Elektromobilität

Umweltfreundliche Mobilität in Berlin

Elektromobilität in Berlin

Elektromobilität in Berlin
Berlin gilt als internationales Vorbild für moderne Mobilität. Hier wird entwickelt, gegründet, getestet und angewendet. Innovative Lösungen für zukünftige Mobilität stärken die wirtschaftliche Entwicklung, schaffen Arbeitsplätze und verbessern die Umwelt- und Lebensqualität. Eine wesentliche Rolle spielt hierbei die Elektromobilität. Mittlerweile sind auf Berlins Straßen rund 80.000 (Q1 2025) Elektrofahrzeuge unterwegs. Davon sind ca. 70.400 E-Pkw und ca. 2.300 E-Nutzfahrzeuge. Die restlichen E-Fahrzeuge sind Busse und Zweiräder.

Diese Zahl wird kontinuierlich steigen. Das Land Berlin erwartet, dass im Jahr 2030 rund 400.000 E-Fahrzeuge täglich in Berlin unterwegs sein werden. Diese Fahrzeuge müssen zuverlässig dort laden können, wo die Fahrerinnen und Fahrer es benötigen. Im April 2024 hat der Senat von Berlin dafür die Gesamtstrategie Ladeinfrastruktur 2030 beschlossen. Damit wird der Ausbau des Ladeangebots gesamtstädtisch koordiniert und vorangebracht. Alle relevanten Informationen dazu finden Sie unter www.ladeinfrastruktur.berlin .

Anfang des 2. Quartals 2025 gibt es in Berlin rund 38.000 Ladepunkte. Davon sind ca. 6.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte. Insgesamt werden damit täglich rund 300.000 kWh für die E-Mobilität geladen. Für 2030 wird erwartet, dass der Ladebedarf auf 2.000.000 kWh täglich ansteigt.

Frau bedient eine Ladesäule

Weitere Informationen zu Ladeinfrastruktur in Berlin

Sie möchten Ladeinfrastruktur aufbauen, vorhandene Ladepunkte nutzen oder sich über Rahmenbedingungen und Fördermöglichkeiten informieren? Diese und weitere wichtige Informationen sowie Ansprechpersonen rund um das Thema „Ladeinfrastruktur in Berlin“ finden Sie auf unserer Webseite. Weitere Informationen

Berliner Agentur für Elektromobilität (eMO)

Als Landesagentur unterstützt die Berliner Agentur für Elektromobilität eMO den Markthochlauf der Elektromobilität sowie die Nutzung und Verbreitung umweltfreundlicher Mobilitätslösungen für einen nachhaltigen Wirtschaftsverkehr in der Hauptstadtregion. Inhaltlich konzentriert sich die eMO auf die Schwerpunktthemen „Elektrifizierung von Flotten“ und „Ladeinfrastruktur“.

Die eMO ist eine tragende Säule im Rahmen der Gesamtstrategie Ladeinfrastruktur. Sie fungiert als Projektmanagementoffice (PMO) im Rahmen der Projektgruppe Gesamtstrategie Ladeinfrastruktur (siehe Factsheet Ladeinfrastruktur).

Sie wird von der Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH getragen und maßgeblich von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe gefördert.

  • BERLIN MACHT E-MOBIL KAMPAGNE
  • BERLIN MACHT E-MOBIL KAMPAGNE
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Förderprogramm Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO)

Zu hohe CO 2 – /Stickoxid- und Feinstaubbelastungen in Städten werden maßgeblich durch den Verkehr verursacht. Der Verkehrssektor ist etwa für ein Drittel der gesamten CO 2 – Emissionen in Berlin verantwortlich. Im Kontext des Energiewendegesetzes (EWG Bln) hat sich das Land Berlin dazu verpflichtet, bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu werden – d. h. die Kohlendioxidemissionen um mindestens 90 Prozent – bezogen auf das Basisjahr 1990 – zu reduzieren. Deshalb hat sich der Senat zum Ziel gesetzt, die nächsten Schritte auf dem Weg zur Mobilitätswende einzuleiten und den Verkehr im Land Berlin effizienter, moderner und umweltfreundlicher zu gestalten.
Vor diesem Hintergrund hat die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe bereits im Jahr 2018 das Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“, kurz WELMO, aufgelegt, um die Elektrifizierung der gewerblichen Flotten in Berlin voranzutreiben. Ziel der Förderung ist es, kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie freiberuflich und gemeinnützig Tätigen Anreize zu bieten, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen. Auch alternative Mobilitätsangebote für mobilitätseingeschränkte Personen, wie beispielsweise das E-Inklusionstaxi, werden weiterhin vom Land Berlin gefördert.
Mit der zunehmenden Nutzung von Elektrofahrzeugen wächst auch die Nachfrage nach Lademöglichkeiten in vermieteten Wohnimmobilien. Vor diesem Hintergrund ist der Infrastrukturausbau auf Stellplätzen von Wohnungsunternehmen ein wichtiger Faktor um den Hochlauf der Elektromobilität zu beschleunigen.
Im Rahmen des Programms „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (WELMO) fördert das Land Berlin die Elektrifizierung von gewerblichen Kraftfahrzeugflotten der Klassen N1, N2, Taxis und Inklusionstaxis, Klein- und Leichtfahrzeuge sowie motorisierte Zweiräder. Neben Beratungsangeboten und Fahrzeugbeschaffung werden auch Ladeeinrichtungen auf betrieblichen Grundstücken, öffentlich und nicht öffentlich zugänglich, gefördert. Seit Mitte des Jahres 2025 unterstützt das Land Berlin auch Wohnungsunternehmen und Ladeinfrastrukturbetreiber die im Auftrag von Wohnungsunternehmen geteilt genutzte Ladeinfrastruktur auf deren Stellplätze aufbaut. Mit Stand 31. August 2025 wurden knapp als 7.500 E-Fahrzeuge, mehr als 2.200 Ladepunkte und 178 Elektromobilitätsberatungen beantragt. Das Programm hat derzeit eine Laufzeit bis Ende 2025. Eine Fortführung um zwei Jahre bis Ende 2027 ist beabsichtig. Mit der Programmumsetzung wurde die IBT Business Team GmbH beauftragt. Nähere Informationen zu Fördervoraussetzungen erhalten Sie unter www.welmo.de.

Darüber hinaus gehen auch die Landesbetriebe BVG, BSR und Berliner Wasserbetriebe BWB mit gutem Beispiel voran und elektrifizieren zunehmend ihre Flotten.

Ziel der BVG ist die 100%ige Elektrifizierung der bestehenden Busflotte bis Ende 2030.

Bei der BSR fahren bei den PKWs und bei den Kleintransportern über 75 Prozent elektrisch, Tendenz steigend. Außerdem fährt bereits mehr als die Hälfte der rund 330 Müllfahrzeuge mit Gas, das in der BSR-eigenen Biogasanlage aus der Vergärung von Bioabfällen gewonnen wird.

Auch die BWB haben bereits eine der größten Elektro-Unternehmensflotten Berlins.

FAQs zum Förderprogramm WELMO

  • Wo kann ich einen Antrag stellen

    Anträge können auf den Seiten der IBT unter www.welmo.de gestellt werden.

    Voraussetzung:

    Sie interessieren sich für die Förderung eines der oben genannten Module (Beratung, Fahrzeugförderung, Förderung Ladeinfrastruktur), sind ein Unternehmen nach KMU-Definition oder selbstständig tätig, oder ein Wohnungsunternehmen, oder Ladeinfrastrukturbetreiber der im Auftrag eines Wohnungsunternehmens Ladeinfrastruktur auf deren Stellplätze aufbaut und haben Ihre Betriebsstätte mit Sitz in Berlin.

    Modul 1 Beratung: Treten Sie mit der IBT in Kontakt
    Wenn Sie sich zu Antriebstechnologien sowie Kapazitäten und individuellen Bedarfen zur Ladeinfrastruktur beraten lassen wollen, treten Sie mit der IBT in Kontakt. Die IBT hält einen Pool an Beratungsunternehmen vor, aus dem Sie an qualifizierten Beratungsunternehmen auswählen können.
    Für eine tiefgehende Beratung, zur Klärung von konkreten Bedarfen in Bezug auf die Flotte, Aufbau und Anforderungen bzgl. der Ladeinfrastruktur und des Netzanschlusses, Potenzialen bzgl. der Verbindung von Ladeinfrastruktur mit lokal erzeugter, erneuerbarer Energie, treten Sie ebenfalls mit dem IBT Team in Kontakt. Dieses gibt Ihnen Hilfestellung bei der Suche nach qualifizierten Beratungsunternehmen aus ihrem Pool.

    Modul 2 Fahrzeuge: Treten Sie mit einem Hersteller in Kontakt
    Sie treten mit einem Hersteller in Kontakt und holen ein Angebot zum Kauf oder Leasing eines Fahrzeuges ein.

    Modul 3 Ladeinfrastruktur: Treten Sie mit einem Betreiber in Kontakt
    Sie treten mit einem Betreiber in Kontakt und holen ein Angebot zum Kauf oder Leasing von Ladeinfrastruktur ein.

    Wichtige Hinweise:

    Fahrzeuge oder Ladeinfrastruktur, die vor der offiziellen Antragstellung gekauft oder geleast wurden, sind nicht förderfähig. Die Förderung muss zunächst bei der IBT beantragt und der Antragseingang bestätigt werden.

    Ab Erhalt des Bewilligungsbescheides haben Sie 18 Monate Zeit, um das Fahrzeug zu kaufen und zuzulassen oder die Ladeinfrastruktur zu kaufen oder zu leasen.

    Wichtige Hinweise:

    1. Erst mit Erhalt der Antragseingangsbestätigung dürfen Antragstellende einen Kauf- oder Leasingvertrag abschließen. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf die Prämie. Die Zuwendungsbescheide werden in der Reihenfolge des vollständigen Eingangs der Antragsunterlagen erteilt.
    2. Sobald Ihr Fahrzeug zugelassen bzw. die Ladeinfrastruktur in Betrieb und die erforderlichen Nachweise erbracht worden sind, dürfen Antragstellende die Prämie (über das Antragsverfahren der IBT durch Hochladen der erforderlichen Nachweise und unter Nennung der Kontoverbindung) beantragen.
    Sobald Ihr bewilligtes Fahrzeug zugelassen bzw. die Ladeinfrastruktur in Betrieb genommen worden sind, beginnt eine 12-monatige Mindestzulassungs-/ bzw. Nutzungsdauer, die Sie bei der IBT nachweisen müssen.

    Wichtiger Hinweis:

    Sollten Sie innerhalb eines Monats nach Ablauf der Haltedauer keinen Nachweis erbringen, dass das Fahrzeug bzw. die Ladeinfrastruktur oder die Maßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements mindestens 12 Monate in Ihrem Besitz war, ist die Förderung zurückzuzahlen.

    Laufzeit:

    Anträge können bis 31.12.2025 bei der IBT unter www.welmo.de gestellt werden.
    Bitte beachten Sie, dass der Antrag erst als vollständig eingereicht gilt, wenn alle Unterlagen, Nachweise und Angaben erbracht wurden.

  • Welche Unternehmen werden gefördert?

    KMU (gewerblich und gemeinnützig) sowie selbstständig Tätige mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin, keine Einschränkung der Gewerbezweige/Branchen.

    Darüber hinaus ist auch antragsberechtigt, wer durch die Förderung – über das Förderprogramm SolarPLUS der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe eines Stromspeichers (Modul C) und/oder Solaranlagen-Boni Modul D1; D2; D3 (außer Modul D4 Stecker-PV-Module) der mit einer neu zu installierenden Photovoltaikanlage verbaut an das Verteilnetz angeschlossen ist – nachweist, dass mit dem/der geförderten Speicher/PV-Anlage die geförderte Ladeinfrastruktur und/oder das geförderte E-Fahrzeug bedient wird.

    Die Förderung zielt ebenso auf Träger von Investitionsmaßnahmen zur Errichtung einer geteilt genutzten Ladestation für Elektroautos im öffentlich zugänglichen sowie nicht öffentlich zugänglichen Bereich von vermieteten Wohngebäuden im Land Berlin. Träger von Investitionsmaßnahmen sind Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugesellschaften, Wohnungsgenossenschaften die auf Stellplätzen an deren Wohngebäuden im Land Berlin geteilt genutzte Ladeinfrastruktur errichten. Darüber hinaus sind antragsberechtigt deren für den Ladeinfrastrukturaufbau zuständigen Tochter- und Konzerngesellschaften. Auch Ladeinfrastrukturanbieter, die im Auftrag oder in Kooperation mit Wohnungsunternehmen geteilt genutzte Ladeinfrastruktur auf Stellplätzen an deren Wohngebäuden im Land Berlin aufbauen sind antragsberechtigt.

  • Bis zu welcher Höhe können Unternehmen eine Förderung beantragen?

    Die Förderung wird entweder als De-minimis-Förderung ausgereicht, d.h. max. bis zu 300.000 EUR pro Unternehmen (je nachdem in welcher Höhe bereits Fördermittel in den zurückliegenden drei Jahren in Anspruch genommen wurden) oder als Umweltschutzbeihilfe auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) gewährt.

  • Welche Antriebe werden gefördert?

    Alle elektrisch betriebenen Fahrzeuge, d.h. Fahrzeuge mit elektrischem Batteriespeicher oder in Mischform basierend auf Brennstoffzelle und Batterie.

  • Welche Fahrzeugklassen werden gefördert?
    • Nutzfahrzeuge (N1, N2)
    • PKW (M1) gilt ausschließlich für Unternehmen und selbständig Tätige mit einer Genehmigung (Taxikonzession) gemäß §§ 2, 9 ff. Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
    • Inklusionstaxis (PKW M1, M2) nach DIN 75078
    • Versicherungs- bzw. zulassungspflichtige motorisierte Zweiräder (z.B. L1e, L3e, L4e, E-Roller, E-Mofas, E-Kleinkrafträder, S-Pedelecs)
    • Fahrzeuge entsprechend der Übersicht „Förderfähige elektrische Klein- und Leichtfahrzeuge“ auf der Webseite des Förderprogramms der IBB unter www.welmo.de
  • Umfasst die Förderung auch Lastenräder?

    Nein, Lastenräder sind nicht förderfähig.

  • Was kann gefördert werden?
    Gefördert werden elektrisch betriebene Fahrzeuge mit einem Antrieb
    • ausschließlich mit elektrischem Batteriespeicher
    • in Mischform basierend auf Brennstoffzelle und Batterie
    Art und Umfang der Förderung:
    • Nutzfahrzeuge (N1, N2) und rein batterieelektrisch oder als Mischform basierend auf Brennstoffzelle und Batterie (Wasserstoff): 25% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15.000 € je Fahrzeug
    • PKW (M1) rein batterieelektrisch oder als Mischform basierend auf Brennstoffzelle und Batterie (Wasserstoff) betrieben (gilt ausschließlich für Unternehmen und selbständig Tätige mit einer Genehmigung (Taxikonzession)): 25% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15.000 € je Fahrzeug
    • E-Inklusionstaxis (M1, M2): 35% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 25.000 € je Fahrzeug. (Gilt ausschließlich für Unternehmen und selbständig Tätige mit einer Genehmigung (Taxikonzession))
    • Umbauten zum und Einbauten in ein E-Inklusionstaxi: maximal 15.000 € je Fahrzeug
    • Fahrzeuge entsprechend der Übersicht „Förderfähige elektrische
      Klein- und Leichtfahrzeuge“: 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 5.000 € je Fahrzeug
    • Motorisierte Zweiräder (L1e, L3e und L4e), Pedelecs: 500 € je Fahrzeug

    Pro Antragstellendem können insgesamt maximal 50 förderfähige Fahrzeuge gefördert werden.

    Zuschuss zum Aufbau (Kauf oder Leasing) der Ladeinfrastruktur für KMU auf betrieblichen Flächen

    Gefördert wird die Errichtung von Ladeinfrastruktur sowohl auf öffentlich zugänglichen als auch nicht öffentlich zugänglichen privaten betrieblichen Flächen der Antragsstellenden im Stadtgebiet Berlins.

    Die Förderhöhe beträgt bei:
    • Kauf oder Leasing von Normalladeinfrastruktur (AC) inkl. Anschluss an das Hausnetz bis 22 kW: 50 % der Gesamtkosten, max. 2.500 € pro Ladepunkt
    • Kauf oder Leasing von Schnellladeinfrastruktur (DC) inkl. Anschluss an das Hausnetz ab 22 kW: 50 % der Gesamtkosten, max. 30.000 € pro Ladepunkt
    Ergänzend wird der Anschluss an das Nieder- oder Mittelspannungsnetz pro Standort gefördert:
    • Anschluss an das Niederspannungsnetz: 50 % der Gesamtkosten, max. 5.500 €.
    • Anschluss an das Mittelspannungsnetz: 50 % der Gesamtkosten, max. 55.000 €

    Zuschuss zum Aufbau (Kauf oder Leasing) der Ladeinfrastruktur an Wohngebäuden von Wohnungsunternehmen:

    Fördergegenstand:
    Geteilt genutzte Wallbox/Ladesäule inklusive angeschlagenem Kabel und Leistungselektronik, Authentifizierungs-/Bezahlsystem sowie Anschluss an das Hausnetz und Inbetriebnahme

    Förderhöhe der zuwendungsfähigen Kosten pro Ladepunkt:
    De-minimis
    Normalladeinfrastruktur (AC): 50 %, max. 2.500 €
    Schnellladeinfrastruktur (DC): 50 %, max. 30.000 €

    AGVO
    kleine Unternehmen bis zu 50 %
    mittlere Unternehmen bis zu 40 %
    große Unternehmen bis zu 20 %
    Normalladeinfrastruktur (AC): max. 2.500 €
    Schnellladeinfrastruktur (DC): max. 30.000€
    ___________________________________________

    Fördergegenstand:
    Grundinstallation

    Die spezifischen Bestandteile können je nach Gebäude und den dortigen Anforderungen variieren. Unter anderem gehören folgende Elemente dazu:

    • Montage, Fundament, Wiederherstellung der Oberfläche
    • Verteilerschränke. Kabelführung und Stromzähler für die Ladestationen
    • Last-/Energiemanagementsystem zur Steuerung der Ladeleistung (kann auch mit weiteren Verbrauchern, wie z.B. PV-Anlage, gekoppelt werden)
    • Brandschutzmaßnahmen zur Sicherstellung, dass die Installation der Ladestationen, des Lastmanagements und aller weiterer Komponenten den geltenden Sicherheitsstandards entspricht
    • Brandschutzmaßnahmen zur Sicherstellung, dass die Installation der Ladestationen, des Lastmanagements und aller weiterer Komponenten den geltenden Sicherheitsstandards entspricht

    Förderhöhe der zuwendungsfähigen Kosten:
    De-minimis
    40 %, max. 50.000 €

    AGVO
    kleine Unternehmen bis zu 50 %
    mittlere Unternehmen bis zu 40 %
    große Unternehmen bis zu 20 %
    max. 50.000 €
    ____________________________________________

    Fördergegenstand:
    Netzanschluss

    Förderhöhe der zuwendungsfähigen Kosten:
    De-minimis
    Anschluss an das
    Niederspannungsnetz: 50 %, max. 5.500 €
    Anschluss an das
    Mittelspannungsnetz: 50 %, max. 55.000 €

    AGVO
    kleine Unternehmen bis zu 50 %
    mittlere Unternehmen bis zu 40 %
    große Unternehmen bis zu 20 %
    Anschluss an das
    Niederspannungsnetz: max. 5.500 €
    Anschluss an das
    Mittelspannungsnetz: max. 55.000 €
    ____________________________________________

    Beratung (Potenzial- und Realisierungsberatung) Potentialberatung:
    • Erstberatung zu (geförderten) Antriebstechnologien sowie Kapazitäten und individuellen Bedarfen zur Ladeinfrastruktur.
    • Realisierungsberatung: Klärung von konkreten Bedarfen des Unternehmens in Bezug auf die Flotte, Aufbau und Anforderungen bzgl. der Ladeinfrastruktur und des Netzanschlusses, Potenzialen bzgl. der Verbindung von Ladeinfrastruktur mit lokal erzeugter, erneuerbarer Energie.
  • Worauf Sie besonders achten müssen!

    Schließen Sie erst dann einen endgültigen Kauf- oder Leasingvertrag ab, wenn Sie einen Bewilligungsbescheid der IBT erhalten haben.
    Erbringen Sie den Verwendungsnachweis unbedingt innerhalb eines Monats nach Ende der Mindesthaltedauer von 12 Monaten (ab Tag der Zulassung).

  • Haben Sie noch Fragen?

    Fragen zum Förderprogramm und/oder zum Antragsverfahren richten Sie bitte an die IBT unter:
    welmo@ibb-business-team.de oder unter der Telefonnummer 030 / 2125-4480; Mo, Di & Do, Fr:
    10:00 – 14:00 Uhr

Darüber hinaus gehen auch die Landesbetriebe BVG, BSR und Berliner Wasserbetriebe BWB mit gutem Beispiel voran und elektrifizieren zunehmend ihre Flotten.

Ziel der BVG ist die 100%ige Elektrifizierung der bestehenden Busflotte bis Ende 2030. Um dieses Ziel zu erreichen, wird die BVG in den Jahren 2024 und 2025 50 weitere Elektrobusse beschaffen. Ende 2025 werden dann voraussichtlich 278 E-Bussen elektrisch und lokal emissionsfrei fahren.

Bei der BSR fahren bei den PKWs und bei den Kleintransportern über 75 Prozent elektrisch, Tendenz steigend. Außerdem fährt bereits mehr als die Hälfte der rund 330 Müllfahrzeuge mit Gas, das in der BSR-eigenen Biogasanlage aus der Vergärung von Bioabfällen gewonnen wird.

Auch die BWB haben bereits eine der größten Elektro-Unternehmensflotten Berlins (192 E-Fz von insg. 807 Fahrzeugen im Fuhrpark).

LIS Berliner Unternehmen

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Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

Ansprechperson

Judith Drescher