Sonstiges Ordnungsrecht

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Sammlungsrecht

Im Land Berlin wurde das Sammlungsgesetz mit Wirkung vom 1. Januar 2004 aufgehoben. Seitdem ist es nicht genehmigungspflichtig, für welche Zwecke auch immer zu sammeln, sofern sich nicht aus anderen Bestimmungen, z. B. bezüglich der Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen, etwas anderes ergibt.

Entgegen der grundsätzlichen Erlaubnisfreiheit kann die Durchführung einer Sammlung allerdings nach dem allgemeinen Ordnungsrecht untersagt werden, wenn durch das Verbot Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren sind.

Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI)
Archiv für Wohlfahrtspflege
Bernadottenstr. 94
14195 Berlin
Telefon.: (030) 8839001-0

Fundrecht

Die Ordnungsaufgaben auf dem Gebiet des Fundwesens sind in Berlin den Bezirksämtern zugewiesen.

Das Zentrale Fundbüro Berlin befindet sich im Gebäude des ehemaligen Flughafens Tempelhof. Es wird als regionalisierte Ordnungsaufgabe vom Bezirk Tempelhof-Schöneberg betrieben

Fundtiere werden vorrangig von den Ordnungsämtern in Berlin entgegengenommen, innerhalb der Geschäftszeit auch von der Tiersammelstelle des Amtes für regionalisierte Ordnungsaufgaben des Bezirksamtes Lichtenberg sowie von der Polizei Berlin

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