Logos & Arbeitshilfen

Illustration von Checklisten, Blätter

Sehen und gesehen werden!

Damit die Berlinerinnen und Berliner wahrnehmen, welche Projekte in ihrer Umgebung durch EU-Mittel unterstützt werden, muss darüber berichtet werden – und das nicht nur durch die ESF-Verwaltungsbehörde, sondern auch durch die Projektträger und bewilligenden Stellen.

Bei allen Darstellungen und Publikationen von ESF-geförderten Projekten ist darauf zu achten, dass auf die Beteiligung des Europäischen Sozialfonds in angemessener Form hingewiesen wird.

Alle Informationsmaßnahmen (z.B. Internetseiten, Faltblätter, Präsentationen, Teilnahmebestätigungen, Pressemeldungen) im Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben müssen grundsätzlich folgende EU-Elemente enthalten:

  • Emblem der Europäischen Union (EU-Flagge)
  • Hinweis auf die EUROPÄISCHE UNION (immer ausgeschrieben)
  • Hinweis auf den EUROPÄISCHEN SOZIALFONDS
  • Logo des EUROPÄISCHEN SOZIALFONDS des Landes Berlin

REACT-EU:

Alle Informationsmaßnahmen (z.B. Internetseiten, Faltblätter, Präsentationen, Teilnahmebestätigungen, Pressemeldungen) im Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben aus Mitteln aus REACT-EU müssen +zusätzlich+ folgenden Hinweis enthalten:

  • Dieses Vorhaben wurde als Teil der Reaktion der Union auf die Covid-19-Pandemie finanziert.
Dieses Vorhaben wurde als Teil der Reaktion der Union auf die Covid-19-Pandemie finanziert.
  • Dieses Vorhaben wurde als Teil der Reaktion der Union auf die Covid-19-Pandemie finanziert.

    PNG-Dokument (10.1 kB)

Das EU-Emblem muss stets deutlich sichtbar und so platziert sein, dass es auffällt. Werden zusätzlich zu dem EU-Emblem weitere Logos dargestellt, ist das EU-Emblem mindestens genauso hoch bzw. breit wie das größte der anderen Logos dazustellen.

Arbeitshilfen zur Umsetzung der Öffentlichkeitsarbeit

  • Merkblatt 2014-2020

    Ausführliches Merkblatt mit Hinweisen zu den Kommunikationspflichten ESF-geförderter Projekte in der Förderperiode 2014-2020

    PDF-Dokument (2.8 MB) - Stand: Juni 2021

Vorlagen zum Download

  • Vorlage A3-Plakat ESF 2014-2020

    Vorlage für das von ESF-geförderten Projekten anzubringende A3-Pflichtplakat

    PDF-Dokument (441.2 kB)

  • Vorlage A3-Plakat ESF REACT-EU

    Vorlage für das von ESF-geförderten Projekten anzubringende A3-Pflichtplakat

    PDF-Dokument (503.3 kB)

Logos zum Download

ESF-Logo neu vorschaubild
  • ESF Logo neu (EPS)

    EPS-Dokument (628.5 kB)

  • ESF Logo neu (CMYK)

    JPG-Dokument (752.5 kB)

  • ESF Logo neu (RGB)

    JPG-Dokument (77.5 kB)

EU-Emblem ESF-Zusatz rechts (Teaser)
  • EU-Emblem ESF-Zusatz rechts (EPS)

    EPS-Dokument (1.2 MB)

  • EU-Emblem ESF-Zusatz rechts (CMYK)

    JPG-Dokument (60.3 kB)

  • EU-Emblem ESF-Zusatz rechts (RGB)

    JPG-Dokument (57.4 kB)

EU-Emblem ESF-Zusatz unten (Teaser)
  • EU-Emblem ESF-Zusatz unten (EPS)

    EPS-Dokument (365.8 kB)

  • EU-Emblem ESF-Zusatz unten (CMYK)

    JPG-Dokument (73.7 kB)

  • EU-Emblem ESF-Zusatz unten (RGB)

    JPG-Dokument (70.4 kB)

Berlin Logo
  • Das Logo der Senatsverwaltung Berlin (EPS)

    EPS-Dokument (1.7 MB)

  • Das Logo der Senatsverwaltung Berlin (CMYK)

    PNG-Dokument (31.0 kB)

  • Das Logo der Senatsverwaltung Berlin

    PNG-Dokument (26.8 kB)

Das Logo von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe quer Vorschaubild
  • Das Logo von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe horizontal (EPS)

    EPS-Dokument (660.1 kB)

  • Das Logo von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (CMYK - Horizontal)

    JPG-Dokument (42.8 kB)

  • Das Logo von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (RGB - Horizontal)

    JPG-Dokument (39.5 kB)

Logo der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
  • Das Logo von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe mit dem Zusatz unten (EPS)

    EPS-Dokument (1.4 MB)

  • Das Logo von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (CYMK - Vertikal)

    JPG-Dokument (722.9 kB)

  • Das Logo der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

    JPG-Dokument (79.3 kB)

Verordnungen zu Information und Publizität

Grundlage für die Öffentlichkeitsarbeit der Strukturfonds sind die Vorgaben der EU.

Förderperiode 2014-2020

  1. Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 | Anhang XII Nr. 2.2: Aufgaben der Begünstigten bei der Information und Kommunikation über die Unterstützung aus den Fonds
  2. Durchführungsverordnung (EU) Nr. 821/2014 | Artikel 4 und Anhang II: Regelungen zur Darstellung des EU-Emblems und zum Hinweis auf den Fonds

Kommunikationsplan

Vor dem Hintergrund der Vorgaben der Europäischen Union wurde durch die ESF-Verwaltungsbehörde eine zielgerichtete Kommunikationsstrategie für das Operationelle Programm des Europäischen Sozialfonds in Berlin entwickelt und mit der Europäischen Kommission abgestimmt. Diese Kommunikationsstrategie (festgelegt im Kommunikationsplan des ESF) ist die Grundlage der umzusetzenden Öffentlichkeitsarbeit.

Gemäß der Verordnung ist die ESF-Fondsverwaltung verpflichtet, während der gesamten Förderperiode kontinuierlich geeignete Informations- und Publizitätsmaßnahmen über die Maßnahmen des ESF für die in der Publizitätsverordnung genannten Zielgruppen zu treffen (Publizitätspflicht) und dabei mit der EU-Kommission zusammenzuarbeiten (jährliche Informationspflicht über getroffene PR-Maßnahmen). Somit ist die ESF-Fondsverwaltung auch für die Einhaltung und Umsetzung der Publizitätsverordnung von allen mit der Umsetzung der ESF-Maßnahmen befassten Berliner Partner verantwortlich.

  • Kommunikationsplan für das Operationelle Programm des ESF 2014-2020 in Berlin

    PDF-Dokument (321.0 kB) - Stand: 12.03.2015