Während der EU Förderperiode 2014 – 2020 setzte die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen im Rahmen der „Zukunftsinitiative Stadtteil II“ (ZIS II) Mittel des EFRE ein, um innerstädtische Ungleichheiten in Berlin abzubauen und zudem das Ziel der integrierten Stadtentwicklung zu verfolgen.
Eine direkte und unveränderte Weiterführung der Zukunftsinitiative Stadtteil I als ZIS III ist für die aktuelle Förderperiode nicht vorgesehen. Um an die positiven und durch diese erreichten Entwicklungen anzuknüpfen, wurde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen ein neues Förderinstrument namens „Europa im Quartier“ (EQ) entwickelt. Mit diesem neuen Programm wird das Thema der integrierten Stadtentwicklung in die neue EU-Förderperiode 2021 – 2027 eingegliedert und unter dem Politischen Ziel 5 (für ein bürgernäheres Europa) einen Bestandteil des Berliner Programms darstellen. Wesentliche Bestandteile des neuen Programms EQ lassen sich aus dem erfolgreichen ZIS-Teilprogramm Bildung im Quartier ableiten.
Die Förderung im Programm EQ wird räumlich in den 13 festgelegten Handlungsräumen der Ressortübergreifenden Gemeinschaftsinitiative (GI) erfolgen. Eine Förderung von Projekten außerhalb der Förderkulisse kann im Einzelfall geprüft werden, wenn diese den Bewohnerinnen und Bewohnern innerhalb der Förderkulisse zugutekommen und Ausstrahlungseffekte einer solchen Maßnahme auf den festgelegten sozial benachteiligten Handlungsraum zu erwarten sind.
Im Rahmen der GI arbeiten die Berliner Senatsverwaltungen ressortübergreifend für sozial benachteiligte Quartiere zusammen, um diese durch Sicherung einer leistungsfähigen Infrastruktur sowie nachhaltiger öffentlicher Dienstleistungen und sozio-integrativer Angebote zu stärken. Die geplante EFRE-Förderung soll diese Entwicklung unterstützen.
Kernziel der Förderung ist die Unterstützung von sozial benachteiligten Quartieren. Die zukünftige EFRE-Förderung im Rahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung soll daher vorrangig den urbanen und sozialen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Integration Geflüchteter, der Armut und Arbeitslosigkeit begegnen.
Fördertechnische Bedingung und inhaltliche Grundlage der Förderung sind die jeweiligen integrierten Konzepte der 13 Handlungsräume. Die zu fördernden Maßnahmen bzw. der sich ergebende Bedarf der Förderung sind hieraus abzuleiten. Eine wesentliche Anforderung ist, dass die Projekte einen Beitrag zur integrierten Entwicklung der Handlungsräume leisten müssen.
Ausgeschlossen sind Projekte, die nicht die GI- und EQ-Ziele verfolgen, die bereits aus anderen EU-Mitteln gefördert wurden und Projekte, die ausschließlich der Öffentlichkeitsarbeit (ÖA), der Evaluation bzw. dem Erwerb von Grundstücken dienen. Weiterhin sind Projekte ausgeschlossen, die reine Pflicht- und Regelaufgaben des Landes darstellen sowie Projekte mit wirtschaftlichem Interesse. Die thematische Projektauswahl erfolgt ferner unter der Berücksichtigung einer 30%-Quote zur Erreichung von Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens und unter Beachtung der Nachhaltigkeitsziele der UN.
Detaillierte Informationen zum Programm EQ finden Sie in der Verwaltungsvorschrift EQ.