Die Aufgabe der Arbeitsgruppe III B 3 bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport konzentriert sich auf die Fachaufsicht zu schutzpolizeilichen Angelegenheiten. Dazu gehören sowohl die Aufarbeitung aktuell politischer und das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger betreffender Themen als auch die ministerielle Begleitung der polizeilichen Organisationsentwicklung. In diesen Sachzusammenhängen werden Informationen der Polizei und anderer Sicherheitspartner zusammengetragen, bewertet und anschließend der Hausleitung zur Entscheidung vorgelegt.
Die Mitarbeitenden der Arbeitsgruppe sind beteiligt bei ressortübergreifenden Sicherheitsfragen, u.a.beim Veranstaltungsmanagement der Stadt Berlin. In Berlin werden jährlich mehrere tausend Veranstaltungen pro Jahr angemeldet bzw. beantragt, zu denen auch Großveranstaltungen, wie die Fußball-Fanmeile, Sportveranstaltungen aller Art (u.a. der Marathon, der Velothon etc.) aber auch Versammlungs- und Kundgebungslagen zählen. Es ist Aufgabe der Mitarbeitenden, die polizeilichen Einsatzstrategien aufzubereiten und der Hausleitung ggf. zur Bewertung vorzulegen. Ebenso relevant ist die Zusammenarbeit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Hier werden Themen zu Sicherheitsfragen im öffentlichen Nahverkehr und zur Steigerung der Verkehrssicherheit auf Berlins Straßen strategisch entwickelt und mit den jeweiligen Institutionen, Behörden und freien Trägern abgestimmt.
Zu ihren Aufgaben zählen weiterhin die Betreuung und/oder Leitung von länderübergreifenden Arbeitsgruppen, die sich mit sicherheitsrelevanten Themen auseinandersetzen und die Auswirkungen auf die Sicherheitspolitik des Landes Berlin haben können. In diesem Zusammenhang bearbeitet die Arbeitsgruppe alle sicherheitspolitischen Themen, die einen schutzpolizeilichen Bezug aufweisen. Sie unterstützt und berät die Hausleitung, um u.a. Diskussions- bzw. Entscheidungsgrundlagen zu schaffen, die eine Relevanz im Bereich der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder und den nachgeordneten Gremien aufweisen.
Ein weiterer wichtiger Baustein liegt in der dienst- und fachaufsichtlichen Verantwortung über das Abschiebungsgewahrsam Köpenick. Die Aufgaben und Interessen der vielfältigen Akteure, die einerseits an der Organisation und Vollziehung der Abschiebung aber auch an der Kontrolle der Einrichtung und des Verfahrens beteiligt sind, werden hier erfasst und bewertet. Dabei spielen polizeiliche Belange ebenso eine Rolle wie ausländerrechtliche Fragestellungen, Unterbringungs-, Versorgungs- und medizinische Aspekte, wie auch die Berücksichtigung der Interessen von Akteuren, z.B. Flüchtlingsorganisationen und Kirchen, die sich aktiv mit der Thematik befassen. Dafür sind umfassende interministerielle und organisationsübergreifende Koordinierungen und Entscheidungen erforderlich.
Der Einsatz von Polizeikräften aus anderen Bundesländern ist in Berlin aufgrund der Vielfalt und der Größe der Veranstaltungs- bzw. und Versammlungslage ein wichtiger und notwendiger Aspekt bei der Bewältigung des polizeilichen Einsatzgeschehens. Dies ist u.a. bedingt durch die Hauptstadtfunktion und die damit verbundenen Auswirkungen im Bereich der Staatsbesuche und des Vorhandenseins der jeweiligen Bundesbehörden. Die bundesweite Anforderung und Koordinierung erfolgt hier in enger Absprache mit der Berliner Polizei.
Ein weiteres großes Aufgabenfeld der Arbeitsgruppe ist die Klärung von Sicherheitsbelangen exterritorialer Einrichtungen (z.B. Botschaften, Konsulate etc.), schutzwürdiger Objekte und die Sicherung jüdischer Einrichtungen in Berlin. Darunter fallen nicht nur städtebauliche Aspekte, welche in enger Zusammenarbeit mit der Senatsveraltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen besprochen werden, sondern auch polizeiliche Präsenz durch Objektschutzmaßnahmen.
Die Vielfältigkeit des Tätigwerdens umfasst die Bearbeitung von parlamentarischen Anfragen, die Darstellung polizeilichen Handels in Parlamentsausschüssen und die fachkompetente bürgernahe und transparente Bearbeitung von Beschwerdevorgängen.