Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

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Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe bezieht die Anliegen von Menschen mit Behinderungen in ihre Arbeit ein. Wichtige Einrichtungen zur Beteiligung sind die Koordinierungsstelle und die Arbeitsgruppe Menschen mit Behinderungen der Senatsverwaltung.

Koordinierungsstelle Menschen mit Behinderungen

Zentrale Aufgabe der Koordinierungsstelle ist es, die Fachbereiche des Hauses in allen Entscheidungsprozessen zu unterstützen, die Menschen mit Behinderungen betreffen. So wird sichergestellt, dass ihre Interessen und Bedürfnisse in der Arbeit der Senatsverwaltung berücksichtigt werden. Die Koordinierungsstelle organisiert und leitet die Arbeitsgruppe Menschen mit Behinderungen der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe.

Arbeitsgruppe Menschen mit Behinderungen (AG MmB)

Organisiert durch die Koordinierungsstelle werden in der Arbeitsgruppe Menschen mit Behinderungen Vertretungen von Menschen mit Behinderungen über die Arbeit der Senatsverwaltung informiert und an Entscheidungen beteiligt, die die Anliegen von Menschen mit Behinderungen betreffen.

Die Arbeitsgruppe setzt sich unter anderem zusammen aus:

  • Expertinnen und Experten, die durch den Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen benannt werden,
  • Vertreterinnen und Vertretern der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe,
  • Vertreterinnen oder Vertretern der Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

Durch die Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteure gewährleistet die Arbeitsgruppe, dass alle für die Arbeit der Senatsverwaltung relevanten Anliegen von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden.

Protokolle der AG MmB

  • Protokoll vom 30.09.2022

    PDF-Dokument (99.9 kB)

  • Protokoll vom 22.03.2023

    PDF-Dokument (69.5 kB)