Elektromobilität

Elektromobilität in Berlin

Berlin gilt als internationales Vorbild für moderne Mobilität. Hier wird entwickelt, gegründet, getestet und angewendet. Innovative Lösungen für zukünftige Mobilität stärken die wirtschaftliche Entwicklung, schaffen Arbeitsplätze und verbessern die Umwelt- und Lebensqualität. Eine wesentliche Rolle spielt hierbei die Elektromobilität. Mittlerweile sind in der Hauptstadtregion rund 122.000 Elektrofahrzeuge (Q1 2024) unterwegs, davon rund 72.000 auf Berlins Straßen.

Diese Zahl wird kontinuierlich steigen. Das Land Berlin erwartet, dass im Jahr 2030 rund 400.000 E-Fahrzeuge täglich in Berlin unterwegs sein werden. Diese Fahrzeuge müssen zuverlässig dort laden können, wo die Fahrerinnen und Fahrer es benötigen. Im April 2024 hat der Senat von Berlin dafür die Gesamtstrategie Ladeinfrastruktur 2030 beschlossen. Damit wird der Ausbau des Ladeangebots gesamtstädtisch koordiniert und vorangebracht. Alle relevanten Informationen dazu finden Sie unter https://www.ladeinfrastruktur.berlin.
Anfang des 2. Quartals 2024 gibt es in Berlin rund 4.200 öffentlich zugängliche Ladepunkte. Davon befinden sich etwa 2.500 Ladepunkte im öffentlichen Straßenland. Hierzu gehören auch etwas über 1.000 Ladepunkte, die durch die Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH im Auftrag des Landes Berlin betrieben werden. Knapp 28.000 Ladepunkte befinden sich im rein privaten Raum, nicht öffentlich zugänglich.

Insgesamt werden damit täglich rund 300 Megawatt für die E-Mobilität geladen. Für 2030 wird erwartet, dass der Ladebedarf auf 2.000 Megawatt täglich ansteigt.

Frau bedient eine Ladesäule

Weitere Informationen zu Ladeinfrastruktur in Berlin

Sie möchten Ladeinfrastruktur aufbauen, vorhandene Ladepunkte nutzen oder sich über Rahmenbedingungen und Fördermöglichkeiten informieren? Diese und weitere wichtige Informationen sowie Ansprechpersonen rund um das Thema „Ladeinfrastruktur in Berlin“ finden Sie auf unserer Webseite. Weitere Informationen

Berliner Agentur für Elektromobilität (eMO)

Als Landesagentur unterstützt die Berliner Agentur für Elektromobilität eMO den Markthochlauf der Elektromobilität sowie die Nutzung und Verbreitung umweltfreundlicher Mobilitätslösungen für einen nachhaltigen Wirtschaftsverkehr in der Hauptstadtregion. Inhaltlich konzentriert sich die eMO auf die Schwerpunktthemen „Elektrifizierung von Flotten“, „Ladeinfrastruktur“ und „Betriebliches Mobilitätsmanagement“.

Die eMO ist eine tragende Säule im Rahmen der Gesamtstrategie Ladeinfrastruktur. Sie fungiert als Projektmanagementoffice (PMO) im Rahmen der Projektgruppe Gesamtstrategie Ladeinfrastruktur.
Sie wird von der Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH getragen und maßgeblich von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe gefördert.

Förderprogramm Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO)

Zu hohe CO 2 – /Stickoxid- und Feinstaubbelastungen in Städten werden maßgeblich durch den Verkehr verursacht. Der Verkehrssektor ist etwa für ein Drittel der gesamten CO 2 – Emissionen in Berlin verantwortlich. Im Kontext des neuen Energiewendegesetzes (EWG Bln) hat sich das Land Berlin dazu verpflichtet, bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu werden – d. h. die Kohlendioxidemission¬en um mindestens 90 Prozent – bezogen auf das Basisjahr 1990 – zu reduzieren. Deshalb hat sich der Senat zum Ziel gesetzt, die nächsten Schritte auf dem Weg zur Mobilitätswende einzuleiten und den Verkehr im Land Berlin effizienter, moderner und umweltfreundlicher zu gestalten.
Vor diesem Hintergrund hat die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe bereits im Jahr 2018 das Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“, kurz WELMO, aufgelegt, um die Elektrifizierung der gewerblichen Flotten in Berlin voranzutreiben. Ziel der Förderung ist es, kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie freiberuflich und gemeinnützig Tätigen Anreize zu bieten, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen. Gleichzeitig soll das Förderprogramm weitere nachhaltige Mobilitätslösungen in Unternehmen aufzeigen und im Sinne eines ganzheitlichen betriebenen Mobilitätsmanagements unterstützen.
Im Rahmen des Programms „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (WELMO) fördert das Land Berlin die Elektrifizierung von gewerblichen Kraftfahrzeugflotten der Klassen N1, N2, Taxis und Inklusionstaxis, Klein- und Leichtfahrzeuge sowie motorisierte Zweiräder. Neben Beratungsangeboten und Fahrzeugbeschaffung werden auch Ladeeinrichtungen auf betrieblichen Grundstücken, öffentlich und nicht öffentlich zugänglich, gefördert. Seit Anfang des Jahres 2024 unterstützt das Land Berlin Unternehmen auch bei der Implementierung von Maßnahmen des sog. „Betrieblichen Mobilitätsmanagements“. Mit Stand 31. Januar 2025 wurden mehr als 7.000 E-Fahrzeuge, mehr als 1.900 Ladepunkte und 170 Elektromobilitätsberatungen beantragt. Das Programm hat derzeit eine Laufzeit bis Ende 2025. Mit der Programmumsetzung wurde die IBT Business Team GmbH beauftragt. Nähere Informationen zu Fördervoraussetzungen erhalten Sie unter www.welmo.de.

FAQs zum Förderprogramm WELMO

  • Wo kann ich einen Antrag stellen

    Anträge können auf den Seiten der IBT unter www.welmo.de gestellt werden.

    Voraussetzung

    Sie interessieren sich für die Förderung eines der vier unten genannten Module (Beratung,
    Fahrzeugförderung, Förderung Ladeinfrastruktur, Maßnahmen des Betrieblichen
    Mobilitätsmanagements), sind ein Unternehmen nach KMU-Definition oder selbstständig tätig und
    Ihre Betriebsstätte hat einen Sitz in Berlin.

    Modul 1 Beratung: Treten Sie mit der IBT in Kontakt

    Wenn Sie sich zu Antriebstechnologien sowie Kapazitäten und individuellen Bedarfen zur
    Ladeinfrastruktur beraten lassen wollen, treten Sie mit der IBT in Kontakt. Die IBT hält einen Pool
    an Beratungsunternehmen vor, aus dem Sie an qualifizierten Beratungsunternehmen auswählen
    können.
    Für eine tiefgehende Beratung, zur Klärung von konkreten Bedarfen in Bezug auf die Flotte,
    Aufbau und Anforderungen bzgl. der Ladeinfrastruktur und des Netzanschlusses, Potenzialen bzgl.
    der Verbindung von Ladeinfrastruktur mit lokal erzeugter, erneuerbarer Energie, aber auch
    beispielsweise für eine unternehmensbezogene Mobilitäts- und Bedarfsanalyse inkl. Erarbeitung
    eines Maßnahmenkatalogs zu Maßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements, treten Sie
    ebenfalls mit dem IBT Team in Kontakt. Dieses gibt Ihnen Hilfestellung bei der Suche nach
    qualifizierten Beratungsunternehmen aus ihrem Pool.

    Modul 2 Fahrzeuge: Treten Sie mit einem Hersteller in Kontakt

    Sie treten mit einem Hersteller in Kontakt und holen ein Angebot zum Kauf oder Leasing eines
    Fahrzeuges ein.

    Modul 3 Ladeinfrastruktur: Treten Sie mit einem Betreiber in Kontakt

    Sie treten mit einem Betreiber in Kontakt und holen ein Angebot zum Kauf oder Leasing von
    Ladeinfrastruktur ein.

    Modul 4 Maßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements

    Sie treten mit dem IBT Team in Kontakt. Dieses gibt Ihnen Hilfestellung bei der Suche nach
    qualifizierten Beratungsunternehmen aus ihrem Pool.

    Wichtige Hinweise:

    Fahrzeuge, Ladeinfrastruktur oder Maßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements, die vor
    der offiziellen Antragstellung gekauft oder geleast wurden, sind nicht förderfähig. Die Förderung
    muss zunächst bei der IBT beantragt und der Antragseingang bestätigt werden.
    Ab Erhalt des Bewilligungsbescheides haben Sie 18 Monate Zeit, um das Fahrzeug zu kaufen
    und zuzulassen, die Ladeinfrastruktur zu kaufen oder zu leasen oder Maßnahmen des
    Betrieblichen Mobilitätsmanagements zu implementieren.

    Wichtige Hinweise:

    1. Erst mit Erhalt der Antragseingangsbestätigung dürfen Antragstellende einen Kauf- oder
    Leasingvertrag abschließen. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf die Prämie. Die
    Zuwendungsbescheide werden in der Reihenfolge des vollständigen Eingangs der
    Antragsunterlagen erteilt.

    2. Sobald Ihr Fahrzeug zugelassen bzw. die Ladeinfrastruktur in Betrieb genommen oder die
    Maßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements implementiert und die erforderlichen Nachweise erbracht worden sind, dürfen Antragstellende die Prämie (über das Antragsverfahren der IBT durch Hochladen der erforderlichen Nachweise und unter
    Nennung der Kontoverbindung) beantragen.

    Sobald Ihr bewilligtes Fahrzeug zugelassen bzw. die Ladeinfrastruktur in *Betrieb genommen oder die Maßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements implementiert worden sind,*
    beginnt eine 12-monatige Mindestzulassungs-/ bzw. Nutzungsdauer, die Sie bei der IBT
    nachweisen müssen.

    Wichtiger Hinweis:

    Sollten Sie innerhalb eines Monats nach Ablauf der Haltedauer keinen Nachweis erbringen, dass
    das Fahrzeug bzw. die Ladeinfrastruktur oder die Maßnahmen des Betrieblichen
    Mobilitätsmanagements mindestens 12 Monate in Ihrem Besitz war, ist die Förderung
    zurückzuzahlen.

    Laufzeit

    Anträge können bis 31.12.2025 bei der IBT unter www.welmo.de gestellt werden.
    Bitte beachten Sie, dass der Antrag erst als vollständig eingereicht gilt, wenn alle Unterlagen,
    Nachweise und Angaben erbracht wurden.

  • Welche Unternehmen werden gefördert?

    KMU (gewerblich und gemeinnützig) sowie selbstständig Tätige mit Sitz oder Betriebsstätte in
    Berlin.

    Darüber hinaus ist auch antragsberechtigt, wer durch die Förderung – über das Förderprogramm
    SolarPLUS der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe eines Stromspeichers
    (Modul C) und/oder Solaranlagen-Boni Modul D1; D2; D3 (außer Modul D4 Stecker-PV-Module)
    der mit einer neu zu installierenden Photovoltaikanlage verbaut an das Verteilnetz angeschlossen
    ist – nachweist, dass mit dem/der geförderten Speicher/PV-Anlage die geförderte
    Ladeinfrastruktur und/oder das geförderte E-Fahrzeug bedient wird.

  • Bis zu welcher Höhe können Unternehmen eine Förderung beantragen?

    Die Förderung wird als De-minimis-Förderung ausgereicht, d.h. max. bis zu 300.000 EUR pro
    Unternehmen (je nachdem in welcher Höhe bereits Fördermittel in den zurückliegenden drei
    Jahren in Anspruch genommen wurden).

  • Welche Antriebe werden gefördert?

    Alle elektrisch betriebenen Fahrzeuge, d.h. Fahrzeuge mit elektrischem Batteriespeicher oder in
    Mischform basierend auf Brennstoffzelle und Batterie.

  • Welche Fahrzeugklassen werden gefördert?
    • Nutzfahrzeuge (N1, N2)
    • PKW (M1) gilt ausschließlich für Unternehmen und selbständig Tätige mit einer
      Genehmigung (Taxikonzession) gemäß §§ 2, 9 ff. Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
    • Inklusionstaxis (PKW M1, M2) nach DIN 75078
    • Versicherungs- bzw. zulassungspflichtige motorisierte Zweiräder (z.B. L1e, L3e, L4e, E-
      Roller, E-Mofas, E-Kleinkrafträder, S-Pedelecs)
    • Fahrzeuge entsprechend der Übersicht „Förderfähige elektrische Klein- und
      Leichtfahrzeuge“ auf der Webseite des Förderprogramms der IBB unter www.welmo.de
    • Maßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements entsprechend der Übersicht
      „Maßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements“ auf der Webseite des
      Förderprogramms der IBB unter www.welmo.de
  • Umfasst die Förderung auch Lastenräder?

    Nein, Lastenräder sind nicht förderfähig.

  • Was kann gefördert werden?
    Gefördert werden elektrisch betriebene Fahrzeuge mit einem Antrieb
    • ausschließlich mit elektrischem Batteriespeicher
    • in Mischform basierend auf Brennstoffzelle und Batterie
    Art und Umfang der Förderung:
    • Nutzfahrzeuge (N1, N2) und rein batterieelektrisch oder als Mischform basierend auf
      Brennstoffzelle und Batterie (Wasserstoff): 25% der zuwendungsfähigen Ausgaben,
      maximal 15.000 € je Fahrzeug
    • PKW (M1) rein batterieelektrisch oder als Mischform basierend auf Brennstoffzelle und
      Batterie (Wasserstoff) betrieben (gilt ausschließlich für Unternehmen und selbständig
      Tätige mit einer Genehmigung (Taxikonzession)): 25% der zuwendungsfähigen Ausgaben,
      maximal 15.000 € je Fahrzeug
    • E-Inklusionstaxis (M1, M2): 35% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 25.000 € je
      Fahrzeug. (Gilt ausschließlich für Unternehmen und selbständig Tätige mit einer
      Genehmigung (Taxikonzession))
    • Umbauten zum und Einbauten in ein E-Inklusionstaxi: maximal 15.000 € je Fahrzeug
    • Fahrzeuge entsprechend der Übersicht „Förderfähige elektrische
      Klein- und Leichtfahrzeuge“: 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 5.000 € je
      Fahrzeug
    • Motorisierte Zweiräder (L1e, L3e und L4e), Pedelecs: 500 € je Fahrzeug
    • Maßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements: 50% der Netto-Investitionskosten,
      max. 10.000 € je Einzelmaßnahme.
      Pro Antragstellendem können insgesamt maximal 50 förderfähige Fahrzeuge gefördert werden.

    Zuschuss zum Aufbau (Kauf oder Leasing) der Ladeinfrastruktur:
    Gefördert wird die Errichtung von Ladeinfrastruktur sowohl auf öffentlich zugänglichen als auch
    nicht öffentlich zugänglichen privaten betrieblichen Flächen der Antragsstellenden im Stadtgebiet
    Berlins.

    Die Förderhöhe beträgt bei:
    • Kauf oder Leasing von Normalladeinfrastruktur (AC) inkl. Netzanschluss bis 22 kW: 50 %
      der Gesamtkosten, max. 2.500 € pro Ladepunkt
    • Kauf oder Leasing von Schnellladeinfrastruktur (DC) inkl. Netzanschluss ab 22 kW: 50 %
      der Gesamtkosten, max. 30.000 € pro Ladepunkt
    Ergänzend wird der Anschluss an das Nieder- oder Mittelspannungsnetz pro Standort gefördert:
    • Anschluss an das Niederspannungsnetz: 50 % der Gesamtkosten, max. 5.500 €.
    • Anschluss an das Mittelspannungsnetz: 50 % der Gesamtkosten, max. 55.000 €
    Beratung (Potenzial- und Realisierungsberatung) Potentialberatung:
    • Erstberatung zu (geförderten) Antriebstechnologien sowie Kapazitäten und individuellen
      Bedarfen zur Ladeinfrastruktur.
    • Realisierungsberatung: Klärung von konkreten Bedarfen des Unternehmens in Bezug auf
      die Flotte, Aufbau und Anforderungen bzgl. der Ladeinfrastruktur und des
      Netzanschlusses, Potenzialen bzgl. der Verbindung von Ladeinfrastruktur mit lokal
      erzeugter, erneuerbarer Energie sowie Beratung zu spezifischen betrieblichen
      Mobilitätsbedarfen mit Blick auf ein Betriebliches Mobilitätsmanagements.
  • Worauf Sie besonders achten müssen!

    Schließen Sie erst dann einen endgültigen Kauf- oder Leasingvertrag ab, wenn Sie einen Bewilligungsbescheid der IBT erhalten haben. Erbringen Sie den Verwendungsnachweis unbedingt innerhalb eines Monats nach Ende der Mindesthaltedauer von 12 Monaten (ab Tag der Zulassung).

  • Haben Sie noch Fragen?

    Fragen zum Förderprogramm und/oder zum Antragsverfahren richten Sie bitte an die IBT unter:
    welmo@ibb-business-team.de oder unter der Telefonnummer 030 / 2125-4480; Mo, Di & Do, Fr:
    10:00 – 14:00 Uhr

Darüber hinaus gehen auch die Landesbetriebe BVG, BSR und Berliner Wasserbetriebe BWB mit gutem Beispiel voran und elektrifizieren zunehmend ihre Flotten.

Ziel der BVG ist die 100%ige Elektrifizierung der bestehenden Busflotte bis Ende 2030. Um dieses Ziel zu erreichen, wird die BVG in den Jahren 2024 und 2025 50 weitere Elektrobusse beschaffen. Ende 2025 werden dann voraussichtlich 278 E-Bussen elektrisch und lokal emissionsfrei fahren.

Bei der BSR fahren bei den PKWs und bei den Kleintransportern über 75 Prozent elektrisch, Tendenz steigend. Außerdem fährt bereits mehr als die Hälfte der rund 330 Müllfahrzeuge mit Gas, das in der BSR-eigenen Biogasanlage aus der Vergärung von Bioabfällen gewonnen wird.

Auch die BWB haben bereits eine der größten Elektro-Unternehmensflotten Berlins (192 E-Fz von insg. 807 Fahrzeugen im Fuhrpark).

LIS Berliner Unternehmen

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Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

Ansprechperson

Judith Drescher