Verfahrensbündelung

Verfahrensbündelung

In Berlin erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden in der Regel durch eine Bündelung unterschiedlicher Verfahrensschritte. Mit dieser zeitlichen Bündelung der Änderungen des Berliner Flächennutzungsplans wird für die Öffentlichkeit und die Behörden/ Planungsträger eine bessere Überschaubarkeit des Planungsprozesses bei einer gleichzeitigen Reduzierung des Verwaltungsaufwands erreicht. Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Flächennutzungsplanung wird in Informations- und Beteiligungsblöcke (Öffentlichkeits-/Behördenbeteiligung) konzentriert, in denen die laufenden FNP-Änderungen je nach Verfahrensstand zeitlich zusammengefasst sind.

Während für einige FNP-Änderungen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden erfolgt, sind andere, planerisch verfestigte FNP-Änderungen bereits in der Phase der öffentlichen Auslegung. Gleichzeitig werden die Öffentlichkeit und die Behörden auch über die von Senat bzw. Abgeordnetenhaus beschlossenen Änderungen informiert. Die Aufnahme der Einzeländerungen in einen Neudruck des Gesamtplans erfolgt turnusmäßig alle 5 Jahre.

Durch die zeitliche Bündelung und langfristige Terminierung der einzelnen Verfahrensschritte wird auch die Abstimmung mit den am Planungsprozess beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vereinfacht. Stellungnahmen zu den Änderungen können zusammengefasst und zeitlich besser vorbereitet werden.