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Recht der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über die Polizei wacht die Senatsverwaltung für Inneres und Sport darüber, dass die Polizei sämtliche für ihre Aufgabenerfüllung geltenden Regelungen einhält, ändert diese Regelungen und berät die Behördenleitung in rechtlichen Fragen der polizeilichen Aufgabenerfüllung. Als Rechtsgrundlagen für die Arbeit der Berliner Polizei sind neben der Strafprozessordnung (StPO) insbesondere das Polizeirecht, das Versammlungsrecht und das Waffenrecht zu nennen.
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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Abteilung III – Öffentliche Sicherheit und Ordnung