Recht der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über die Polizei wacht die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport darüber, dass die Polizei sämtliche für ihre Aufgabenerfüllung geltenden Regelungen einhält, ändert diese Regelungen und berät die Behördenleitung in rechtlichen Fragen der polizeilichen Aufgabenerfüllung. Als Rechtsgrundlagen für die Arbeit der Berliner Polizei sind neben der Strafprozessordnung (StPO) insbesondere das Polizeirecht, das Versammlungsrecht und das Waffenrecht zu nennen.

Polizistin kontrolliert eine Autofahrerin

Polizeirecht

Neben der Strafverfolgung hat die Polizei auch die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren ... Polizeirecht

Polizist bei einer Demonstration

Versammlungsrecht

Das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln, ist im Grundgesetz (Art. 8 Abs. 1 GG) und in der der Berliner Verfassung (Art. 26 der Verfassung von Berlin (VvB)) geschützt. In Berlin ist es Aufgabe der Polizei, dieses Recht zu gewährleisten ... Versammlungsrecht

Eine Person zielt mit einem Gewehr

Waffenrecht

Das Waffengesetz und die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung des Bundes regeln, unter welchen Voraussetzungen Privatpersonen wie zum Beispiel Sportschützen und Jäger Waffen erwerben, besitzen oder führen dürfen ... Waffenrecht