Ministerielle Aufgaben

Patientenbehandlung im Rettungswagen

Die folgenden ministeriellen Aufgaben im Fachgebiet Rettungsdienst ergeben sich im Wesentlichen aus der Fach- und Rechtsaufsicht über die Berliner Feuerwehr und das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) im Bereich Krankenkraftwagen:

  • Verfassen von Rechtsvorschriften (Gesetzen, Rechtsverordnungen – zum Beispiel die Verordnung über die Schiedsstelle nach § 21 Abs. 7 des Rettungsdienstgesetzes/RDSchVO und die Verordnung über den Notartzdienst/NADV – und Verwaltungsvorschriften) und Beteiligung an der Erarbeitung von Rechtsvorschriften innerhalb und außerhalb des Hauses (Stellungnahmen für andere Senatsverwaltungen und das Land Berlin im Bundesrat),
  • Verfassen von Reden, Redeentwürfen und Grußworten für die Hausleitung, Vorbereitung von fachlich-politischen Entscheidungen für die Hausleitung bei der Umsetzung neuer rettungsdienstlicher Rechtsvorschriften oder Organisationsformen, Erledigung von parlamentarischen Anfragen (Petitionen, Kleinen Anfragen aus dem Abgeordnetenhaus von Berlin),
  • Prozessvertretung,
  • Erarbeitung von Beleihungen privater Hilfsorganisationen mit Aufgaben der Notfallrettung,
  • Beteiligung an der Erarbeitung von öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen (Verwaltungsvereinbarungen) mit der Bundeswehr zur Beteiligung an der Notfallrettung,
  • Vorbereitung von Jours fixes zwischen der Aufsichtsbehörde und der nachgeordneten Berliner Feuerwehr (Arbeitstreffen zur gegenseitigen Information über laufende fachbezogene Themen),
  • Aufsicht über den Wasserrettungs- und Luftrettungsdienst (jährliche Sitzungen des „Ausschusses Wasserrettung“, Abschluss öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen zur Durchführung der Wasserrettung durch die Hilfsorganisationen),
  • Genehmigung der Luftfahrzeuge (Rettungshubschrauber und Intensivtransporthubschrauber) durch Bescheide, Ordnungswidrigkeitenbehörde für die Luftrettung,
  • Aufsicht über das LABO in Genehmigungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren hinsichtlich privater Krankenkraftwagen (Rettungswagen bzw. Krankentransportwagen),
  • Teilnahme am Ausschuss Rettungswesen als Unterausschuss des Arbeitskreises V der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK),
  • Geschäftsstelle des Beirates für den Rettungsdienst (rettungsdienstliches Beratungsgremium nach § 8a Rettungsdienstgesetz – RDG -),
  • Rechtsaufsicht über die Schiedsstelle nach § 21 RDG (vorgerichtliche Instanz zur Entscheidung über Entgelte privatrechtlich organisierter Rettungsdienstunternehmen).

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