Recht der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Im Rahmen ihrer Fachaufsicht über die Polizei wacht die Senatsverwaltung für Inneres und Sport auch darüber, dass die Polizei sämtliche für ihre Aufgabenerfüllung geltenden Regelungen einhält, ändert diese Regelungen und berät die Behördenleitung in rechtlichen Fragen der polizeilichen Aufgabenerfüllung. Als Rechtsgrundlagen für die Arbeit der Polizei Berlin sind neben der Strafprozessordnung (StPO) insbesondere das Polizeirecht, das Versammlungsrecht und das Waffenrecht zu nennen.

Polizistin kontrolliert eine Autofahrerin

Polizeirecht

Neben der Strafverfolgung hat die Polizei auch die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren ... Weitere Informationen

Polizist bei einer Demonstration

Versammlungsrecht

Das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln, ist im Grundgesetz (GG) (Artikel 8 Absatz) und in der der Berliner Verfassung (Artikel 26 der Verfassung von Berlin - VvB) geschützt. In Berlin ist es Aufgabe der Polizei, dieses Recht zu gewährleisten ... Weitere Informationen

Eine Person zielt mit einem Gewehr

Waffenrecht

Das Waffengesetz und die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung des Bundes regeln, unter welchen Voraussetzungen Privatpersonen wie zum Beispiel Sportschützinnen/-schützen und Jägerinnen/Jäger Waffen erwerben, besitzen oder führen dürfen ... Weitere Informationen

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