Verpflichtete im Sinne des GwG und zuständige Aufsichtsbehörde - Wer fällt in die Zuständigkeit der Senatsverwaltung?
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Die für Wirtschaft zuständige Senatsverwaltung übt die Aufsicht über:
Güterhändler, Kunstvermittler und Kunstlagerhalter; Immobilienmakler; Versicherungsvermittler; Dienstleister für Gesellschaften und Treuhandvermögen oder Treuhänder; Finanzunternehmen und Buchmacher aus.
Außerdem möchten wir hier auf Ansprechpartner und zuständige Aufsichtsbehörden für die übrigen Verpflichteten hinweisen. Eine abschließende Aufzählung findet sich in § 2 Absatz 1 GwG.
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Geldwäscheaufsicht
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