Zuschussprogramme

GründerinnenBONUS

Das 2023 erfolgreich gestartete Programm “GründerinenBONUS” als Teil des Chancenfonds wird auch 2024 fortgesetzt. Wir arbeiten momentan mit Hochdruck an der haushaltsbedingten Anpassung der Richtlinie. Haben Sie noch etwas Geduld. Der Re-Start wird auf der Homepage rechtzeitig bekannt gegeben.

Für Fragen stehen wir Ihnen unter der Mailadresse GruenderinnenBONUS@senweb.berlin.de zur Verfügung.

GründungsBONUS

Das Land Berlin unterstützt mit dem Förderprogramm „GründungsBONUS“ die Aufbauphase von innovativen Existenzgründungen und Start-ups, welche die Entwicklung, Herstellung und Einführung neuartiger oder noch nicht am Markt etablierter Anwendungen, Produkte, Dienstleistungen, Methoden oder Prozesse planen. Gefördert werden technologische, digitale, kreative, gemeinnützige oder besonders nachhaltige Geschäftsmodelle von Unternehmen mit Sitz in Berlin, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als zwölf Monate sind.

Information und Antragstellung: IBB Business Team GmbH Tel.: (030) 2125-2364

Weitere Informationen und die Antragsmöglichkeiten zum GründerinnenBONUS finden Sie hier.

  • Flyer Förderprogramm GründungsBONUS

    PDF-Dokument (3.9 MB)

Meistergründungsprämie

Das Land Berlin gewährt mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Meistergründungsprämien, um Handwerksmeister zu veranlassen, sich möglichst bald nach der Meisterprüfung selbstständig zu machen und um ihnen die Existenzgründung zu erleichtern. Gefördert werden Betriebsgründungen, die Übernahme von Betrieben oder tätige Beteiligungen im Handwerk. Die Förderung ist zweistufig und gliedert sich in eine Basisförderung bei Existenzgründung und eine Arbeitsplatzförderung für besonders aufwändige Gründungen.

Weitere Informationen zum Förderporgramm finden Sie auf den Seiten der Handwerkskammer Berlin.

Meister- und MeisterinnenBONUS

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe startet zusammen mit der Handwerkskammer Berlin das neue Förderprogramm ,,Meister- und MeisterinnenBONUS‘‘. Ziel des Meister- und MeisterinnenBONUS ist es, den finanziellen Nachteil durch die Kosten für die Meisterausbildung, im Vergleich zu den akademischen Ausbildungen, die an staatlichen Einrichtungen zumeist kaum anfallen, auszugleichen. Das Förderprogramm soll damit den finanziellen Nachteil derjenigen abmildern, denen in der Meisterausbildung hohe Kosten entstehen.
Details zu den Fördervoraussetzungen finden Sie in der Richtlinie.

Weitere Informationen zum Förderporgramm finden Sie auf den Seiten der Handwerkskammer Berlin .

  • Richtlinie zum Meister- und MeisterinnenBONUS

    PDF-Dokument (72.3 kB) - Stand: 11/2024

  • Antragsformular Meister- und MeisterinnenBONUS

    PDF-Dokument (215.7 kB) - Stand: 11/2024

Einstiegsgeld

Das Einstiegsgeld dient der Unterstützung arbeitsloser Menschen beim Einstieg in die Selbstständigkeit oder bei der Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung. Antragsberechtigt sind Hilfebedürftige, die Arbeitslosengeld II nach dem SGB II beziehen. Die abhängige Beschäftigung oder Selbstständigkeit muss auf Dauer die Abhängigkeit von Hilfeleistungen beenden können. Das monatliche Arbeitsentgelt für die sozialversicherungspflichtige Tätigkeit muss mehr als 450 EUR betragen. Die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit muss hauptberuflichen Charakter haben.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.

Investitionszuschüsse der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)

Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW, ehemals GA) fördert bestehende Unternehmen, aber auch Existenzgründungen in der gewerblichen Wirtschaft. Die Mittel werden als Zuschuss vergeben. Mit GRW-Zuschüssen unterstützt die IBB im Auftrag der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Investitionsvorhaben zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen.

INVEST - Zuschuss für Wagniskapital

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert private Investoren (insbesondere Business Angels), die neu ausgegebene Geschäftsanteile an jungen, innovativen Unternehmen erwerben.
Ziel ist es, für private Investoren Anreize zu schaffen, Unternehmen privates Wagniskapital zur Verfügung zu stellen und dadurch die Finanzierungsbedingungen junger, innovativer Unternehmen zu verbessern.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die neu ausgegebene Geschäftsanteile oder Aktien („Anteile“) an einem innovativen, kleinen Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU erwerben. Die natürliche Person kann sich einer Beteiligungs-GmbH bedienen.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Programm Innovationsassistent/-in

Zur Verbesserung der innovativen Basis der Berliner Wirtschaft, zur Förderung des Strukturwandels in Richtung auf zukunftsträchtige Technologiefelder und zur Beschleunigung der wirtschaftlichen Verwertung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen fördert das Land Berlin die Beschäftigung von Universitäts- und Fachhochschulabsolventen als Innovationsassistenten. Antragsberechtigt sind technologieorientierte, rechtlich selbstständige kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Berlin.

  • Merkblatt "Programm Innovationsassistent/-in"

    PDF-Dokument

Titelseite Flyer Startupförderung

Berliner Startup Stipendium (ESF+ -Instrument 3)

Im Rahmen der Förderrichtlinie zum Europäischen Sozialfonds PLUS (ESF+) in der Förderperiode 2021-2027 (Instrument 3 ) werden innovative Startups durch ein Stipendiengeld, zielgerichtetes Coaching / Mentoring
und einem Arbeitsplatz in einem Inkubator unterstützt.

Die Förderung unterstützt innovative, technische und nachhaltige Lösungen für zentrale, gesellschaftliche Aufgaben, wie
  • Mobilität / Energiewende
  • Bildung
  • Gesundheitswirtschaft / Medizin / Biotechnologie
  • Umwelttechnologien (bezogen auf den Klimawandel, Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft, Ressourcenschonung / Energiewende, Green Tech etc.)
  • Smart City (Lösungen für zukünftige gesellschaftlichen Aufgaben, Steigerung der Lebensqualität)
  • Sozialunternehmen, Soziale Ökonomie
  • Woman in Tech
  • Digitale Lösungen, Internet of Things, Künstliche Intelligenz, IT-Sicherheit

Eine Übersicht aller bisher geförderten Startups und Unternehmen finden Sie hier

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf den Seiten der Investitionsbank Berlin

  • Übersicht der aktuellen Projektträger des Berliner Startup Stipendium

    PDF-Dokument (180.0 kB) - Stand: 03/2024

  • English information and list of current project partners

    English version

    PDF-Dokument (268.4 kB) - Stand: 03/2024

  • Häufig gestellte Fragen zum Berliner Startup Stipendium

    FAQ

    PDF-Dokument (347.2 kB)

Gründerinnenstipendium

Der Sonderaufruf GründerinnenStipendium (ESF+ Instrument 3) wird im Rahmen des Berliner Startup Stipendiums durchgeführt, um gezielt Gründerinnen zu fördern. Unterstützt werden weibliche Gründerinnen und Gründungsteams mit einem Mindestanteil von 51% weiblichen Teammitgliedern. Innovative Startups werden, wie im Berliner Startup Stipendium, durch ein Stipendiengeld, Mentoring, Coaching und intensive Betreuung unterstützt.

Eine Besonderheit des GründerinnenStipendiums ist die Berücksichtigung frauenspezifischer Konzeptansätze, die gezielt auf die Bedürfnisse von Gründerinnen eingehen:
  • Betreuungsbedarfe
  • Mentorinnen-Netzwerk
  • Einbezug von weiblichen Role-Models
  • Angepasste Gründungs- und Qualifikationsinhalte für Gründerinnen
  • Übersicht der Projektträger Gründerinnenstipendium

    PDF-Dokument (39.0 kB) - Stand: 10/2024

Pro FIT - Projektfinanzierung

Das Land Berlin fördert mit dem Programm zur Förderung von Forschung, Innovation und Technologien (_Pro_ FIT) Einzel- und Verbundprojekte gewerblicher Unternehmen sowie Verbundprojekte zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die auf eine verbesserte Wettbewerbsposition des beteiligten Unternehmens abzielen. Mitfinanziert werden Projekte
  • der industriellen Forschung,
  • der experimentellen Entwicklung,
  • des Produktionsaufbaus, der Marktvorbereitung und der Markteinführung sowie
  • junger, innovativer Unternehmen, die Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren entwickeln, die technisch neu oder wesentlich verbessert gegenüber dem europäischen Stand der Technik sind.
  • Merkblatt „Pro FIT – Projektfinanzierung“

    PDF-Dokument

Transfer BONUS

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus Berlin erhalten durch den “Transfer BONUS” Zuschüsse für Kooperationen mit wissenschaftlichen Einrichtungen. Eigene Abteilungen für Forschungs- und Entwicklungsleistungen, wie sie Großkonzerne unterhalten, sind für KMU nicht zu finanzieren. Wissenschaftliches Know-how kann aber einen entscheidenden Beitrag für die Innovation von Produkten und Dienstleistungen liefern. Kooperationen zwischen der Wirtschaft und der Wissenschaft, die durch den Transfer BONUS gefördert werden, unterstützen dabei Innovationen voran zu treiben, Produkte und Dienstleistungen weiter zu entwickeln und langfristig die Zukunftsfähigkeit Berliner KMU zu sichern.

  • Merkblatt "Transfer BONUS"

    PDF-Dokument

ProNTI

Das Förderprogramm ProNTI richtet sich an Start-ups und KMU und unterstützt sie bei der Umsetzung nichttechnischer Innovationen. Gefördert werden sollen nichttechnische Innovationen (NTI), beispielsweise neuartige Produkt-, Dienstleistungs-, Prozess- oder Organisationskonzepte oder Geschäftsmodelle. Im Unterschied zu typischen, rein technischen Innovationen weisen NTI nicht unbedingt technologische Entwicklungsrisiken auf. Sie können vielmehr bereits existierende Technologien nutzen, die sie – wenn nötig – anpassen und verbessern, aber nicht grundlegend neu entwickeln müssen. Der primäre Wertschöpfungsbeitrag entsteht dabei wesentlich aus Veränderungen, die auf bisher nicht bekannte Anwendungskontexte, Nutzungsmöglichkeiten, Organisationsstrukturen oder Ertrags- und Wertschöpfungsmechanismen abzielen. Nichttechnische Innovationen können in marktorientierter und gemeinwohlorientierter Ausprägung, aber auch in Mischformen vorliegen.

  • Merkblatt "ProNTI"

    PDF-Dokument (1.1 MB)

ProValid

ProValid ist ein Förderprogramm zur Unterstützung von Hochschulen bei der Validierung der Marktfähigkeit von Forschungsergebnissen. Mit dem Förderprogramm sollen neue Wege angestoßen werden, um Ideen aus Wissenschaft und Forschung frühzeitig zu validieren und verwertungsrelevante Forschungsansätze zu identifizieren. Gegenstand der Förderung sind damit Validierungsaktivitäten in nicht-marktreifen Stadien. Dies kann Tätigkeiten wie die Überprüfung der technischen Machbarkeit (z.B. technische Weiterentwicklung, Prototypenentwicklung, Erprobung möglicher Produktionsverfahren) oder den Nachweis der grundsätzlichen Anwendbarkeit (z.B. Identifizierung von Anwendungen, Anpassung an unterschiedliche Anwendungskontexte, Akzeptanztests bei Produzenten und Nutzern) oder eines wirtschaftlichen Potenzials (z.B. Marktpotenzialanalysen, Suche nach Verwertungspartner: innen, Entwicklung von Geschäftsmodellen) umfassen.

  • Merkblatt "ProValid"

    PDF-Dokument (1.3 MB)