Der Berliner Senat will Beteiligung fördern! Dazu wurden die „Leitlinien für Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Projekten und Prozessen der räumlichen Stadtentwicklung“ (LLBB) nach intensiver gemeinsamer Arbeit von Bürgerschaft, Politik und Verwaltung im September 2019 vom Senat beschlossen. Die Leitlinien enthalten neun Grundsätze für gute Beteiligung und fünf Instrumente zur Umsetzung der Leitlinien.
Zu den Leitlinien bzw. zur Umsetzung der vier Instrumente „Räume für Beteiligung“ (Anlaufstellen), „Beteiligungskonzept“, „Vorhabenliste“ und ,,Anregung von Beteiligung“ finden sich weitere Informationen auf der Website zu den Leitlinien:
Das fünfte Instrument ist der Beirat für Beteiligung, um den es auf dieser Seite geht: Mehr Informationen zur ersten Sitzungsperiode von 2021 bis 2024 finden sich im übernächsten Abschnitt „Der erste Beteiligungsbeirat (2021-2024)”. Über seine derzeitige Neuausrichtung finden sich einige Informationen direkt im folgenden Abschnitt.
Neuausrichtung des Beirats ab 2025
Nach einer ersten Sitzungsperiode von Februar 2021 bis September 2024 wird der Beirat derzeit neu ausgerichtet. Diese Neuausrichtung basiert auf einem Senatsbeschluss vom 26. August 2024, der die Hinweise zum Beirat in den Leitlinien und im Umsetzungskonzept zum Teil ersetzt bzw. ergänzt. Entsprechend dieser Neuausrichtung wird der neue Beirat 15 Mitglieder haben, die aus zwei Gruppen kommen werden (Expertinnen und Experten sowie Bürgerinnen und Bürger). Gäste können je nach Thema hinzugezogen werden. Der Themenschwerpunkt wird auf der frühzeitigen Beschäftigung mit Beteiligungskonzepten liegen.
Der Rat der Bürgermeister hat den Senatsbeschluss zur Kenntnis genommen und darüber hinaus empfohlen, dass der Beirat auf mindestens einer Sitzung jährlich aktuelle Empfehlungen zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Leitlinien beschließt und veröffentlicht.
Mit der Konstituierung des neu ausgerichteten Beirats ist voraussichtlich Mitte des Jahres 2025 zu rechnen.