REACT-EU

REACT-EU

“Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe”
“Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas”

Mit der REACT-EU-Initiative stellt die Europäische Union zusätzliche Mittel zur Verfügung, um die Folgen der COVID-19-Pandemie abzumildern. Sie sollen zu einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft beitragen und eine Brücke zur Förderperiode 2021-2027 bilden. Die REACT-EU-Mittel werden im Rahmen der laufenden Strukturfonds-Programme in den Jahren 2021 und 2022 umgesetzt und müssen bis 31.12.2023 verausgabt sein.

Im Rahmen des ESF sollen die zusätzlichen Mittel vor allem die durch die Corona-Krise besonders benachteiligten Menschen unterstützen. Zudem soll die Digitalisierung im sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Bereich als auch die kleinen und mittleren Unternehmen gefördert werden.

Das REACT-EU-Paket umfasst zusätzliche Mittel in Höhe von 47,5 Mrd. € für den EFRE, den ESF und den FEAD. Diese zusätzlichen Mittel werden im Zeitraum von 2021-2022 im Rahmen des Programms NextGenerationEU zur Verfügung gestellt. Insgesamt erhält Deutschland 2,4 Mrd. €. Berlin bekommt davon ca. 120 Mio. € für den EFRE und den ESF.

Rechtliche Grundlage

Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Dezember 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.

  • INFO-FLYER zu REACT-EU Deutsch/Englisch

    PDF-Dokument (89.5 kB)

Überblick über die Förderinstrumente

🟦 Spezifisches Ziel: Erhöhung der Bildungschancen von benachteiligten Schülerinnen und Schülern.

➔ 47% (5 Förderinstrumente)
  • Fi30: IBA – Bildungsbegleitung
  • Fi31: Ferienschulen Berufliche Bildung (BB)
  • Fi32: Schulcoaches
  • Fi33: TeachFirst
  • Fi34: Ferienschulen Allgemeinbildung (AB)

🟩 Spezifisches Ziel: Unterstützung von innovativen Gründungen in den Bereichen Medizin und Gesundheitsversorgung als Teil der Erholung der Wirtschaft.

➔ 12% (1 Förderinstrument)
  • Fi35: Startup-Stipendium

🟨 Spezifisches Ziel: Verbesserung der Lebensverhältnisse von Menschen, die von den sozialen Folgen der Pandemie in besonderem Maße betroffen sind.

➔ 41 % (2 Förderinstrumente)
  • Fi36: Wohnungslosenhilfe
  • Fi37: Mobile Stadtteilarbeit in Stadtteilzentren

Förderinstrumente & Ansprechpartner

🟦 +Spezifisches Ziel: Erhöhung der Bildungschancen von benachteiligten Schülerinnen und Schülern.+

  • IBA – Bildungsbegleitung (Fi30)

    Die (betriebs-)pädagogische Begleitung an beruflichen Schulen unterstützt junge Menschen und adressiert gezielt die in Berlin vorliegende Herausforderung der durch die Pandemie verstärkten Schwierigkeiten für die Zielgruppe, einen Ausbildungsplatz zu bekommen.

    Die Förderung richtet sich an Projekte, die u.a. die kurz- bis längerfristige Einzelfallarbeit bzw. Kleingruppenarbeit oder Begleitung von benachteiligten jungen Menschen (Case-Management) in der Berufsausbildungsvorbereitung, die Erstellung von individuellen Förder- und Qualifizierungsplänen im Interesse einer systematischen Gestaltung und Dokumentation des Kompetenzerwerbs und die Beratung von Betrieben zur Umsetzung der Ausbildungsbausteine oder Sequenzen der Ausbildungsordnung (Qualifizierung, Praktikum) beinhalten.

    Fachstelle:
    Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
    Ralf Wiechert-Beyerhaus
    Tel.: +49 30 90227 5355
    E-Mail
    Susanne Marx-Mücke
    Tel.: +49 30 90227 6885
    E-Mail

  • Ferienschulen Berufliche Bildung (Fi31)

    Die Ferienschulen Berufliche Bildung unterstützen junge Menschen und adressieren gezielt die in Berlin vorliegende Herausforderung der durch die Pandemie verstärkten Schwierigkeiten für die Zielgruppe, einen Ausbildungsplatz zu bekommen.

    Die Förderung richtet sich an Projekte, die u.a. die kurz- bis längerfristige Einzelfallarbeit bzw. Kleingruppenarbeit oder Begleitung von benachteiligten jungen Menschen (Case- Management) in der Berufsausbildungsvorbereitung, die Erstellung von individuellen Förder- und Qualifizierungsplänen im Interesse einer systematischen Gestaltung und Dokumentation des Kompetenzerwerbs. Zusätzlich erfolgt die Kompensation abschlussrelevanter Unterrichtsinhalte als auch die Vermittlung notwendiger sprachlicher und digitaler Kompetenzen. Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie und mittelfristiger Auswirkungen sind für benachteiligte Schülerinnen und Schüler zusätzliche Lernmöglichkeiten in Form von Ferienschulen anzubieten.

    Fachstelle:
    Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
    Ralf Wiechert-Beyerhaus
    Tel.: +49 30 90227 5355
    E-Mail
    Magdalena Wiazewicz
    Tel.: +49 30 90227 5218
    E-Mail

  • Berufsorientierung / Erhöhung der Berufswahlkompetenz von Schülerinnen und Schülern durch den Einsatz von Schulcoaches, Fellows und Mentor*innen (Fi32 und Fi33)

    Mit den Maßnahmen wird die Berufswahlkompetenz von Schülerinnen und Schülern der Vorabgangsstufen 9 und 10 gefördert, deren Anschlussperspektive nicht hinreichend entwickelt ist. Die Begleitung von Schülerinnen und Schülern adressiert gezielt die in Berlin vorliegende Herausforderung der durch die Pandemie verstärkten Schwierigkeiten für die Zielgruppe, den Schulabschluss zu erreichen und einen Ausbildungsplatz zu erhalten.

    Die Förderung richtet sich an praxisnahe, beruflich orientierte Projekte, die individuelle vertiefte berufliche Orientierung und individuelles Coaching, auch mit dem Ziel der Erlangung eines Schulabschlusses für einen besseren Zugang zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt, bieten.

    Die Maßnahmen im Rahmen des Übergangs Schule – Beruf sind mehrwöchig bis mehrjährig und zielen in Verbindung mit dem dualen Lernen auf die Entwicklung der Berufswahlkompetenz ab. Schülerinnen und Schüler werden erfolgreich in die weiterführende berufliche oder schulische Bildung begleitet. Berufswahlkompetenz wird ganzheitlich verstanden und so werden auch Maßnahmen zur Problembewältigung im Lebensumfeld und Jugendkriminalitätsprävention gefördert. Auch für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Talenten waren/sind die Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie deutlich und haben die Berufsorientierung erschwert. Deshalb sollen zusätzlich besondere Talente in enger Zusammenarbeit mit betrieblichen Strukturen insbesondere im Bereich der Digitalisierung gefördert werden.

    Fachstelle:
    Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
    Dr. Thomas Nix
    Tel.: +49 30 90227 5865
    E-Mail
    Burkhard Matthias
    Tel.: +49 30 90227 5490
    E-Mail
    Stefan Platzek
    Tel.: +49 30 90227 5420
    E-Mail

  • Ferienschulen Allgemeinbildung (FI 34)

    Unterstützung von Schülerinnen und Schülern Versäumtes aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie nachzuholen.

    Schülerinnen und Schüler, die in Armut aufwachsen oder wenig Unterstützung durch erwachsene Bezugspersonen erfahren, können während der Schulschließung infolge der Corona-Pandemie weniger gut von zu Hause lernen als andere Kinder. Dies liegt an beengten Wohnverhältnissen, fehlenden Zugängen zum digitalen Lernen und mangelnder Hilfe durch erwachsene Bezugspersonen. Zur Kompensation dieser Benachteiligung soll diesen Jugendlichen ein Angebot gemacht werden, mit dem sie Unterrichtsstoff nachholen können.

    Fachstelle:
    Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
    apl. Prof. Dr. Ulrike Becker
    Tel.: +49 30 90227 6028
    E-Mail

🟩 +Spezifisches Ziel: Unterstützung von innovativen Gründungen in den Bereichen Medizin und Gesundheitsversorgung als Teil der Erholung der Wirtschaft.+

  • Förderung innovativer Gründungen (Fi35)

    Gründerinnen und Gründer mit einem technologiebasierten Gründungskonzept sollen unterstützt werden, sofern der bereits im Ansatz entwickelte Prototyp beziehungsweise das prototypenähnliche Verfahren noch einer konstruktiven Weiterentwicklung bedarf, um den Markteintritt zu realisieren. Den Gründern wird die Nutzung der technischen Labore der Hochschule oder außeruniversitären Einrichtungen bzw. Unternehmen, die das Instrument Förderung innovativer Gründungen umsetzen, zur Realisierung ihres Gründungsvorhabens, bzw. zur Etablierung gegründeter Unternehmen angeboten. Professorinnen und Professoren sowie Mitarbeitende der Unternehmen unterstützen die Gründerinnen und Gründer in einem begleitenden Coaching mit betriebswirtschaftlichem und technischem Sachverstand. Damit entwickelt sich die Kompetenz der Gründerin/ des Gründers in einem jeweils selbst organisierten Prozess im vorstehend beschriebenen Umfeld.

    Fachstelle:
    Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
    Mirko Jäkel
    Tel.: +49 30 9013 8328
    E-Mail

🟨 +Spezifisches Ziel: Verbesserung der Lebensverhältnisse von Menschen, die von den sozialen Folgen der Pandemie in besonderem Maße betroffen sind.+

  • Wohnungslosenhilfe (Fi36)

    Mit den Projekten werden wohnungslose Menschen gefördert und unterstützt. Die Projekte stellen ergänzend zu den bestehenden Maßnahmen der Wohnungslosenhilfe zusätzliche Angebote bereit, um Infektionsschutz und Sicherheit für die Betroffenen durch besondere Unterkünfte, Beratung und Versorgung zu erreichen. Die Projekte reagieren auch auf die Problematik, dass in den bestehenden Unterkünften aufgrund der Corona-Pandemie zahlreiche Plätze in den Notübernachtungen und Tagesangeboten aufgrund notwendiger Entzerrungs-Maßnahmen weggefallen sind. Schließlich ermöglicht das Programm wohnungslosen Menschen das Einhalten von Kontaktbeschränkungen durch Bereitstellung von 24/7-Unterkünften. Hierbei sollen die Betroffenen durch das Projekt soweit empowert werden, dass sie zukünftig nicht mehr auf der Straße leben müssen und ihre Obdachlosigkeit beenden können.

    Fachstelle:
    Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
    Jens Rockstedt
    Tel.: +49 30 9028 2985
    E-Mail

  • Mobile Stadtteilarbeit in Berliner Stadtteilzentren (Fi37)

    Umgesetzt werden sollen Maßnahmen der mobilen Stadtteilarbeit, die an den bestehenden (stationären) Stadtteilzentren angesiedelt sind. Zielgruppen sind dabei insbesondere Menschen, bei denen psychosoziale Notlagen drohen, die aufgrund einer Beeinträchtigung einen besonderen Unterstützungsbedarf aufweisen oder die einer anderen Form der Teilhabeunterstützung bedürfen. Hierzu können beispielsweise Erwerbslose, Nichterwerbstätige, Ältere, Menschen mit Migrations- und/oder Fluchthintergrund, Menschen mit Beeinträchtigungen sowie Kinder und Jugendliche in besonderen Lebenslagen zählen.

    Die Zielgruppen werden im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit durch die jeweilige Stadtteilzentren über das mobile Angebot informiert. Zentrale Elemente werden die aufsuchende Arbeit und die ständige Präsenz der mobilen Stadtteilarbeiterinnen und –arbeiter im jeweiligen sozialräumlichen Kontext sein. Mit der mobilen Stadtteil- und professionellen Gemeinwesenarbeit sollen Menschen in ihrem sozialräumlichen Umfeld angesprochen und aktiv eingebunden werden, z.B. im Rahmen von aktivierenden Befragungen, über die Stärkung und Begleitung von Vor-Ort-Initiativen, in denen sich sie Bürgerinnen und Bürger selbst einbringen können, und die Schaffung von Begegnungsmöglichkeiten und Räumen für das soziale Miteinander.

    Fachstelle:
    Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
    Uwe Machura
    Tel.: +49 30 9028 1715
    E-Mail

Öffentlichkeitsarbeit