Anträge können auf den Seiten der IBT unter www.welmo.de gestellt werden.
Voraussetzung
Sie interessieren sich für die Förderung eines der vier unten genannten Module (Beratung,
Fahrzeugförderung, Förderung Ladeinfrastruktur, Maßnahmen des Betrieblichen
Mobilitätsmanagements), sind ein Unternehmen nach KMU-Definition oder selbstständig tätig und
Ihre Betriebsstätte hat einen Sitz in Berlin.
Modul 1 Beratung: Treten Sie mit der IBT in Kontakt
Wenn Sie sich zu Antriebstechnologien sowie Kapazitäten und individuellen Bedarfen zur
Ladeinfrastruktur beraten lassen wollen, treten Sie mit der IBT in Kontakt. Die IBT hält einen Pool
an Beratungsunternehmen vor, aus dem Sie an qualifizierten Beratungsunternehmen auswählen
können.
Für eine tiefgehende Beratung, zur Klärung von konkreten Bedarfen in Bezug auf die Flotte,
Aufbau und Anforderungen bzgl. der Ladeinfrastruktur und des Netzanschlusses, Potenzialen bzgl.
der Verbindung von Ladeinfrastruktur mit lokal erzeugter, erneuerbarer Energie, aber auch
beispielsweise für eine unternehmensbezogene Mobilitäts- und Bedarfsanalyse inkl. Erarbeitung
eines Maßnahmenkatalogs zu Maßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements, treten Sie
ebenfalls mit dem IBT Team in Kontakt. Dieses gibt Ihnen Hilfestellung bei der Suche nach
qualifizierten Beratungsunternehmen aus ihrem Pool.
Modul 2 Fahrzeuge: Treten Sie mit einem Hersteller in Kontakt
Sie treten mit einem Hersteller in Kontakt und holen ein Angebot zum Kauf oder Leasing eines
Fahrzeuges ein.
Modul 3 Ladeinfrastruktur: Treten Sie mit einem Betreiber in Kontakt
Sie treten mit einem Betreiber in Kontakt und holen ein Angebot zum Kauf oder Leasing von
Ladeinfrastruktur ein.
Modul 4 Maßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements
Sie treten mit dem IBT Team in Kontakt. Dieses gibt Ihnen Hilfestellung bei der Suche nach
qualifizierten Beratungsunternehmen aus ihrem Pool.
Wichtige Hinweise:
Fahrzeuge, Ladeinfrastruktur oder Maßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements, die vor
der offiziellen Antragstellung gekauft oder geleast wurden, sind nicht förderfähig. Die Förderung
muss zunächst bei der IBT beantragt und der Antragseingang bestätigt werden.
Ab Erhalt des Bewilligungsbescheides haben Sie 18 Monate Zeit, um das Fahrzeug zu kaufen
und zuzulassen, die Ladeinfrastruktur zu kaufen oder zu leasen oder Maßnahmen des
Betrieblichen Mobilitätsmanagements zu implementieren.
Wichtige Hinweise:
1. Erst mit Erhalt der Antragseingangsbestätigung dürfen Antragstellende einen Kauf- oder
Leasingvertrag abschließen. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf die Prämie. Die
Zuwendungsbescheide werden in der Reihenfolge des vollständigen Eingangs der
Antragsunterlagen erteilt.
2. Sobald Ihr Fahrzeug zugelassen bzw. die Ladeinfrastruktur in Betrieb genommen oder die
Maßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements implementiert und die erforderlichen Nachweise erbracht worden sind, dürfen Antragstellende die Prämie (über das Antragsverfahren der IBT durch Hochladen der erforderlichen Nachweise und unter
Nennung der Kontoverbindung) beantragen.
Sobald Ihr bewilligtes Fahrzeug zugelassen bzw. die Ladeinfrastruktur in *Betrieb genommen oder die Maßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements implementiert worden sind,*
beginnt eine 12-monatige Mindestzulassungs-/ bzw. Nutzungsdauer, die Sie bei der IBT
nachweisen müssen.
Wichtiger Hinweis:
Sollten Sie innerhalb eines Monats nach Ablauf der Haltedauer keinen Nachweis erbringen, dass
das Fahrzeug bzw. die Ladeinfrastruktur oder die Maßnahmen des Betrieblichen
Mobilitätsmanagements mindestens 12 Monate in Ihrem Besitz war, ist die Förderung
zurückzuzahlen.
Laufzeit
Anträge können bis 31.12.2025 bei der IBT unter www.welmo.de gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag erst als vollständig eingereicht gilt, wenn alle Unterlagen,
Nachweise und Angaben erbracht wurden.