Bild: Oberste Denkmalschutzbehörde/UNESCO-Welterbe
Der Landesdenkmalrat Berlin
Dem für Denkmalschutz zuständigen Senatsmitglied steht mit dem Landesdenkmalrat ein interdisziplinär besetztes Beratungsgremium zur Seite. Es wird vom Senat berufen und besteht aus 12 Mitgliedern. Nach dem Denkmalschutzgesetz Berlin setzt sich der Landesdenkmalrat interdisziplinär aus Vertretern der Fachgebiete der Denkmalpflege, der Geschichte und der Architektur sowie paritätisch aus sachberührten Bürgerinnen und Bürgern sowie Institutionen Berlins zusammen. Der Landesdenkmalrat wird auf Vorschlag des zuständigen Senators (der Senatorin) vom Senat für die Dauer von vier Jahren berufen. Grundlage ist § 7 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz Berlin.