Aufgabenfelder des Geheimschutzes

Geheimschutz

Ziel des Geheimschutzes ist der Schutz von staatlichen Verschlusssachen, um geheim zu haltende Informationen und Materialien vor unbefugtem Gebrauch und vor unerlaubter Einsichtnahme und Weitergabe zu schützen. Dieser Schutz von Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte den Bestand oder lebenswichtige Interessen, die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Bundesländer gefährden kann, ist unverzichtbar. Die Verfassungsschutzbehörde wirkt auf Antrag der zuständigen öffentlichen Stelle daran mit, durch personelle, technische und organisatorische Vorkehrungen Ausforschungen durch Unbefugte in sicherheitsempfindlichen Bereichen zu verhindern. Ferner sind sicherheitsempfindliche Stellen bei lebens- und verteidigungswichtigen öffentlichen Einrichtungen zu schützen, deren Ausfall oder Zerstörung eine erhebliche Bedrohung für die Gesundheit und das Leben zahlreicher Menschen verursachen könnte oder die für das Funktionieren des Gemeinwesens unverzichtbar sind. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat diese Einrichtungen durch Rechtsverordnung festgelegt. Dazu zählen u. a. die Behörden zum Schutz der inneren Sicherheit und die Lagezentren und Leitstellen von Polizei und Feuerwehr.

Die Verfassungsschutzbehörde überprüft bei öffentlichen Stellen und Wirtschaftsunternehmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und trifft selbst oder veranlasst Maßnahmen zum materiellen Geheimschutz. Zum Zweck des personellen Sabotageschutzes sind Sicherheitsüberprüfungen ebenfalls gesetzlich vorgesehen.

Geheimschutz in der Wirtschaft

Wirtschaftsunternehmen, die geheimschutzbedürftige Aufträge von Bundes- und Landesbehörden ausführen, müssen vor Ausspähung fremder Nachrichtendienste geschützt und deshalb in das Geheimschutzverfahren von Bund oder Ländern einbezogen werden. Es sollen Sicherheitsstandards eingehalten werden, um zu verhindern, dass Unbefugte Kenntnis von den im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen (Verschlusssachen) erhalten.

Ein Unternehmen kann die Aufnahme in die Geheimschutzbetreuung grundsätzlich nicht für sich selbst beantragen. Voraussetzung für die Aufnahme eines Unternehmens in das Geheimschutzverfahren des Bundes oder eines Landes ist die öffentliche Ausschreibung eines Auftrags mit Verschlusssachen. Berliner Behörden schreiben geheimschutzbedürftige Aufträge im Amtsblatt für Berlin aus. Wesentlich für die Ausschreibung bei vertraulichen Staatsaufträgen ist die Formulierung:

„Es können sich geeignete Firmen bewerben, die bereits dem Geheimschutz in der Wirtschaft unterliegen bzw. die sich dem Geheimschutzverfahren in der Wirtschaft unterziehen wollen.“

Vor Auftragserteilung sind mindestens ein gesetzlicher Vertreter des Unternehmens, ein Sicherheitsbevollmächtigter und auch die Firmenmitarbeiter, die von staatlicher Seite aus mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden sollen, einer freiwilligen Sicherheitsüberprüfung nach den Bestimmungen des Berliner Sicherheitsüberprüfungsgesetz (BSÜG) zu unterziehen. Mitwirkende Behörde bei der Sicherheitsüberprüfung ist die Verfassungsschutzbehörde.

Um die vertrauensvolle Kooperation der betroffenen Unternehmen mit den Sicherheitsbehörden zu vertiefen, unterstützt der Berliner Verfassungsschutz den Länderarbeitskreis der Sicherheitsbevollmächtigten Berlin-Brandenburg (SIBE-AK BR-BB) durch fachkundige Vortragende und die Bereitstellung von Informationsmaterialien bei Seminaren und Tagungen. Dieser Arbeitskreis soll den in sicherheitsempfindlichen Bereichen tätigen Berliner Unternehmen ein Austauschforum bieten.

Mitwirkung bei gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen

Der Verfassungsschutz wirkt bei Überprüfungen in Einbürgerungsverfahren mit. Auf Antrag der Einbürgerungsbehörde wird geprüft, ob über Personen, die einen Antrag auf Einbürgerung gestellt haben, Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden der Länder oder des Bundes vorliegen. Dabei geht es insbesondere um eine Prüfung, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass die Antragstellenden Bestrebungen verfolgen oder unterstützen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind oder Hinweise auf sicherheitsgefährdende Tätigkeiten vorliegen.
Vergleichbare Sicherheitsanforderungen gelten auch für das Aufenthaltsrecht von Ausländern. Die Erteilung eines Aufenthaltstitels ist zu versagen, wenn die Ausländerin oder der Ausländer die freiheitliche demokratische Grundordnung gefährdet hat oder sich zur Verfolgung politischer oder religiöser Ziele an Gewaltdelikten beteiligt.

Zur Feststellung von Versagungsgründen können die Ausländerbehörden den Verfassungsschutzbehörden der Länder und weiteren Sicherheitsbehörden die von ihnen erhobenen Personalien übermitteln. Die angefragten Behörden teilen der Ausländerbehörde dann mit, ob aus ihrer Sicht Versagungsgründe oder Sicherheitsbedenken vorliegen.

Bei Flughäfen und kerntechnischen Anlagen handelt es sich um besonders schützenswerte Objekte. Unbefugte Handlungen durch Beschäftigte können Gefahren für das Objekt und für Leib und Leben anderer Menschen zur Folge haben. Aus diesen Gründen werden gem. § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) und § 12 b Atomgesetz (AtomG) Zuverlässigkeitsüberprüfungen durchgeführt, an denen der Verfassungsschutz mitwirkt.

Seit dem Jahr 2005 gibt es gesetzliche Regelungen über die Beteiligung der Verfassungsschutzbehörden bei Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Waffengesetz, dem Sprengstoffgesetz und der Bewachungsverordnung. Die Verfassungsschutzbehörden der Länder werden an der Überprüfung von Personen beteiligt, die gewerbsmäßig mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder den Verkehr mit solchen Stoffen betreiben wollen. Zuständige Behörde für die Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung in Berlin ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheit und technische Sicherheit.

Wer gewerbsmäßig Leben und Eigentum fremder Personen bewachen will, bedarf einer Erlaubnis auf der Grundlage der Bewachungsverordnung durch die Gewerbeämter der Berliner Bezirke. Zum 1. Juni 2019 wurde durch die Vorgabe im Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften vom 4. November 2016 ein zentrales Bewacherregister beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) errichtet. Das zentrale Bewacherregister soll den Vollzug des Bewachungsrechts vereinfachen und verbessern. Mit dem 2. Gesetz zur Änderung der bewachungsrechtlichen Vorschriften wurde festgelegt, dass bundesweit Daten zu Bewachungsgewerbetreibenden und Bewachungspersonal elektronisch auswertbar erfasst und auf den aktuellen Stand gehalten werden. Über das Register erfolgt die verpflichtende Regelanfrage bei der jeweiligen Landesbehörde für Verfassungsschutz bei bestimmten Bewachungsunternehmen und Wachpersonen. Mit der Einführung der Regelanfrage stieg die Zahl der Anfragen deutlich an.

Bei der Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit bei erstmaliger Erlaubniserteilung sowie bei den Folgeüberprüfungen der Zuverlässigkeit besteht seit dem Jahr 2020 eine gesetzliche Regelung für Regelanfragen der Waffenbehörden bei den jeweils zuständigen Landesverfassungsschutzbehörden. In Berlin ist die zuständige Behörde für die Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit das Landeskriminalamt Berlin. Mit den Regelanfragen soll verhindert werden, dass Verfassungsfeinde legal in den Besitz von Waffen kommen bzw. diese behalten können.

Ebenfalls zu den Mitwirkungsangelegenheiten gehören auf Grund des 7. Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) vom 16. Mai 2007 auch Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem BVFG. Durch die Überprüfung soll sichergestellt werden, dass gewaltbereite Extremisten nicht auf dem Weg des Verfahrens zur Aufnahme von Spätaussiedlern nach Deutschland kommen können.

Unterlagen für die Sicherheitsüberprüfung zum Download

  • Hinweise zur Sicherheitsüberprüfung

    PDF-Dokument (23.4 kB)

  • Anleitung zum Ausfüllen der Sicherheitserklärung für die erweiterte Sicherheitsüberprüfung und die erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen

    PDF-Dokument (70.5 kB)

  • Sicherheitserklärung für die einfache Sicherheitsüberprüfung

    PDF-Dokument (449.4 kB)

  • Sicherheitserklärung für die erweiterte Sicherheitsüberprüfung

    PDF-Dokument (1.4 MB)

  • Zusatzfragebogen Ergänzende Angaben

    PDF-Dokument (1.9 MB)

  • Anleitung zum Ausfüllen des Beiblatts des Ehegatten / Lebenspartners

    PDF-Dokument (68.8 kB)

  • Beiblatt für die Angaben des Ehegatten / Lebenspartners

    PDF-Dokument (657.0 kB)

  • Antrag auf Feststellung einer eventuellen Tätigkeit beim Staatssicherheitsdienst der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik

    PDF-Dokument (376.1 kB)

  • Staatenliste der Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken

    PDF-Dokument (281.7 kB)