Anträge können auf den Seiten der IBT unter www.welmo.de gestellt werden.
Voraussetzung:
Sie interessieren sich für die Förderung eines der oben genannten Module (Beratung, Fahrzeugförderung, Förderung Ladeinfrastruktur), sind ein Unternehmen nach KMU-Definition oder selbstständig tätig, oder ein Wohnungsunternehmen, oder Ladeinfrastrukturbetreiber der im Auftrag eines Wohnungsunternehmens Ladeinfrastruktur auf deren Stellplätze aufbaut und haben Ihre Betriebsstätte mit Sitz in Berlin.
Modul 1 Beratung: Treten Sie mit der IBT in Kontakt
Wenn Sie sich zu Antriebstechnologien sowie Kapazitäten und individuellen Bedarfen zur Ladeinfrastruktur beraten lassen wollen, treten Sie mit der IBT in Kontakt. Die IBT hält einen Pool an Beratungsunternehmen vor, aus dem Sie an qualifizierten Beratungsunternehmen auswählen können.
Für eine tiefgehende Beratung, zur Klärung von konkreten Bedarfen in Bezug auf die Flotte, Aufbau und Anforderungen bzgl. der Ladeinfrastruktur und des Netzanschlusses, Potenzialen bzgl. der Verbindung von Ladeinfrastruktur mit lokal erzeugter, erneuerbarer Energie, treten Sie ebenfalls mit dem IBT Team in Kontakt. Dieses gibt Ihnen Hilfestellung bei der Suche nach qualifizierten Beratungsunternehmen aus ihrem Pool.
Modul 2 Fahrzeuge: Treten Sie mit einem Hersteller in Kontakt
Sie treten mit einem Hersteller in Kontakt und holen ein Angebot zum Kauf oder Leasing eines Fahrzeuges ein.
Modul 3 Ladeinfrastruktur: Treten Sie mit einem Betreiber in Kontakt
Sie treten mit einem Betreiber in Kontakt und holen ein Angebot zum Kauf oder Leasing von Ladeinfrastruktur ein.
Wichtige Hinweise:
Fahrzeuge oder Ladeinfrastruktur, die vor der offiziellen Antragstellung gekauft oder geleast wurden, sind nicht förderfähig. Die Förderung muss zunächst bei der IBT beantragt und der Antragseingang bestätigt werden.
Ab Erhalt des Bewilligungsbescheides haben Sie 18 Monate Zeit, um das Fahrzeug zu kaufen und zuzulassen oder die Ladeinfrastruktur zu kaufen oder zu leasen.
Wichtige Hinweise:
1. Erst mit Erhalt der Antragseingangsbestätigung dürfen Antragstellende einen Kauf- oder Leasingvertrag abschließen. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf die Prämie. Die Zuwendungsbescheide werden in der Reihenfolge des vollständigen Eingangs der Antragsunterlagen erteilt.
2. Sobald Ihr Fahrzeug zugelassen bzw. die Ladeinfrastruktur in Betrieb und die erforderlichen Nachweise erbracht worden sind, dürfen Antragstellende die Prämie (über das Antragsverfahren der IBT durch Hochladen der erforderlichen Nachweise und unter Nennung der Kontoverbindung) beantragen.
Sobald Ihr bewilligtes Fahrzeug zugelassen bzw. die Ladeinfrastruktur in Betrieb genommen worden sind, beginnt eine 12-monatige Mindestzulassungs-/ bzw. Nutzungsdauer, die Sie bei der IBT nachweisen müssen.
Wichtiger Hinweis:
Sollten Sie innerhalb eines Monats nach Ablauf der Haltedauer keinen Nachweis erbringen, dass das Fahrzeug bzw. die Ladeinfrastruktur oder die Maßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements mindestens 12 Monate in Ihrem Besitz war, ist die Förderung zurückzuzahlen.
Laufzeit:
Anträge können bis 31.12.2025 bei der IBT unter www.welmo.de gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag erst als vollständig eingereicht gilt, wenn alle Unterlagen, Nachweise und Angaben erbracht wurden.