Seit 1992 besteht im Land Berlin die Möglichkeit für Gewerbetreibende, die durch außergewöhnlich umfangreiche und lang andauernde Straßenbaumaßnahmen Existenz bedrohend bei der Ausübung ihres Gewerbes behindert werden, einen Antrag auf Überbrückungshilfe zu stellen. Hierbei handelt es sich um freiwillige Leistungen des Landes Berlin im Rahmen von Billigkeitserwägungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Durch die Überbrückungshilfe sollen finanziell erlittene Nachteile bei den Gewerbetreibenden gemildert werden. Zielsetzung hierbei ist, Arbeitsplätze zu erhalten und Existenzverluste zu vermeiden.
Nachstehend finden Sie Richtlinie, Merkblatt und Antragsformular zur Überbrückungshilfe als PDF-Dokument.