsprechend der baurechtlichen Konditionen zu veräußern, und
- es gewährleistet ist, dass die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zügig durchgeführt wird.
Um zu prüfen, ob ein Gebiet diese Kriterien erfüllt, ermitteln vorbereitende Untersuchungen zunächst die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge im Untersuchungsgebiet. Dazu werden u.a. Fachgutachten, beispielsweise zu Verkehr, Artenschutz und Regenwasserbewirtschaftung erstellt und auch Gespräche mit den Eigentümerinnen und Eigentümern, Mieterinnen und Mietern sowie Pächterinnen und Pächtern der betroffenen Grundstücke geführt. Die spezifischen Voraussetzungen und Ziele der potenziellen städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme werden dementsprechend definiert und deren stadtwirtschaftliche Umsetzbarkeit bewertet. Sollte die Notwendigkeit einer städtebaulichen Maßnahme danach gegeben sein, wird diese schließlich begründet dargelegt. Mit dem endgültigen Beschluss einer Entwicklungsmaßnahme verpflichtet sich die Gemeinde – hier Berlin als Ganzes – auch zur zügigen Durchführung und geht damit eine erhebliche gesamtstädtische Verpflichtung ein.
-
Amtsblatt für Berlin Heft 16/2016
Beginn vorbereitender Untersuchungen nach § 165 Absatz 4 des Baugesetzbuchs, GVBl. für Berlin vom 22. April 2016
PDF-Dokument (791.7 kB) - Stand: 22. April 2016
-
Bericht über die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen für das Gebiet des ehemaligen Güterbahnhofs Köpenick und angrenzende Bereiche zur beabsichtigten Festlegung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 Baugesetzbuch (BauGB)
Drucksache 18/2269 des Abgeordnetenhauses
PDF-Dokument - Stand: 16. Oktober 2019; Größe: 68 MB
Kontakt
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Referat II W, Wohnungsbauprojekte – äußere Stadt
Öffentliche Bürgersprechstunde
jeweils am ersten Donnerstag des Monats von 15:00 bis 17:00 Uhr,
in den Räumen des
Köpenicker Hofs