Integrierte Stadtentwicklung

Digital erstelltes Bild zeigt eine Straße mit Menschenmenge

Mit rund 101,7 Mio. EUR will der EFRE für eine lebenswertere Stadt sorgen. Mit den nationalen Mitteln sind es rund 254,3 Mio. EUR, die bis Ende 2029 in die nachhaltige Stabilisierung von Gebieten mit spezifischen Problemen investiert werden können. Gefördert werden z.B. nachbarschaftliches Engagement und bedarfsgerechte Angebote für Bildung, Integration und Armutsbekämpfung im Rahmen von „Europa im Quartier“ sowie die Anpassung und Erweiterung von Bildungsangeboten wie Familienzentren, Stadtteilzentren, Jugendfreizeiteinrichtungen, Lernwerkstätten und Bibliotheken. Zudem wird die lokale Wirtschaft in den Bezirken gestärkt.

Antragsverfahren:
Die Antragstellung erfolgt dezentral bei den Berliner Fachstellen – den sogenannten zwischengeschalteten Stellen ZGS, die die entsprechende Förderung ausreichen. Im Folgenden finden Sie die Förderangebote mit Richtlinien, Kriterien zur Projektauswahl, Ansprechpersonen und Kontaktinformationen zur Antragstellung.

EQ – Europa im Quartier

Europa im Quartier trägt in besonderer Weise zum Erreichen der strategischen Ziele des EFRE-Programms in Berlin bei – hier zur Erreichung eines bürgernäheren Europas – und gehört damit zu den Berliner BIG POINT PROJECTS. Die Förderung wird im Rahmen einer ressortübergreifenden Gemeinschaftsinitiative umgesetzt und dient der nachhaltigen Stabilisierung von sozial benachteiligten Stadtteilen durch sozio-integrative und baulich-investive Projekte, die an den spezifischen Problemlagen dieser Stadtteile ansetzen. Die Förderung erfolgt dabei grundsätzlich in dreizehn definierten Handlungsräumen. Förderfähig sind dabei insbesondere Projekte, die dazu beitragen:
  • ergänzende Bildungsangebote zu schaffen oder diese zu erweitern (wie z.B. Familienzentren, Jugendfreizeiteinrichtungen, Lernwerkstätten etc.)
  • die soziale Infrastruktur zu verbessern und an lokale Erfordernisse anzupassen – mit Fokus auf die Bereiche Bildung, Integration, Nachbarschaft und Armutsbekämpfung;
  • Freiflächen aufzuwerten unter Berücksichtigung von Maßnahmen zur Klimaanpassung und zur Vermeidung von durch den Klimawandel ausgelösten Benachteiligungen;
  • den sozialen Zusammenhalt zu stärken und Selbsthilfe und bürgerschaftliches Engagement zu fördern;
  • von Armut betroffener Personen durch Verbesserung des Zugangs zu Dienstleistungen mit lokalen, niedrigschwelligen Bildungsangeboten zu unterstützen.

Zuständiges Fachreferat:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
MQ A 11
Daniel Bastubbe
Tel.: +4930 90139 4898
E-Mail: Daniel.Bastubbe@senstadt.berlin.de

Antragstellung und weitere Information:
Projektanträge werden in elektronischer Form bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, MQ A 11 (Förderstelle) eingereicht.
https://www.berlin.de/sen/stadtentwicklung/quartiersentwicklung/programme/europa-im-quartier-eq/

Download

  • Richtlinie

    PDF-Dokument (666.6 kB)

  • Allgemeine Projektauswahlkriterien

    PDF-Dokument (68.3 kB)

  • Aktionsspezifische Projektauswahlkriterien EQ

    PDF-Dokument (132.1 kB)

  • Bewertungskriterien EQ

    PDF-Dokument (63.5 kB)

Stadtteilzentren III

Gefördert werden nichtinvestive Maßnahmen zu einer nachhaltigen Stabilisierung und strukturellen Entwicklung sozial benachteiligter Gebiete in den definierten Handlungsräumen. Die vorgesehene soziale Infrastruktur soll zur Entwicklung eines bürgerschaftlichen Engagements beitragen, die soziale Teilhabe der Menschen im Einzugsgebiet unterstützen und darüber hinausgehend gesamtstädtische Wirkung entfalten. Ergänzend ist die Etablierung demokratieunterstützender Projekte möglich, die eine aktive Beteiligung der Bewohnerschaft beinhalten.

Förderfähig sind die Stärkung der sozialen Infrastruktur durch den Aufbau und die Entwicklung von Stadtteilzentren (Nachbarschaftshäusern) mit den Schwerpunkten:
  • Stärkung des sozialen Zusammenhalts, Förderung der Hilfe zur Selbsthilfe und Entwicklung des bürgerschaftlichen Engagements
  • Förderung generationenübergreifender sozialer Teilhabe
  • Stadtteilbezogene sozial-kulturelle Arbeit in Verbindung mit einer Aktivierung, Stärkung und lokalen Vernetzung regionaler Netzwerke
  • Gesamtstädtische Qualitäts- und Wirkungsansätze mit dem Ziel einer Verstetigung nach Projektende
    und bei besonderem Bedarf die Umsetzung demokratieunterstützender Projekte, die für die Bewohnerschaft Möglichkeiten zur aktiven Beteiligung bieten.

Antragsverfahren:
Einreichung von Projektanträgen nach Projektaufrufen. Projektanträge sind beim Programmdienstleister (PDL) einzureichen, der die Anträge für die Bewilligungsstelle (Landesamt für Gesundheit und Soziales, LaGeSo) vorbewertet.

Zuständiges Fachreferat:
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (Förderstelle)
Abteilung Soziales, III E 2.3
Vanessa Schuster
Tel.: +49 (030) 9028-2151
E-Mail: stadtteilzentren@senias.berlin.de

Antragstellung und weitere Information:
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (Förderstelle)
Abteilung Soziales, III E 2.3
Vanessa Schuster
Tel.: +49 (030) 9028-2151
E-Mail: stadtteilzentren@senias.berlin.de
https://www.berlin.de/sen/soziales/buergerschaftliches-engagement/stadtteilzentren/efre-foerderung/

Landesamt für Gesundheit und Soziales (Bewilligungsstelle)
Frau Erdmann
Tel.: (030) 90229 1907
E-Mail: birgit.erdmann@lageso.berlin.de

Frau Bode
Tel.: (030) 90229 1921
E-Mail: Jacqueline.Bode@lageso.berlin.de

gsub mbH/PDL STZ III (Dienstleister)
Projektleiterin:
Frau Dana Krüger: stz@gsub.de
Telefon: + 49 (0) 30 – 284 09 – 156
https://www.arge-stz.eu/

Download:
Richtlinie
Projektauswahlkriterien

Projektaufrufe: Ja, Nähere Informationen

Download

  • Richtlinie

    PDF-Dokument (691.1 kB)

  • Allgemeine Projektauswahlkriterien

    PDF-Dokument (68.3 kB)

  • Aktionsspezifische Projektauswahlkriterien Stadtteilzentren III

    PDF-Dokument (122.7 kB)

  • Bewertungskriterien Stadtteilzentren III

    PDF-Dokument (172.6 kB)

KuBIST – Kultur und Bibliotheken im Stadtteil

Gegenstand der Förderung sind investive und sozial-kulturelle Vorhaben im Bereich der kulturellen Basisinfrastruktur der Bibliotheken, Musikschulen, Jugendkunstschulen sowie der Einrichtungen der bezirklichen Fachbereiche für Kultur und Regionalgeschichte (z.B. Regionalmuseen, kommunale Galerien, Spiel- und Werkstätten, Kulturhäuser) in den dreizehn definierten Handlungsräumen.

KuBiST fördert hierzu
  • die Entwicklung, Erprobung und Durchführung zielgruppenorientierter Angebote und Programme, auch auf dem Feld der kulturellen, musikalischen und künstlerischen Bildung,
  • die Erschließung zusätzlicher (Projekt-)Räume sowie mobiler Handlungs- und Projektformen zur Ergänzung bzw. Ausweitung des Angebotes, die Verbesserung der niedrigschwelligen und nichtkommerziellen Aufenthalts-, Lern- und Arbeitsmöglichkeiten in bezirklichen Kultureinrichtungen und Bibliotheken im Sinne der Übernahme von Funktionen eines sogenannten Dritten Ortes,
  • die Heranführung von spezifischen Zielgruppen an die bezirklichen Kultureinrichtungen und Bibliotheken,
  • die Stärkung der Rolle von bezirklichen Kultureinrichtungen und Bibliotheken in lokalen und regionalen Netzwerken und Verbünden
  • und die Errichtung, Modernisierung und den Ausbau der bezirklichen Kultureinrichtungen und Bibliotheken.

Die Antragstellung erfolgt nach Projektaufrufen bei der Förderstelle (Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Referat II C).

Zuständiges Fachreferat:
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Referat II C
Kathleen Reichel-Stradins
Tel.: (030) 90228 723
E-Mail: Kathleen.Reichel-Stradins@Kultur.berlin.de

Antragstellung und Information:
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Referat II C – hier EU-Förderung
Brunnenstraße 188-190, 10119 Berlin
E-Mail: KUBIST-Aufruf@kultur.berlin.de
https://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/eu-foerderung/efre/foerderperiode-2021-2027/kultur-und-bibliotheken-im-stadtteil-kubist-1230118.php

Richtlinie

Projektaufrufe: Ja. Weitere Informationen zu Projektaufrufen

  • Allgemeine Projektauswahlkriterien

    PDF-Dokument (68.3 kB)

  • Aktionsspezifische Projektauswahlkriterien KuBIST

    PDF-Dokument (45.9 kB)

  • Bewertungsmatrix KuBIST (Änderungen vorbehalten)

    PDF-Dokument (487.5 kB)

WDM – Wirtschaftsdienliche Maßnahmen im Rahmen bezirklicher Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit

Ziel ist die Förderung und Stärkung der lokalen Ökonomie in den Bezirken, um hierdurch zur integrierten Förderstrategie “Lokale Partnerschaften für Wirtschaft und Arbeit” beizutragen. Gefördert werden nicht-investive Wirtschaftsmaßnahmen mit besonderer Wirkung auf KMU, wie z. B. Konzepte zur wirtschaftlichen Entwicklung, Stadtmarketing, Standortmarketing, Standortmanagement, Aufbau von örtlichen Wirtschaftsnetzwerken und Kooperationsvorhaben von mehreren kleinen Unternehmen. Förderfähig sind auch innovative Maßnahmen von Sozialunternehmen, Unternehmen oder Start-ups, die der Ressourcenschonung, der Stärkung von nachhaltigen Lieferketten und Stoffkreisläufen dienen (z. B. durch Reparatur, Wiederverwendung oder Remanufacturing) oder die die Erneuerbare-Energien-Branche unterstützen.

Antragsverfahren:
Vor Antragstellung soll bei der Wirtschaftsverwaltung eine Projektbeschreibung eingereicht werden. Anträge sind formgebunden bei der Förderstelle (Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Referat IV D) einzureichen.

Zuständiges Fachreferat:
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Referat IV D
Dr. Michael Knieß
Tel.: 9013-8367
E-Mail: michael.kniess@senweb.berlin.de

Antragstellung und Information:
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Referat IV D
Dr. Michael Knieß
Tel.: 9013-8367
E-Mail: michael.kniess@senweb.berlin.de

Download

  • Förderrichtlinie

    PDF-Dokument (899.0 kB)

  • Allgemeine Projektauswahlkriterien

    PDF-Dokument (68.3 kB)

  • Aktionsspezifische Projektauswahlkriterien WDM

    PDF-Dokument (152.7 kB)

Projektaufrufe: nein, Antragstellung jederzeit möglich