Handbuch für ZGS

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Rechtsgrundlagen der EFRE-Förderung 2021-2027

  • Dachverordnung (EU) 2021/1060
    Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik
  • EFRE-Verordnung (EU) 2021/1058:
    Verordnung (EU) 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds

Grundlegende Voraussetzungen

Die Anwendung und Umsetzung der Charta der Grundrechte ist als grundlegende Voraussetzung nach Art. 15 Abs. 1 i. V. m. Anhang III Dach-VO für das EFRE-Programm zu erfüllen und für die gesamte Förderperiode nachzuweisen. Die ZGS haben dafür Sorge zu tragen, dass die Achtung der Grundrechte als Förderbedingung im Zuwendungsbescheid/ in der Förderzusage festgehalten wird. Darüber hinaus müssen sie gewährleisten, dass die Erklärung zur Grundrechte-Charta von den Begünstigten abgefordert und zur Förderakte genommen wird. Hierfür ist das von der Verwaltungsbehörde zur Verfügung gestellte Muster (Erklärung mit Merkblatt – s.u.) zu verwenden. Die Erklärung kann bereits bei der Antragstellung abgegeben werden. Sie ist spätestens im Zusammenhang mit der Erteilung des Zuwendungsbescheides/ der Förderzusage vom Begünstigten abzufordern. Diese Vorgaben gelten analog für den Fall, dass die Fördermittelvergabe in Gestalt der Erteilung von Aufträgen erfolgt. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen die Charta der Grundrechte unter Umständen zur Aussetzung von Zahlungen durch die Europäische Union und zu einem Widerruf der Zuwendung führen kann.

Die Achtung der Grundrechte und die Einhaltung der Grundrechte-Charta sind auch von den ZGS selbst bei der Umsetzung der Förderung zu gewährleisten. Weiterführende Informationen zur Charta der Grundrechte finden Sie hier.

  • Leitlinien zur Sicherstellung der Einhaltung der Grundrechte-Charta

    PDF-Dokument (935.3 kB)

  • Merkblatt und Erklärung zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union

    DOCX-Dokument (35.2 kB)

Hinweise zur Bewilligung von EFRE-Mitteln in der Förderperiode 2021-2027

  • EFRE-Bewilligungsmerkblatt für die Förderperiode 2021 – 2027

    PDF-Dokument (828.6 kB)

  • Anlage 1 zum Bewilligungsmerkblatt: Belegliste zum geprüften Vorhaben

    XLSX-Dokument (10.3 kB)

  • Anlage 2 zum Bewilligungsmerkblatt: Vergabeliste für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte

    XLSX-Dokument (10.2 kB)

Verwaltungs-und Kontrollsystem

  • Leitfaden für die Kontrolle der EFRE-Förderung in Berlin in der Förderperiode 2021 – 2027

    PDF-Dokument (618.6 kB)

  • ANLAGE zum Leitfaden für die Kontrolle der EFRE-Förderung in Berlin in der Förderperiode 2021 – 2027

    PDF-Dokument (665.6 kB)

  • ANLAGE zum Leitfaden: Reflexionspapier der KOM zu Risikobasierten Verwaltungsüberprüfungen (Engl. Originalversion)

    PDF-Dokument (1.4 MB)

  • ANLAGE zum Leitfaden: Reflexionspapier der KOM zu Risikobasierten Verwaltungsüberprüfungen (unautorisierte deutsche Übersetzung)

    PDF-Dokument (969.7 kB)

Handlungshinweise zur Nutzung des efREporter 4

  • Leitfaden zur Datenerfassung

    PDF-Dokument (1.1 MB) - Stand: 23.02.2023