Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport – Referat I C – ist oberste Landesbehörde für das Glücksspielwesen. Zu ihren Aufgaben gehören:
- Die Ordnungsaufgaben für länderübergreifende Glücksspielerlaubnisse oder vom Land Berlin veranstaltete Glücksspiele,
- die Aufsicht über die Spielbank Berlin,
- die Fachaufsicht über das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) – Zentrale Einwohnerangelegenheiten – in Angelegenheiten des Glücksspielwesens und
- die Staatsaufsicht über die Deutsche Klassenlotterie und die Stiftung Deutsche Klassenlotterie.
Das Land Berlin betreibt gemeinsam mit anderen Bundesländern die Gemeinsame Klassenlotterie (GKL).
Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) – II A – ist auf dem Gebiet des Glücksspielwesens zuständig für die sonstigen Ordnungsaufgaben bei der Veranstaltung und Vermittlung von Lotterien, Ausspielungen, Sportwetten und Pokerspielen, die nicht von der Spielbank veranstaltet werden, einschließlich der Aufgaben nach dem Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag und nach dem Glücksspielstaatsvertrag.
Das Referat für Zentrale Einwohnerangelegenheiten hat seinen Dienstsitz in der Friedrichstr. 219, 10958 Berlin.
Abschließend werden einige Rechtsgrundlagen des Glücksspielwesens zum Download zur Verfügung gestellt. Dieses Informationsangebot begründet jedoch keine Haftung für die Richtigkeit der Bestimmungen.