Berlin verfügt über zahlreiche landeseigene Liegenschaften. Dabei werden Gewerbegrundstücke für förderungswürdige Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes und für produktionsnahe Dienstleister bereitgestellt, vorzugsweise zur Ansiedlung und Erweiterung von kleinen und mittleren Unternehmen. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe kann investitionswilligen Unternehmen aus den genannten Bereichen eine Direktvergabeempfehlung für ein geeignetes landeseignes Grundstück erteilen. Voraussetzung ist die Feststellung der besonderen Förderwürdigkeit eines Vorhabens.