Verdachtsmeldungen - An wen muss ich mich wenden, wenn ich einen Verdacht auf Geldwäsche melden möchte?

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Unabhängig vom Wert des betroffenen Vermögensgegenstandes oder der Höhe der Transaktion sind Sie verpflichtet, unverzüglich eine Verdachtsmeldung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen Financial Intelligence Unit zu schicken, sobald einer der folgenden Anhaltspunkte vorliegt:
- Der Vermögenswert könnte aus einer kriminellen Handlung stammen oder eine illegale Herkunft haben,
- die Transaktion oder der Vermögensgegenstand dient der Terrorismusfinanzierung oder steht mit ihr im Zusammenhang
- und/oder der Vertragspartner legt ihnen gegenüber nicht offen, ob er für einen wirtschaftlichen Berechtigten handelt.
Wichtig: Die Meldepflicht gilt unabhängig von der Höhe des Geschäfts (bei Mietmaklern, Güterhändlern und Kunstvermittlern oder Kunstlagerhaltern also auch bei Unterschreitung des Schwellenwertes von 10.000 €, bei Edelmetallhändlern oder Buchmachern auch bei Unterschreitung des Schwellenwertes von 2.000 €) und der Zahlungsart (bar oder unbar).
Aktuelle Informationen der FIU: Sanktionen gegen Russland
In Anbetracht dieser besonderen Sanktionslage bittet die FIU, die sich entwickelnde Rechtslage sorgfältig zu verfolgen und die daraus folgenden Vorgaben entsprechend zu beachten.
Im Rahmen von Meldungen, die in diesem Zusammenhang wegen eines Verdachts von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung abgegeben werden, bittet die FIU dringend darum,
- bei der Darstellung des Sachverhalts den einschlägigen Sanktionstatbestand zu benennen
- und folgenden Indikator zu verwenden: B2305 – Transaktion in / aus Staaten, gegen die beispielsweise die EU oder die UN Sanktionen, Embargos oder ähnliche Maßnahmen verhängt hat / haben
Pflicht zur elektronischen Registrierung
Seit 01.01.2020 müssen sich alle Verpflichteten, unabhängig von der Abgabe einer Verdachtsmeldung, bei der Zentralstelle für Finanztransaktionuntersuchungen – FIU für das elektronische Verfahren registrieren. Nutzen Sie dazu bitte den oben genannten Link.
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Geldwäscheaufsicht
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