Innenministerkonferenz

Brandenburg als IMK-Vorsitzland 2024

Am 1. Januar 2024 wechselte der Vorsitz der Innenministerkonferenz (IMK) turnusgemäß von Berlin nach Brandenburg. Als Vorsitzland richtet Brandenburg die beiden Jahreskonferenzen aus, die vom 19. bis 21. Juni 2024 in Potsdam und vom 4. bis 6. Dezember 2024 in Rheinsberg stattfinden. Neuer Vorsitzender der IMK ist Innenminister Michael Stübgen. Er wird die IMK für ein Jahr leiten.

Was ist die Innenministerkonferenz?

Die “Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder” (kurz: Innenministerkonferenz = IMK) ist ein Gremium der freiwilligen Zusammenarbeit der Länder auf dem Gebiet der Innenpolitik.

Die Innenministerkonferenz kann bereits auf eine 70jährige Geschichte zurückblicken. Im Jahr 1954 riefen die damaligen Innenminister und -senatoren der Länder die Innenministerkonferenz ins Leben, um die zuvor im Wesentlichen auf Beamtenebene durchgeführte länderübergreifende Zusammenarbeit auch auf politischer Ebene zu ermöglichen. Grundlage hierfür war die Erkenntnis, dass angesichts der Komplexität und Bedeutung der innenpolitischen Themen und der Gewichtigkeit und Reichweite der zu treffenden Entscheidungen eine länderübergreifende Abstimmung und Kooperation auch auf höchster politischer Ebene unerlässlich ist.

Mitglieder der Innenministerkonferenz sind die Innenminister und – senatoren der Länder. Der Bundesinnenminister nimmt als ständiger Gast ebenfalls an den Sitzungen des Gremiums teil und besitzt wie die Mitglieder ein Rede – und Antragsrecht. Im Gegensatz zu den Ländervertretern hat der Bundesinnenminister allerdings kein Stimmrecht.

Seit der Gründung der Innenministerkonferenz sind die Innenminister und – senatoren bislang zu rund 220 Tagungen zusammengekommen. Zu den regelmäßig behandelten Themen zählen dabei u.a. die Innere Sicherheit, das Ausländer – und Asylrecht, der Katastrophenschutz, kommunale Angelegenheiten und Fragen des Verfassungsschutzes.

Wie arbeitet die Innenministerkonferenz?

Die Innenministerkonferenz tritt in der Regel jedes Jahr zweimal zu einer Frühjahrs- und einer Herbstsitzung zusammen. Bei Bedarf können zusätzliche Sondersitzungen einberufen werden. Außerhalb der Sitzungen hat die Innenministerkonferenz die Möglichkeit, Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren herbeizuführen.

Die laufenden Amtsgeschäfte der Innenministerkonferenz nimmt der jeweils amtierende Vorsitzende wahr. Hierzu zählen neben der Führung des laufenden Schriftverkehrs insbesondere die Organisation und Leitung der Jahres- und Sonderkonferenzen, die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen und die Umsetzung der gefassten Beschlüsse. Der Vorsitzende vertritt die Innenministerkonferenz auf europäischer und nationaler Ebene und steht in dieser Funktion auch als zentraler Ansprechpartner für Bundesbehörden, Verbände, Organisationen und interessierte Kreise zur Verfügung. Bei der Erfüllung der umfangreichen Aufgaben wird der Vorsitzende durch eine ständige Geschäftsstelle unterstützt, die dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten des Bundesrats angegliedert ist.

Die meisten Themen, die die Minister und Staatssekretäre in ihren Sitzungen erörtern, werden von den sechs ständigen Arbeitskreisen der IMK vorbereitet, die in ihrem Zuschnitt den Geschäftsbereich der Innenressorts abbilden und damit auch den Aufgabenbereich der IMK beschreiben:

  • AK I – Staatsrecht und Verwaltung (unter anderem Verfassungsrecht, Ausländerrecht, Datenschutz, Verwaltungsrecht)
  • AK II – Innere Sicherheit (unter anderem Gefahrenabwehr, Bekämpfung des Terrorismus, Angelegenheit der Polizei)
  • AK III – Kommunale Angelegenheiten
  • AK IV – Verfassungsschutz
  • AK V – Feuerwehrangelegenheiten, Rettungswesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung
  • AK VI – Organisation, öffentliches Dienstrecht und Personal

Den Arbeitskreisen gehören die jeweiligen Abteilungsleiter der Innenressorts der Länder und des Bundes an. Im AK II sind außerdem die Präsidenten des Bundeskriminalamtes und der Polizeiführungs-Akademie Mitglieder. Im AK IV nimmt der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz an den Sitzungen teil.
Zusätzlich zu der Vorbereitung durch die Arbeitskreise können die Länder und der Bund Themen für die Sitzungen der IMK anmelden.

Kurz vor den Sitzungen der IMK tagt jeweils eine Konferenz der Staatssekretäre und Staatsräte, die die Arbeitsergebnisse der Arbeitskreise und die gesonderten Themenanmeldungen bewertet und für die Minister und Senatoren aufbereitet. Auch die Staatssekretäre und Staatsräte können wie die IMK jederzeit anlassbezogen zu Sitzungen zusammentreten. Den Vorsitz führt der Staatssekretär des IMK-Vorsitzlandes.

Der Ablauf der zumeist zweitägigen Sitzungen der Innenminister und -senatoren lässt sich in aller Regel in vier Abschnitte einteilen:

Am ersten Sitzungstag treffen sich die Minister der sog. A-Länder (SPD-geführt) und B-Länder (unionsgeführt) zunächst zu getrennten Gesprächen, den “A- und B-Länder-Vorbesprechungen”, um das gemeinsame Vorgehen zu den oftmals äußerst kontroversen Tagesordnungspunkten abzustimmen. Im Anschluss hieran kommen alle Minister und Senatoren zu einem “Kamingespräch” zusammen, um in kleiner Runde ohne Protokoll einzelne politisch wichtige Themen zu diskutieren und etwaige gemeinsame Positionen auszuloten.

Am Vormittag des zweiten Sitzungstages findet der wichtigste Teil, die Plenarsitzung, statt, in der die Minister und Senatoren die einzelnen Punkte der Tagesordnung beraten und hierüber Beschluss fassen. Den Abschluss der Konferenz bildet dann die Pressekonferenz, in der der Vorsitzende der Konferenz, die Sprecher der A- und B-Länder und der Bundesinnenminister der Öffentlichkeit die Ergebnisse der Tagung vorstellen.

Wie beschließt die Innenministerkonferenz?

Die Innenministerkonferenz fasst ihre Beschlüsse einstimmig. Ein Beschluss kommt somit nur dann zustande, wenn alle Mitglieder einen Beschlussvorschlag inhaltlich mittragen und kein Mitglied dagegen stimmt.

Aufgrund des geltenden Einstimmigkeitsprinzips sind alle Mitglieder gefordert, aufeinander zuzugehen und Abstriche an den Maximalpositionen zugunsten einer von allen getragenen Lösung vorzunehmen. Um dieses Konsensprinzip zu unterstützen und ein Mitglied nicht zum “Nein” zu zwingen, besteht die Möglichkeit der Stimmenthaltung. In einer Erklärung zu Protokoll kann ein Land oder der Bund sodann seine abweichende Auffassung zum Ausdruck bringen.

Die Beschlüsse der Innenministerkonferenz sind in der Regel öffentlich, sofern nicht ein Land oder der Bund der Veröffentlichung widerspricht. Die Beschlüsse selbst entfalten zunächst nur politische Wirkung. Um tatsächliche oder rechtliche Wirkung zu erzielen, bedürfen sie nachfolgend der Umsetzung durch die Innenbehörden der Länder und des Bundes. Da die Beschlüsse der Innenministerkonferenz einstimmig gefasst werden, ist eine tatsächliche Umsetzung in den Bundesländer in der Regel gewährleistet.