Die Förderziele des Berliner EFRE-Programms werden über Projekte (sog. Vorhaben) im Rahmen von Förderangeboten des Landes Berlin umgesetzt. Für diese gelten jeweils unterschiedliche Richtlinien, Antragsverfahren und Kriterien für die Projektauswahl (PAK). Daneben gibt es allgemeine Auswahlkriterien (z.B. Grundrechte-Charta, allgemeine Bestimmungen), die für alle Vorhaben zu beachten sind:
- Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderung
- Gleichstellung der Geschlechter
- Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung und der EU-Umweltpolitik
Außerdem ist die Achtung der EU-Charta der Grundrechte und der UN-Behindertenkonvention Förderbedingung. Weitere Informationen finden Sie hier.