Planungsprozess
Planungs- und Umsetzungsprozess der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme
Bild: UrbanPlan
Im Verfahren befindliche Bebauungspläne
Bild: Rahmenplangrundlage: ADEPT und Karres en Brands mit PGT Umwelt und Verkehr, Grafik: UrbanPlan
Auf Basis des Rahmenplans werden im Zuge der Entwicklungsmaßnahme für alle Bereiche des Entwicklungsgebietes schrittweise Bebauungspläne unter Beteiligung der Öffentlichkeit aufgestellt. Durch Festsetzungen in diesen Bebauungsplänen werden die übergeordneten Entwicklungsziele und die Inhalte des Rahmenplans rechtsverbindlich festgesetzt. Der Bebauungsplan 9-80 für das ehemalige Gaswerkgelände wurde im 3. Quartal 2025 festgesetzt. Die Bebauungspläne 9-83 VE und 9-87 befinden sich derzeit in der Aufstellung. Für die übrigen Bereiche des Entwicklungsgebietes werden in den kommenden Jahren schrittweise weitere Bebauungspläne aufgestellt. Für das zentrale Areal des ehemaligen Güterbahnhofs im Süden der Bahntrasse ist dazu zunächst die Freistellung von Bahnbetriebszwecken erforderlich. Die Freistellung wurde vom Land Berlin in 2023 beantragt.
Auf Grund einer Ende 2023 erfolgten Änderung der maßgeblichen Gesetzesgrundlage für die Freistellung – des § 23 Allgemeines Eisenbahngesetzes (AEG) – war eine Freistellung nicht mehr betriebsnotwendiger Bahnflächen für Zwecke des kommunalen Wohnungsbaus zeitweilig erschwert. Dadurch werden bundesweit viele Wohnungsbauprojekte blockiert. Der Gesetzgeber hat dies erkannt. Daher wurde Ende Juni 2025 eine erneute Änderung des § 23 AEG vom Bundestag beschlossen. Die neue Fassung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes zielt darauf ab, dass kommunale Wohnungsbauvorhaben auf nicht mehr benötigen Bahnflächen weiterhin realisiert und besagte Flächen vom Bahnbetriebszweck freigestellt werden können.
Sofern die Freistellung nun im Jahr 2026 erfolgt, können bauvorbereitende Maßnahmen wie zum Beispiel die Beräumung des Geländes so gebündelt werden, dass der geplante Zeitrahmen für die Entwicklung des neuen Stadtquartiers grundsätzlich eingehalten werden kann.
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Städtebaulich-freiräumlicher Rahmenplan
Dieses Dokument ist nicht barrierefrei.
PDF-Dokument (14.3 MB) - Stand: März 2025
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Bürgerhinweise zum städtebaulich-freiräumlichen Rahmenplanentwurf aus der Bürgerbeteiligung im Januar und Februar 2024
Hinweis: Dieses Dokument ist nicht barrierefrei.
PDF-Dokument (1.7 MB) - Stand: Mai 2024
Entwicklungsziele der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ehemaliger Güterbahnhof Köpenick
Bild: Runze & Casper
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Was ist eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme?
Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ist ein Instrument des Stadtplanungsrechts, mit dem die Entwicklung eines Gebiets durch eine zentrale Stelle, hier die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, vollzogen wird. Aufgrund der erheblichen Bevölkerungszunahme im Stadtraum Berlin und eines steigenden Bedarfs an Wohnraum und Arbeitsplätzen sollen die im Flächennutzungsplan bereits dargestellten “Flächenreserven” des ehemaligen Güterbahnhofs Köpenick nun aktiviert werden. Besonders ist, dass es sich hierbei um ein umfangreiches Städtebauvorhaben zum Wohl der Allgemeinheit handelt, bei dem ein Eingriff in private Eigentumsrechte erforderlich wird. Deshalb musste nach Baugesetzbuch, § 165 zunächst durch die vorbereitenden Untersuchungen festgestellt werden, ob die Voraussetzungen für die Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs vorliegen. Zudem wird das Areal auf Grund seiner Größe und Bedeutung für die Berliner Stadtentwicklung als Bereich von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung festgestellt.
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Senatsbeschluss vom 12.05.2020
Verordnung über förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs für den ehemaligen Güterbahnhof Köpenick
PDF-Dokument (1.8 MB) - Stand: 12.05.2020
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Senatsbeschluss vom 14.06.2022
Verordnung zur teilweisen Aufhebung der Verordnung über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs ehemaliger Güterbahnhof Köpenick
PDF-Dokument (3.2 MB) - Stand: 14.06.2022
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Was sind vorbereitende Untersuchungen?
Vorbereitende Untersuchungen sind rechtlich in § 165 Absatz 4 BauGB geregelt. Sie sind die Voraussetzung, um eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zu beschließen bzw. durchzuführen. Vorbereitende Untersuchungen prüfen die erforderlichen Voraussetzungen, die Notwendigkeit sowie die Durchführbarkeit einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme und begründen diese. Laut Planungsrecht ist eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme dann notwendig, wenn
- das Gebiet eine besondere Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Gemeinde hat und einer erstmaligen Entwicklung oder städtebaulichen Neuordnung unterzogen wird,
- das Wohl der Allgemeinheit die Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme erfordert, insbesondere zur Deckung eines erhöhten Bedarfs an Wohn- und Arbeitsstätten sowie Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen oder zur Wiedernutzung brachliegender Flächen,
- die Ziele der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nicht mit städtebaulichen Verträgen erreicht werden können oder Eigentümer von betroffenen Grundstücken nicht bereit sind, diese entsprechend der baurechtlichen Konditionen zu veräußern, und
- es gewährleistet ist, dass die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zügig durchgeführt wird.
Um zu prüfen, ob ein Gebiet diese Kriterien erfüllt, ermitteln vorbereitende Untersuchungen zunächst die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge im Untersuchungsgebiet. Dazu werden u.a. Fachgutachten, beispielsweise zu Verkehr, Artenschutz und Regenwasserbewirtschaftung erstellt und auch Gespräche mit den Eigentümerinnen und Eigentümern, Mieterinnen und Mietern sowie Pächterinnen und Pächtern der betroffenen Grundstücke geführt. Die spezifischen Voraussetzungen und Ziele der potenziellen städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme werden dementsprechend definiert und deren stadtwirtschaftliche Umsetzbarkeit bewertet. Sollte die Notwendigkeit einer städtebaulichen Maßnahme danach gegeben sein, wird diese schließlich begründet dargelegt. Mit dem endgültigen Beschluss einer Entwicklungsmaßnahme verpflichtet sich die Gemeinde – hier Berlin als Ganzes – auch zur zügigen Durchführung und geht damit eine erhebliche gesamtstädtische Verpflichtung ein.
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Amtsblatt für Berlin Heft 16/2016
Beginn vorbereitender Untersuchungen nach § 165 Absatz 4 des Baugesetzbuchs, GVBl. für Berlin vom 22. April 2016
PDF-Dokument (791.7 kB) - Stand: 22. April 2016
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Bericht über die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen für das Gebiet des ehemaligen Güterbahnhofs Köpenick und angrenzende Bereiche zur beabsichtigten Festlegung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 Baugesetzbuch (BauGB)
Drucksache 18/2269 des Abgeordnetenhauses
PDF-Dokument - Stand: 16. Oktober 2019; Größe: 68 MB
Kontakt
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Referat II W, Wohnungsbauprojekte – äußere Stadt
Öffentliche Bürgersprechstunde
jeweils am ersten Donnerstag des Monats von 15:00 bis 17:00 Uhr,
in den Räumen des Vor-Ort-Büros der Entwicklungsmaßnahme