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Das Internetangebot informiert aktuell und umfassend über alle Maßnahmen, Anlaufstellen und Zuständigkeiten im Zusammenhang mit dem Coronavirus.
Inhaltsspalte
Glücksspielaufsicht
Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport – Referat I C – ist oberste Landesbehörde für das Glücksspielwesen. Zu ihren Aufgaben gehören:
- Die Ordnungsaufgaben für länderübergreifende Glücksspielerlaubnisse oder vom Land Berlin veranstaltete Glücksspiele,
- die Aufsicht über die Spielbank Berlin,
- die Fachaufsicht über das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) – Zentrale Einwohnerangelegenheiten – in Angelegenheiten des Glücksspielwesens und
- die Staatsaufsicht über die Deutsche Klassenlotterie und die Stiftung Deutsche Klassenlotterie.
Das Land Berlin betreibt gemeinsam mit anderen Bundesländern die Gemeinsame Klassenlotterie (GKL).
Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) – II A – ist auf dem Gebiet des Glücksspielwesens zuständig für die sonstigen Ordnungsaufgaben bei der Veranstaltung und Vermittlung von Lotterien, Ausspielungen, Sportwetten und Pokerspielen, die nicht von der Spielbank veranstaltet werden, einschließlich der Aufgaben nach dem Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag und nach dem Glücksspielstaatsvertrag.
Das Referat für Zentrale Einwohnerangelegenheiten hat seinen Dienstsitz in der Friedrichstr. 219, 10958 Berlin.
Abschließend werden einige Rechtsgrundlagen des Glücksspielwesens zum Download zur Verfügung gestellt. Dieses Informationsangebot begründet jedoch keine Haftung für die Richtigkeit der Bestimmungen.
Hinweise
- Die folgenden pdf-Dateien sind nicht barrierefrei. Alternativ können Sie sich an die im rechten Kontaktblock genannten Ansprechpersonen wenden.
Gesetz über die Deutsche Klassenlotterie Berlin und die Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin
PDF-Dokument (35.7 kB)
Verordnung über die Satzung der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin
PDF-Dokument (38.4 kB)
Zweites Landesgesetz über das öffentliche Glücksspiel mit Glücksspielstaatsvertrag und Ausführungsvorschriften zum Glücksspielstaatsvertrag
PDF-Dokument (5.0 MB)
Schulungen zum Erwerb von Sachkundenachweisen
Sachkundenachweise werden durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung erworben. Der Inhalt, die Dauer und die Rahmenbedingungen für diese Schulungen werden durch die Verordnung zur Schulung des Personals von Wettvermittlungsstellen nach § 19 Absatz 1 Nummer 4 des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag (Wettvermittlungsstellen-SchulungsVerordnung) näher bestimmt.
Die Durchführung der Schulung erfolgt durch Einrichtungen, die den in der Wettvermittlungsstellen-SchulungsVerordnung festgelegten Anforderungen entsprechen.
Schulungseinrichtungen zum Erwerb der Sachkundenachweise nach der Wettvermittlungsstellen-SchulungsVerordnung
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Caritasverband für das Erzbistum Berlin e. V.
Detlef Siegert
Große Hamburger Straße 18
10115 Berlin
Tel.: (030) 66633-416
Fax: (030) 66633-439
E-Mail: spielerschutz@caritas-berlin.de
Web: www.caritas-berlin.de
Schulungsort: Berlin
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Fachstelle für Suchtprävention Berlin gGmbH
Chausseestraße 128/129
10115 Berlin
Tel.: (030) 29 35 26 15
Fax: (030) 29 35 26 16
E-Mail: info@berlin-suchtpraevention.de
Web: www.berlin-suchtpraevention.de
Schulungsort: Berlin
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Merlato GmbH
Annenheider Straße 257
27755 Delmenhorst
Tel.: +49 (0) 4221 2890469
Fax: +49 (0) 4221 7801586
E-Mail: info@merlato.de
Web: www.merlato.de
Schulungsort: Berlin
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Institut Glücksspiel & Abhängigkeit
Wilhelm-Kreß-Straße 3
5020 Salzburg
Österreich
Tel.: +43 662 87 40 30
E-Mail: fortbildung@spielerschutz.eu
Web: www.spielerschutz.eu
Schulungsort: Berlin
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Weiterbildung Michael Piskol
Brunnenstraße 8
01979 Lauchhammer-Mitte
Tel.: 0151 1871 4624
Email: michaelpiskol@web.de
Schulungsort: Berlin
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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Abteilung I – Staats- und Verwaltungsrecht
Glücksspielaufsicht