Bild: Maren Schütze
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
In der 1. Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Bürgerinnen und Bürger möglichst frühzeitig über die Planungsabsichten informiert. Sie haben so die Möglichkeit, mit Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung oder deren Beauftragten die Planungsabsichten zu diskutieren. Weitere Informationen