Organisation

Zwei Feuerwehrmänner schneiden ein Auto auf

Feuerwehren im Sinne des Feuerwehrgesetzes sind die Berliner Feuerwehr und die anerkannten oder angeordneten Werkfeuerwehren.
Betriebsfeuerwehren und Brandschutzdienstleister gelten nicht als Feuerwehr.

Die Berliner Feuerwehr besteht aus der Berufsfeuerwehr und den Freiwilligen Feuerwehren. Sie gliedert sich unterhalb der Behördenleitung in drei Direktionen, den Zentralen Service, die Serviceeinheit Einsatzlenkung und die Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst Akademie (BFRA). 35 Feuer- und Rettungswachen sowie 4 Rettungsdienststützpunkte sind rund um die Uhr besetzt. Sie werden durch 57 Standorte der Freiwilligen Feuerwehren ergänzt, um eine flächendeckende Gefahrenabwehr im Stadtgebiet zu gewährleisten. Die Interessen der Freiwilligen Feuerwehren werden durch den Landesbeauftragten der Freiwilligen Feuerwehren vertreten.

Brandschutz

Die Berliner Feuerwehr ist für die Abwehr von Brand- und Explosionsgefahren zuständig. Sie wirkt außerdem im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens durch brandschutztechnische Stellungnahmen für die Bauordnungsbehörden im vorbeugenden Brandschutz mit und engagiert sich darüber hinaus in der Brandschutzerziehung und -aufklärung.

Technische Hilfeleistung

Die technische Hilfeleistung umfasst alle Tätigkeiten der Berliner Feuerwehr, die nicht allein dem Brandschutz und der Notfallrettung zuzuordnen sind. Dazu gehören u. a. die technische Rettung sowie die Bergung nach Unfällen, die Tierrettung, die Abwehr von Gefahren für die Umwelt und die Beseitigung und Vermeidung von Unwetterschäden.
Auf Anforderung anderer Behörden kann die Berliner Feuerwehr in Amtshilfe tätig werden.