Zuschussprogramme

Ablauf der Antragstellung zum GründerinnenBONUS

NEU! GründerinnenBONUS ab dem 25.09.2023

Das Land Berlin gewährt mit dem Förderprogramm “GründerinnenBONUS” Unternehmen einen einmaligen, zusätzlichen Bonus, um den Frauenanteil bei Unternehmensgründungen zu erhöhen und um die Chancengleichheit zwischen Unternehmerinnen und Unternehmer zu bewirken. Gefördert werden Unternehmen, die im Kalenderjahr 2023 einen GründungsBONUS erhalten haben bzw. werden und die überwiegend aus Gründerinnen bestehen oder bei denen die Gesellschafterinnen den überwiegenden Anteil der Gesellschaftsanteile im Besitz halten.

Anträge werden ab dem 25.09.2023 entgegengenommen.
Weitere Informationen zum Förderprogramm erscheinen finden Sie auf dem ServicePortal Berlin.

Die Antragstellung erfolgt bei

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Referat IV D
Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin

Für Fragen stehen wir Ihnen unter der Mailadresse GruenderinnenBONUS@senweb.berlin.de zur Verfügung.

  • Flyer GründerinnenBONUS

    PDF-Dokument (2.9 MB) - Stand: 13.09.2023

  • Richtlinie GründerinnenBONUS

    PDF-Dokument (200.9 kB) - Stand: 12.09.2023

  • Antragsformular GründerinnenBONUS

    PDF-Dokument (120.3 kB) - Stand: 12.09.2023

  • De-minimis-Erklärung GründerinnnenBONUS

    PDF-Dokument (279.3 kB) - Stand: 12.09.2023

GründungsBONUS

Das Land Berlin unterstützt mit dem Förderprogramm „GründungsBONUS“ die Aufbauphase von innovativen Existenzgründungen und Start-ups, welche die Entwicklung, Herstellung und Einführung neuartiger oder noch nicht am Markt etablierter Anwendungen, Produkte, Dienstleistungen, Methoden oder Prozesse planen. Gefördert werden technologische, digitale, kreative, gemeinnützige oder besonders nachhaltige Geschäftsmodelle von Unternehmen mit Sitz in Berlin, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als zwölf Monate sind.

Information und Antragstellung: IBB Business Team GmbH Tel.: (030) 2125-2364

Weitere Informationen und die Antragsmöglichkeiten zum GründerinnenBONUS finden Sie hier.

  • Flyer Förderprogramm GründungsBONUS

    PDF-Dokument (3.9 MB)

Meistergründungsprämie

Das Land Berlin gewährt mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Meistergründungsprämien, um Handwerksmeister zu veranlassen, sich möglichst bald nach der Meisterprüfung selbstständig zu machen und um ihnen die Existenzgründung zu erleichtern. Gefördert werden Betriebsgründungen, die Übernahme von Betrieben oder tätige Beteiligungen im Handwerk. Die Förderung ist zweistufig und gliedert sich in eine Basisförderung bei Existenzgründung und eine Arbeitsplatzförderung für besonders aufwändige Gründungen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Handwerkskammer Berlin.

Einstiegsgeld

Das Einstiegsgeld dient der Unterstützung arbeitsloser Menschen beim Einstieg in die Selbstständigkeit oder bei der Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung. Antragsberechtigt sind Hilfebedürftige, die Arbeitslosengeld II nach dem SGB II beziehen. Die abhängige Beschäftigung oder Selbstständigkeit muss auf Dauer die Abhängigkeit von Hilfeleistungen beenden können. Das monatliche Arbeitsentgelt für die sozialversicherungspflichtige Tätigkeit muss mehr als 450 EUR betragen. Die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit muss hauptberuflichen Charakter haben.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.

Investitionszuschüsse der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)

Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW, ehemals GA) fördert bestehende Unternehmen, aber auch Existenzgründungen in der gewerblichen Wirtschaft. Die Mittel werden als Zuschuss vergeben. Mit GRW-Zuschüssen unterstützt die IBB im Auftrag der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Investitionsvorhaben zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen.

INVEST - Zuschuss für Wagniskapital

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert private Investoren (insbesondere Business Angels), die neu ausgegebene Geschäftsanteile an jungen, innovativen Unternehmen erwerben.
Ziel ist es, für private Investoren Anreize zu schaffen, Unternehmen privates Wagniskapital zur Verfügung zu stellen und dadurch die Finanzierungsbedingungen junger, innovativer Unternehmen zu verbessern.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die neu ausgegebene Geschäftsanteile oder Aktien („Anteile“) an einem innovativen, kleinen Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU erwerben. Die natürliche Person kann sich einer Beteiligungs-GmbH bedienen.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Programm Innovationsassistent/-in

Zur Verbesserung der innovativen Basis der Berliner Wirtschaft, zur Förderung des Strukturwandels in Richtung auf zukunftsträchtige Technologiefelder und zur Beschleunigung der wirtschaftlichen Verwertung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen fördert das Land Berlin die Beschäftigung von Universitäts- und Fachhochschulabsolventen als Innovationsassistenten. Antragsberechtigt sind technologieorientierte, rechtlich selbstständige kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Berlin.

  • Merkblatt "Programm Innovationsassistent/-in"

    PDF-Dokument

Titelseite Flyer Startupförderung

Berliner Startup Stipendium (ESF+ -Instrument 3)

Im Rahmen der Förderrichtlinie zum Europäischen Sozialfonds PLUS (ESF+) in der Förderperiode 2021-2027 (Instrument 3 ) werden innovative Startups durch ein Stipendiengeld, zielgerichtetes Coaching / Mentoring
und einem Arbeitsplatz in einem Inkubator unterstützt.

Die Förderung unterstützt innovative, technische und nachhaltige Lösungen für zentrale, gesellschaftliche Aufgaben, wie
  • Mobilität / Energiewende
  • Bildung
  • Gesundheitswirtschaft / Medizin / Biotechnologie
  • Umwelttechnologien (bezogen auf den Klimawandel, Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft, Ressourcenschonung / Energiewende, Green Tech etc.)
  • Smart City (Lösungen für zukünftige gesellschaftlichen Aufgaben, Steigerung der Lebensqualität)
  • Sozialunternehmen, Soziale Ökonomie
  • Woman in Tech
  • Digitale Lösungen, Internet of Things, Künstliche Intelligenz, IT-Sicherheit

Eine Übersicht aller bisher geförderten Startups und Unternehmen finden Sie hier

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf den Seiten der Investitionsbank Berlin oder

den aktuellen Trägern des Programms

  • Häufig gestellte Fragen zum Berliner Startup Stipendium

    PDF-Dokument (347.2 kB)

EXIST-Gründerstipendium

Das EXIST-Gründerstipendium unterstützt Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die ihre Gründungsidee in einen Businessplan umsetzen möchten. Bei den Gründungsvorhaben sollte es sich um innovative technologieorientierte oder wissensbasierte Projekte mit guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten handeln. Das EXIST-Gründerstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und wird durch den Europäischen Sozialfonds kofinanziert.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundeswirtschaftsministerium.

Pro FIT - Projektfinanzierung

Das Land Berlin fördert mit dem Programm zur Förderung von Forschung, Innovation und Technologien (Pro FIT) Einzel- und Verbundprojekte gewerblicher Unternehmen sowie Verbundprojekte zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die auf eine verbesserte Wettbewerbsposition des beteiligten Unternehmens abzielen. Mitfinanziert werden Projekte
  • der industriellen Forschung,
  • der experimentellen Entwicklung,
  • des Produktionsaufbaus, der Marktvorbereitung und der Markteinführung sowie
  • junger, innovativer Unternehmen, die Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren entwickeln, die technisch neu oder wesentlich verbessert gegenüber dem europäischen Stand der Technik sind.
  • Merkblatt „Pro FIT – Projektfinanzierung“

    PDF-Dokument

Transfer BONUS

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus Berlin erhalten durch den “Transfer BONUS” Zuschüsse für Kooperationen mit wissenschaftlichen Einrichtungen. Eigene Abteilungen für Forschungs- und Entwicklungsleistungen, wie sie Großkonzerne unterhalten, sind für KMU nicht zu finanzieren. Wissenschaftliches Know-how kann aber einen entscheidenden Beitrag für die Innovation von Produkten und Dienstleistungen liefern. Kooperationen zwischen der Wirtschaft und der Wissenschaft, die durch den Transfer BONUS gefördert werden, unterstützen dabei Innovationen voran zu treiben, Produkte und Dienstleistungen weiter zu entwickeln und langfristig die Zukunftsfähigkeit Berliner KMU zu sichern.

  • Merkblatt "Transfer BONUS"

    PDF-Dokument