Weitere Informationen

Ausführungsvorschriften zum Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Berlin

  • AV Hoheitszeichen

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  • Rundschreiben SenInnSport I Nr. 3/2025 zum Neuerlass der Verordnung über die Beflaggung öffentlicher Gebäude

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Feststehende Beflaggungstage

Alle Gebäude und Gebäudeteile, die von Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes Berlin und der seiner Aufsicht unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts benutzt werden, sind ohne besondere Anordnung wie folgt zu beflaggen:

  • 27.01. Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (Trauerbeflaggung)
  • 08.03. Frauentag
  • 11.03. nationaler Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt (Trauerbeflaggung)
  • 18.03. Jahrestag der Märzrevolution
  • 01.05. Tag der Arbeit
  • 08.05. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des Zweiten Weltkrieges
  • 09.05. Europatag
  • 23.05. Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes
  • 15.06. Nationaler Veteranentag
  • 17.06. Jahrestag des Volksaufstandes in der DDR
  • 20.06. Tag des Gedenkens an die Opfer von Flucht und Vertreibung
  • 20.07. Tag des Gedenkens an den Widerstand gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft
  • 03.10. Tag der deutschen Einheit
  • 09.11. Jahrestag der Novemberrevolution und Ausrufung der Republik, der Novemberpogrome und des Berliner Mauerfalls
  • am Volkstrauertag – vorletzter Sonntag vor dem 1. Advent (Trauerbeflaggung)
  • am Tag der Wahl der Bundespräsidentin oder des Bundespräsidenten
  • an den Tagen allgemeiner Wahlen (Wahl zum Europäischen Parlament, Wahl zum Deutschen Bundestag, Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den Bezirksverordnetenversammlungen).

Wichtige Links

Kontakt

Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Abteilung I – Staats- und Verwaltungsrecht

Ansprechperson

Frau Fasel
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