Im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen wurde eine Gebietsanalyse durchgeführt und ein integriertes Entwicklungskonzept mit Handlungsfeldern erarbeitet. Das Leitbild “An der Müllerstraße den Wedding neu entdecken” zielt darauf ab, die Qualitäten der Müllerstraße sowohl für die Bewohnerinnen und Bewohner als auch für Besucherinnen und Besucher wieder stärker ins Bewusstsein zu rücken.
Ziel ist es, die Müllerstraße als attraktives, wirtschaftliches Zentrum zu stärken, neue Potenziale durch Mitwirkung und Partnerschaften vor Ort zu erschließen und sie als Ort des Wohnens, der Bildung, der Kultur für die Bewohnerinnen und Bewohner zu erhalten und weiterzuentwickeln.
Das integrierte Entwicklungskonzept wurde 2017 überprüft und fortgeschrieben.
Die wesentlichen Entwicklungsziele wurden bestätigt und in den nachfolgenden sieben Handlungsfeldern zusammengefasst:
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Handlungsfeld A: Prozesssteuerung und Beteiligung für die Verbesserung des Miteinanders und der Nachbarschaften
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Handlungsfeld B: Geschäftsstraßenmanagement
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Handlungsfeld C: Verbesserung der öffentlichen und privaten Freiflächen, Erhöhung des Grünanteils
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Handlungsfeld D: Verbesserung des öffentlichen Raums, der Straßen und der Stadtgestalt
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Handlungsfeld E: Verbesserung der Kultur- und Bildungsinfrastruktur
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Handlungsfeld F: Verbesserung des Images, Aufbau und Stärkung von Partnerschaften
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Handlungsfeld G: Stärkung des Wohnstandortes
Ausgleichsbeträge und Aufhebung des Sanierungsgebiets
Mit Abschluss des Sanierungsverfahrens müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und Wohnungen im Gebiet einen Ausgleichsbetrag nach § 154 BauGB an den Bezirk Mitte zahlen. Dieser entspricht der Bodenwertsteigerung, die ein Grundstück durch die Sanierung erfahren hat. Die Bescheide über die Höhe des Betrags werden innerhalb von vier Jahren nach Aufhebung erlassen. Die Zahlung ist jeweils einen Monat nach Zustellung fällig. Die Aufhebung des Sanierungsgebiets Müllerstraße ist für Anfang 2029 vorgesehen.