Checkpoint Charlie

Checkpoint Charlie 2016

Checkpoint Charlie 2016

An der ehemaligen DDR-Grenzübergangsstelle Friedrichstraße / Zimmerstraße und dem westalliierten Kontrollpunkt Checkpoint Charlie plant die Stadt Berlin die Realisierung eines Bildungs- und Erinnerungsortes zur Geschichte des Checkpoint Charlie als Ort der Deutschen Teilung und ihrer internationalen Dimension.

Den westalliierten Kontrollpunkt Checkpoint Charlie besuchen jährlich rund 4 Mio. Tourist*innen. Die einzigartige Geschichte des Ortes ist für die meisten Besuchenden jedoch nicht erkennbar beziehungsweise schwer erlebbar. Seit den 1990er Jahren hat das Land Berlin daher die Absicht, an dem ehemaligen innerdeutschen Grenzübergang einen Gedenkort zu realisieren. Nach dem “Gedenkkonzept zur Erinnerung an die Berliner Mauer” soll im Bereich der ehemaligen Grenzübergangsstelle ein Informationszentrum zur internationalen Dimension der Teilung entstehen.

Historie

Von den Anfängen

Die historische Friedrichstadt (1876)

Der Checkpoint Charlie befindet sich in der historischen Friedrichstadt, welche ab 1688 durch Kurfürst Friedrich III., dem späteren König Friedrich I., geplant und errichtet wurde. Die dritte Stadterweiterung Berlins zeichnet sich durch ein schachbrettartiges Muster aus sich rechtwinklig schneidenden Straßen aus, wodurch ein geometrischer Stadtgrundriss entstand.

Mit der Fertigstellung 1732 beschloss Friedrich Wilhelm I. die Erweiterung der Friedrichstadt in Richtung Süden. Südlicher Endpunkt der Erweiterung war der Mehringplatz, von dem aus strahlenförmig Straßen in Richtung der ersten Bauphase verliefen.

Kalter Krieg

Die barocke Friedrichstadt wurde im Zweiten Weltkrieg stark zerstört. Mit dem Bau der Mauer ab 1961 wurde das Gebiet zudem in Nord-Süd- bzw. Ost-West-Richtung zerschnitten. Bereits wenige Monate nach der Errichtung der Mauer entstand an der Kreuzung Friedrichstraße Ecke Zimmerstraße die DDR-Grenzübergangsstelle Friedrichstraße / Zimmerstraße sowie der durch die amerikanischen Alliierten kontrollierte Checkpoint Charlie. Der Grenzübergang war ausschließlich für Diplomaten, Militärs- und Botschaftsangehörige, Alliierte, Mitarbeiter der Ständigen Vertretung der BRD in der DDR sowie für DDR-Funktionäre passierbar.

Internationale Bekanntheit erlangte der innerdeutsche Grenzübergang am 27. Oktober 1961. Nachdem die SED-Führung versuchte, die Rechte der Westalliierten in Berlin einzuschränken, kam es zur sogenannten “Panzerkonfrontation” zwischen den westlichen Alliierten und der Sowjetunion. In den folgenden Jahren wurde der Grenzkontrollpunkt stetig ausgebaut und zum Schauplatz von zahlreichen Fluchtversuchen und Demonstrationen.

Städtebaulich veränderte sich das Gebiet vor allem durch den ab 1970 systematischen Wiederaufbau der Friedrichstadt durch die DDR-Regierung in Ost-Berlin und im Westteil der Stadt durch die Internationale Bauausstellung im Jahr 1987.

  • Grenzübergangsstelle Friedrichstraße und Grenzkontrollpunkt Checkpoint Charlie 1961

    Grenzübergangsstelle Friedrichstraße und Grenzkontrollpunkt Checkpoint Charlie 1961

  • Grenzübergangsstelle Friedrichstraße und Grenzkontrollpunkt Checkpoint Charlie 1989

    Grenzübergangsstelle Friedrichstraße und Grenzkontrollpunkt Checkpoint Charlie 1989

Wiedervereinigung

Checkpoint Charlie – Heute

Nach dem Fall der Mauer am 9. November 1989 wurden die Grenzübergangsstelle Friedrichstraße und der Grenzkontrollpunkt Checkpoint Charlie überflüssig. Bereits am 22. Juni 1990 wurde der Abbau der Grenzanlagen vollzogen. Die Friedrichstadt lag fortan wieder im Herzen Berlins.

Die nun freigewordenen Flächen der ehemaligen Grenzübergangsstelle wurden veräußert. Der neue Eigentümer plante die Errichtung eines „American Business Center“ mit einem Wohnhaus und vier Büroblöcken. Das Land Berlin sicherte sich im Grundbuch bei der Vermarktung der Flächen neben einem Wiederkaufs- und einem Vorkaufsrecht auch die Realisierung eines Erinnerungsortes innerhalb eines der geplanten Gebäude.

Die Vermarktung der Grundstücke lag jedoch weit hinter den Erwartungen des Investors. Lediglich drei der geplanten fünf Blöcke konnten errichtet werden. Nach mehreren Eigentümerwechseln meldete die Checkpoint Charlie KG 2003 schlussendlich Insolvenz an. Auch der geplante Erinnerungsort fiel der Insolvenz vorerst zum Opfer. Die heute noch brachliegenden Grundstücke beiderseits der Friedrichstraße zeugen von den fehlgeschlagenen Planungen.

Trotzdem oder gerade deshalb entwickelte sich der Ort im Stadtzentrum mit seiner historischen Vergangenheit zu einem international beliebten touristischen Hotspot. Diese Entwicklung wurde in den darauffolgenden Jahren durch die Aufstellung einer Attrappe der Kontrollbaracke der US-amerikanischen Streitkräfte, durch die Leuchtkasten-Installation mit den Portraits eines amerikanischen sowie eines sowjetischen Soldaten und verschiedenen Gedenk- sowie Protestaktionen verstärkt.
Heute besuchen den Checkpoint Charlie jährlich rund 4 Mio. Touristen*innen. Diese finden ein provisorisches Informationsangebot vor, welches durch eine Open-Air-Galerie, die Blackbox “Kalter Krieg” und das sogenannte Asisi Panorama mit einer 360°-Darstellung der ehemaligen Berliner Mauer geprägt ist.

Um einen Erinnerungsort zu planen und gestalten, welcher der Bedeutung des Ortes gerecht wird, hat das Land Berlin Anfang 2016 den Bebauungsplan 1-98 aufgestellt, welcher Anfang 2020 festgesetzt werden konnte. Dieser setzt neben privaten Nutzungen (Wohnen und Gewerbe) auf den privaten Grundstücken zwei öffentliche Teilflächen (Stadtplatz, Gemeinbedarfsfläche) fest. Durch diese Festsetzung wurde das Land Berlin in die Lage versetzt, Eigentümerin dieser öffentlichen Teilflächen zu werden.

Nach jahrelangen Verhandlungen ist es dem Land Berlin schlussendlich gelungen, eine Einigung mit einem Kaufinteressenten und dem Insolvenzverwalter für die letzten beiden unbebauten Grundstücke der ehemaligen Grenzübergangsstelle Friedrichstraße / Zimmerstraße herbeizuführen. Damit ist der Weg frei, das seit vielen Jahren laufende Insolvenzverfahren zu beenden, den Stadtplatz sowie die Gemeinbedarfsfläche für den Bildungs- und Erinnerungsort Checkpoint Charlie in den landeseigenen Besitz zu übertragen und so die planungsrechtlichen Ziele des festgesetzten Bebauungsplans 1-98 umzusetzen.

Für weiterführende Informationen besuchen Sie auch die folgenden Webseiten:

Städtebau

2023: Kulturfachliches Dialogverfahren zum Bildungs- und Erinnerungsort

Checkpoint Charlie - Was ist hier authenisch?

Die Stiftung Berliner Mauer hat gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt auf Grundlage der Erkenntnisse des städtebaulichen Dialogverfahrens ein kulturfachliches Dialogverfahren zur Weiterentwicklung des historischen Ortes am Checkpoint Charlie durchgeführt. Die Stadtgesellschaft und die Fachöffentlichkeit haben sich bis Ende Oktober 2023 auf einer Online-Plattform, bei Vor-Ort-Befragungen und im Zuge von Fachworkshops eingebracht.

Die Ergebnisse des städtebaulichen als auch des kulturfachlichen Verfahrens werden nun Grundlage für die Erstellung einer Bedarfsformulierung für den geplanten Bildungs- und Erinnerungsort. Die Bedarfsformulierung ist einer der ersten Schritte, um den späteren Realisierungswettbewerb für den Bildungs- und Erinnerungsort vorzubereiten.

2022: Städtebauliches Dialogverfahren zum Bildungs- und Erinnerungsort

Städtebauliches Dialogverfahren 2022

Städtebauliches Dialogverfahren 2022

In dem 2022 durchgeführten Dialogverfahren wurden die bestehenden städtebaulichen Leitlinien aus dem Jahr 2018 – bezogen auf einen engeren Betrachtungsraum und die neuen Rahmenbedingungen – weiterentwickelt.

Am 24. Januar 2023 endete das städtebauliche Dialogverfahren erfolgreich. Im Ergebnis wurden städtebauliche Leitlinien zu den folgenden fünf Schlüsselthemen präsentiert: Bildungs- und Erinnerungsort, Städtebau und Freiraum, Neubaufassaden, Denkmalschutz sowie Verkehr.

Die Leitlinien fließen nun in weitere qualitätssichernde Verfahren ein. So wird u.a. die Realisierung des westlichen privaten Grundstücksteils durch das Baukollegium begleitet. Auf dem östlichen privaten Grundstücksteil wird derzeit ein Realisierungswettbewerb durchgeführt. Darüber hinaus ist auch für die öffentlichen Räume ein freiraumplanerischer und architektonischer Wettbewerb vorgesehen.

  • Städtebauliche Leitlinien 2022

    PDF-Dokument (59.2 kB) - Stand: 2022

2018: Partizipationsverfahren „Zukunft Checkpoint Charlie“ / städtebauliches Workshopverfahren

Partizipationsverfahren 2018

Partizipationsverfahren 2018

Von Januar 2018 bis August 2019 wurde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen im Zuge des Bebauungsplanverfahrens ein umfangreiches Beteiligungsverfahren mit Fachexperten sowie der Öffentlichkeit zur Zukunft des Checkpoint Charlie durchgeführt.

Dieses Verfahren war eng mit einem parallel laufenden städtebaulichen Workshopverfahren verbunden, bei dem sieben städtebauliche Testentwürfe durch internationale Architekturbüros erstellt wurden. Im Ergebnis entstanden die „Checkpoint Charlie DNA“ sowie städtebauliche Leitlinien.

Die Erkenntnisse dieses Prozesses und die damit angestoßene stadtgesellschaftliche Debatte um den geschichtsträchtigen Ort führten dazu, dass das Land Berlin im Dezember 2018 die Planungsziele des Bebauungsplans 1-98 modifizierte. Fortan wurde ein eigentümerunabhängiger Bebauungsplan entwickelt, der die Belange der Stadtgesellschaft und des Denkmalschutzes stärker in den Fokus rückte.

  • Dokumentationsbroschüre Partizipationsverfahren 2018

    PDF-Dokument (15.6 MB)

Bauleitplanung

Planungsanlass

Vordringliches Ziel des Bebauungsplans 1-98 ist die planungsrechtliche Sicherung eines Bildungs- und Erinnerungsorts zur Geschichte des Checkpoint Charlie als Ort der deutschen Teilung und ihrer internationalen Dimension, einer öffentlich nutzbaren Freifläche sowie einer der zentralen Lage des Orts entsprechenden gemischten Nutzung einschließlich eines hohen Wohnanteils. Der vorhandene Stadtraum soll unter Berücksichtigung der historischen Bedeutung des Orts als Teil eines ehemaligen Grenzübergangs qualifiziert und die Flächen im Sinne der Innenentwicklung einer neuen, dem Ort angemessenen Nutzung zugeführt werden.

Planungsziele:
  • Sicherung eines Bildungs- und Erinnerungsortes
  • Sicherung eines hohen Wohnanteils
  • Sicherung unbebauter Freiflächen auf beiden Grundstücken
  • Innenstadtrelevante Nutzungen auf den restlichen Flächen in gebietsverträglicher Dichte
  • Strukturierung und Gestaltung des öffentlichen Raums unter Berücksichtigung der historischen Bedeutung des Ortes

Planzeichnung Bebauungsplan 1-98 (ohne textliche Festsetzungen)

Bildungs- und Erinnerungsort

Der Bebauungsplanentwurf 1-98 sichert durch die Festsetzung eines 1.130 m2 großen öffentlichen Stadtplatzes und einer 1.050 m2 großen Gemeinbedarfsfläche für ein zukünftiges Gebäude für den Bildungs- und Erinnerungsort mit einem mindestens 350 m2 großen Vorplatz eine weiterhin erkennbare Unterbrechung in der Stadtstruktur der Friedrichstadt.

Auf der Gemeinbedarfsfläche kann ein eigenständiges Gebäude für den Bildungs- und Erinnerungsort mit einer Geschossfläche von maximal 3.000 m2 oberirdisch realisiert werden. Der auf dem westlichen Grundstück gelegene öffentliche Stadtplatz bildet mit der östlich gelegenen Gemeinbedarfsfläche und dem angrenzenden öffentlichen Raum den Bildungs- und Erinnerungsort zur Geschichte des Checkpoint Charlie. Dieser Raum soll eine hohe Aufenthaltsqualität für die zahlreichen Besucher*innen bieten und mit Hilfe von Informationsformaten über die Geschichte des Ortes informieren.

Gemäß der Empfehlung des Landesdenkmalamtes werden die denkmalgeschützten Brandwände der Mauerstraße 93 sowie der Zimmerstraße 79/80 berücksichtigt und somit in das Gesamtkonzept des Erinnerungsortes integriert, indem sie entweder freigehalten werden oder ein Anbau nur ausnahmsweise zulässig ist.

Wohnen an einem städtischen Ort

Mit Hilfe der Ausweisung von sogenannten urbanen Gebieten im Bebauungsplan kann ein hoher Wohnanteil und gleichzeitig eine Mischung mit wohnverträglichem, nicht wesentlich störendem Gewerbe erreicht werden. So ist es möglich, insgesamt bis zu 300 Wohneinheiten zu realisieren. Dabei ist eine Konzentration der geplanten Wohnnutzung in der Mauerstraße in dem urbanen Gebiet MU 1.1 und im östlich der Friedrichstraße gelegenen urbanen Gebiet MU 2 vorgesehen. Um die Voraussetzungen zur Deckung eines Beitrags für den Wohnbedarf von einkommensschwächeren Bevölkerungsgruppen zu schaffen, soll ein Mindestanteil förderfähigen Wohnraums planungsrechtlich gesichert werden.

Ergänzt wird die Wohnnutzung durch innenstadtrelevante Nutzungen in gebietsverträglicher Dichte. Großflächige Einzelhandelsbetriebe sind unzulässig, um die Ansiedlung kleinteiliger Nutzungen zu unterstützen. Auch sogenannte Betriebe des Beherbergungsgewerbes sind im gesamten Bebauungsplangebiet ausgeschlossen, womit eine Hotelnutzung nicht zulässig sind.

Insgesamt soll sich das Gebiet als ein städtischer Ort auszeichnen. Der Checkpoint Charlie wird in seiner Vielseitigkeit gestärkt – er soll ein Ort des Wohnens, des Arbeitens (z.B. Büronutzung), der Freizeitgestaltung (z.B. Gastronomie, kulturelle Nutzungen), der Versorgung (z.B. Einzelhandel, soziale Infrastruktur) und nicht zuletzt ein erlebbarer Ort der Geschichte sein.

Städtebau

Für alle bebaubaren Bereiche ist eine maximale Höhe von 26,5 – 27 m und eine maximale Geschosszahl von acht Vollgeschossen in Blockrandbebauung festgesetzt. So vermitteln die Neubauten zwischen den unterschiedlichen Höhen der umgebenden Bestandsgebäude und halten die Abstandsflächen zu den Nachbargebäuden überwiegend ein.

Für die Gemeinbedarfsfläche gilt der Grundsatz der höchstmöglichen Flexibilität, um die Durchführung eines künftigen architektonisch-freiraumplanerischen Wettbewerbs zu erleichtern. Die Festsetzungen sind in Bezug auf das Gebäude des Bildungs- und Erinnerungsortes daher sehr weit gefasst und sollen im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens konkretisiert werden.

Weitere Festsetzungen

Weitere Festsetzungen betreffen Dachbegrünungen, Immissionsschutz (Verkehrslärm) sowie die Gestaltung und Zulässigkeit von Werbeanlagen.

  • Gesamtkonzept zur Erinnerung an die Berliner Mauer

    PDF-Dokument (2.7 MB)

  • Planzeichnung Bebauungsplan 1-98

    PDF-Dokument (578.4 kB)

  • Begründung Bebauungsplan 1-98

    PDF-Dokument (7.6 MB)